Illustration: Prüfer begutachtet einen klassischen Pkw in einer Prüfhalle, Titel Oldtimer-Gutachten

Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Fachlich geprüft von der Redaktion SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro · Stand: Oktober 2026

Wer einen Klassiker mit H-Kennzeichen fahren möchte, braucht zuerst ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO. Dieser Ratgeber erklärt, welche Voraussetzungen Ihr Fahrzeug erfüllen muss, ab wann das H-Kennzeichen möglich ist, wer das Gutachten erstellen darf, was es in Hamburg kostet und was das Kennzeichen für Steuer, Umweltzone und Hauptuntersuchung bedeutet. Die Informationen stammen vom SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro, TÜV NORD Partner, mit öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen in Hamburg. Wie die regelmäßige Prüfung selbst abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber zur TÜV-Hauptuntersuchung.

Kurz erklärt:

  • Ein Oldtimer ist nach § 2 Nr. 22 FZV ein Fahrzeug, das zum Zeitpunkt der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, gut erhalten ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
  • Das Gutachten nach § 23 StVZO darf nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur erstellen; es schließt eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung ein, außer es wird gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt.
  • Das H-Kennzeichen gibt es nicht automatisch: Die Zulassungsbehörde teilt es auf Antrag zu, wenn ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt (§ 10 Abs. 1 FZV).
  • Für ein Oldtimer-Kennzeichen beträgt die Kfz-Steuer 191,73 Euro im Jahr, für Krafträder 46,02 Euro (§ 9 Abs. 4 KraftStG).

1. Was ist ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO?

Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO ist die amtliche Grundlage für das H-Kennzeichen. Es stellt fest, ob ein Fahrzeug als Oldtimer im Sinne von § 2 Nr. 22 FZV eingestuft werden kann.

Nach § 23 Satz 1 StVZO ist zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung folgt einer Richtlinie, die im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemacht ist, und das Gutachten wird nach einem in dieser Richtlinie festgelegten Muster ausgefertigt (§ 23 Satz 2 StVZO).

Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO ist kein Wertgutachten: Es dient der Einstufung als Oldtimer und ist die Voraussetzung, um das H-Kennzeichen zu beantragen. Umgangssprachlich ist oft vom „TÜV-Oldtimer-Gutachten“ oder vom „H-Gutachten“ die Rede; gemeint ist dasselbe Gutachten.

2. H-Kennzeichen: Welche Voraussetzungen gelten?

Für das H-Kennzeichen muss Ihr Fahrzeug vier Voraussetzungen zugleich erfüllen. Sie stehen in der Begriffsbestimmung „Oldtimer“ in § 2 Nr. 22 FZV, und das Gutachten nach § 23 StVZO bestätigt sie.

  • Alter: Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt seiner Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen.
  • Originalzustand: Es entspricht weitestgehend dem Originalzustand.
  • Erhaltungszustand: Es ist in einem guten Erhaltungszustand.
  • Zweck: Es dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.

Die H-Kennzeichen-Voraussetzungen gelten für Fahrzeuge allgemein; „Fahrzeug“ ist nach § 2 Nr. 3 FZV ein Kraftfahrzeug und dessen Anhänger. Das Gesetz verlangt keinen vollständigen, sondern einen weitestgehenden Originalzustand. Welche Abweichungen damit vereinbar sind, beurteilt der Prüfer im Gutachten nach der im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinie.

3. Ab wann bekommt man ein H-Kennzeichen?

Ein H-Kennzeichen ist frühestens möglich, wenn das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist. Maßgeblich ist nach § 2 Nr. 22 FZV der Zeitpunkt der Begutachtung und das erstmalige Inverkehrkommen, nicht das Baujahr.

Ein Beispiel: Ein Pkw, der am 15. Oktober 1996 erstmals in Verkehr gekommen ist, erreicht die 30 Jahre am 15. Oktober 2026. Das Alter allein genügt aber nicht. Auch für ein 30 Jahre altes Fahrzeug ist zur Einstufung als Oldtimer ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich, und das H-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 FZV).

Sonderfall Anrechnung:

Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall bei der Berechnung der 30 Jahre Zeiten vor dem erstmaligen Inverkehrbringen anrechnen, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb war (§ 10 Abs. 1 Satz 4 FZV). Ob das bei Ihrem Fahrzeug in Betracht kommt, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

4. Wer darf ein Oldtimer-Gutachten erstellen?

Ein Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer und Prüfingenieure erstellen. So bestimmt es § 23 Satz 1 StVZO.

Ein frei erstelltes Gutachten, zum Beispiel ein Wertgutachten für Kauf oder Verkauf, ersetzt das Gutachten nach § 23 StVZO deshalb nicht, auch wenn es von einem erfahrenen Kfz-Sachverständigen stammt. Die Zulassungsbehörde teilt das Oldtimerkennzeichen zu, wenn ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 FZV).

Beim SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro stellen nach Angaben des Büros Prüfingenieure im Rahmen einer Untersuchung fest, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen an einen Oldtimer erfüllt.

5. Was wird beim Oldtimer-Gutachten geprüft?

Geprüft wird, ob das Fahrzeug die Merkmale eines Oldtimers erfüllt: Alter, weitestgehender Originalzustand und guter Erhaltungszustand. Zusätzlich wird es im Umfang einer Hauptuntersuchung untersucht, es sei denn, mit der Begutachtung wird gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt (§ 23 Satz 3 StVZO).

Bei einer Hauptuntersuchung werden Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht (Anlage VIII Nr. 1.2.1 StVZO).

Nach Angaben des Büros ist bei der Oldtimer-Begutachtung der tatsächliche Erhaltungszustand des Fahrzeugs und seine Funktionsfähigkeit wichtiger als die reine Optik.

6. Oldtimer-Gutachten und Hauptuntersuchung: Was gilt danach?

Das H-Kennzeichen befreit nicht von der Hauptuntersuchung. Die Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge müssen ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen (§ 29 Abs. 1 StVZO).

Die Pflicht trifft den Halter, nicht den Fahrer. Ausgenommen sind nach § 29 Abs. 1 Satz 2 StVZO Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 FZV sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei. Ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ruht die Untersuchungspflicht; eine in dieser Zeit fällige Hauptuntersuchung ist bei der Wiederinbetriebnahme durchführen zu lassen (Anlage VIII Nr. 2.7 StVZO).

Fristen:

Die Zeitabstände stehen in Anlage VIII Nr. 2.1 StVZO: Pkw müssen nach der ersten Hauptuntersuchung alle 24 Monate vorgeführt werden, Krafträder alle 24 Monate. Für andere Fahrzeugarten, etwa Wohnmobile oder Lkw, gelten die dort in der Tabelle genannten Werte.

Abgasuntersuchung:

Die Untersuchung der Abgase gehört bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungs- oder Selbstzündungsmotor zur Hauptuntersuchung (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 StVZO). Vom Prüfpunkt Motormanagement-/Abgasreinigungssystem ausgenommen sind nach Anlage VIII Nr. 1.2.1.2 StVZO unter anderem Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Benziner), die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Diesel) vor dem 1. Januar 1977 sowie Krafträder und Fahrzeuge der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e vor dem 1. Januar 1989. Für jüngere Fahrzeuge bleibt dieser Teil Pflicht; er darf als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung bescheinigt werden (Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO). Mehr dazu erklärt unser Ratgeber zur Abgasuntersuchung (AU).

7. Was kostet ein Oldtimer-Gutachten in Hamburg?

Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO kostet in Hamburg laut TÜV NORD Preisliste (gültig ab 01.01.2026) für ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t 150,00 Euro inkl. USt. Die Hauptuntersuchung mit Untersuchung der Abgase ist darin nicht enthalten und wird gesondert berechnet.

Position Leistung laut Preisliste Preis inkl. USt
Gutachten Kfz Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, Kraftfahrzeug oder Anhänger bis 3,5 t 150,00 €
Gutachten Motorrad Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, Motorrad 99,00 €
Gutachten Mofa Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, Anhänger ohne Bremse, Mofa, Mokick, Krankenfahrstuhl 88,00 €
Mehraufwand Mehraufwand für Messungen oder Datenbeschaffung je angefangene Viertelstunde 37,00 €
HU Pkw mit AU Hauptuntersuchung mit Messung des Abgasverhaltens, Kraftfahrzeug bis 3,5 t 166,90 €
HU Pkw ohne AU Hauptuntersuchung ohne Messung des Abgasverhaltens (bzw. AU-Nachweis beigestellt), Kraftfahrzeug bis 3,5 t 107,90 €
HU Motorrad Hauptuntersuchung Motorrad mit bzw. ohne Messung des Abgasverhaltens 97,00 € / 68,00 €

Für einen Pkw mit Abgasuntersuchung ergibt sich damit ohne Mehraufwand ein Betrag von 316,90 Euro inkl. USt (150,00 Euro Gutachten plus 166,90 Euro Hauptuntersuchung). Zuschläge für Recherchen zur Erstellung des Gutachtens gemäß § 23 StVZO sind laut Preisliste nach Zeitaufwand für den Einzelfall möglich. Maßgeblich ist die aktuelle TÜV NORD Preisliste, die auf unserer Seite zur Hauptuntersuchung in Hamburg verlinkt ist.

8. H-Kennzeichen beantragen: So läuft es ab

Das H-Kennzeichen beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, sobald das Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt. Die Behörde teilt das Oldtimerkennzeichen auf Antrag zu und vermerkt den Kennbuchstaben „H“ auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§ 10 Abs. 1 FZV).

  • Schritt 1: Prüfen Sie, wann Ihr Fahrzeug erstmals in Verkehr gekommen ist und ob die 30 Jahre zum geplanten Termin erreicht sind.
  • Schritt 2: Lassen Sie das Gutachten nach § 23 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur erstellen.
  • Schritt 3: Stellen Sie mit dem Gutachten den Antrag auf das Oldtimerkennzeichen bei der Zulassungsbehörde.
  • Schritt 4: Das Kennzeichen besteht aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer und trägt den Kennbuchstaben „H“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer.

Welche Unterlagen die Zulassungsbehörde für den Antrag sehen möchte, fragen Sie am besten vorab dort nach.

9. Kfz-Steuer mit H-Kennzeichen: Wie hoch ist sie?

Mit H-Kennzeichen zahlen Sie eine feste Jahressteuer von 191,73 Euro, für Krafträder von 46,02 Euro. Das regelt § 9 Abs. 4 KraftStG für Kennzeichen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KraftStG, zu denen die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen gehört.

Der Steuerbetrag für ein Oldtimer-Kennzeichen hängt damit nicht von Hubraum oder Schadstoffklasse ab. Ob die feste Steuer für Ihr Fahrzeug günstiger ist als die bisherige, hängt vom Fahrzeug ab; ein Blick in den bisherigen Steuerbescheid hilft beim Vergleich.

10. Umweltzone mit H-Kennzeichen: Brauche ich eine Plakette?

Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen in Umweltzonen auch ohne Feinstaubplakette fahren. Die 35. BImSchV nimmt Oldtimer im Sinne von § 2 Nr. 22 FZV mit Oldtimerkennzeichen in Anhang 3 Nr. 10 von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aus, auch wenn sie keine Plakette haben (§ 2 Abs. 3 der 35. BImSchV).

Die Verordnung verweist bei den Kennzeichen noch auf eine frühere Paragrafenzählung der FZV; heute steht das Oldtimerkennzeichen in § 10 Abs. 1 FZV. Die Ausnahme gilt nach Anhang 3 Nr. 10 außerdem für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

11. Oldtimer-Gutachten oder Wertgutachten: Was ist der Unterschied?

Das Gutachten nach § 23 StVZO entscheidet über die Einstufung als Oldtimer und damit über das H-Kennzeichen. Ein Wertgutachten ermittelt dagegen den Wert des Fahrzeugs und ersetzt das Gutachten nach § 23 StVZO nicht.

Ein Wertgutachten hilft etwa vor einem Kauf oder Verkauf, wenn Sie den Marktwert Ihres Oldtimers kennen möchten. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellt nach eigenen Angaben Fahrzeugbewertungen für Pkw, Motorräder, Oldtimer, Youngtimer und Wohnmobile. Klären Sie vorab, wer die Kosten trägt. Wann sich ein Wertgutachten lohnt, erklärt unser Ratgeber Wertgutachten im Kfz-Bereich.

12. Vorteile und Nachteile des H-Kennzeichens

Die wichtigsten Vorteile des H-Kennzeichens sind die feste Kfz-Steuer und die Ausnahme von Verkehrsverboten in Umweltzonen. Dem stehen die Kosten für Gutachten und Hauptuntersuchung und die Anforderungen an den Zustand des Fahrzeugs gegenüber.

Vorteile:

  • Feste Jahressteuer von 191,73 Euro, für Krafträder 46,02 Euro (§ 9 Abs. 4 KraftStG).
  • Keine Feinstaubplakette nötig: Oldtimer mit Oldtimerkennzeichen sind von Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen (Anhang 3 Nr. 10 der 35. BImSchV).
  • Der Kennbuchstabe „H“ steht hinter der Erkennungsnummer und in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§ 10 Abs. 1 Satz 3 FZV).

Nachteile und Grenzen:

  • Für das Gutachten und die Untersuchung fallen Kosten an; die Preise stehen in der TÜV NORD Preisliste.
  • Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Begutachtung weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sein (§ 2 Nr. 22 FZV).
  • Die feste Steuer ist nicht in jedem Fall niedriger als die bisherige Steuer; das hängt vom Fahrzeug ab.

13. Fazit: Mit Gutachten und Antrag zum H-Kennzeichen

Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO ist die Voraussetzung für das H-Kennzeichen. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist und weitestgehend original und gut erhalten ist. Vereinbaren Sie dann einen Termin für Gutachten und Hauptuntersuchung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur und beantragen Sie anschließend das Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde. Klären Sie vorab, wer die Kosten trägt.

14. FAQ – Häufige Fragen zum Oldtimer-Gutachten

Bekomme ich das H-Kennzeichen automatisch, wenn mein Auto 30 Jahre alt ist?

Nein. Das Alter ist nur eine von vier Voraussetzungen. Das Fahrzeug muss außerdem weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nr. 22 FZV). Für die Einstufung ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich, und die Zulassungsbehörde teilt das Oldtimerkennzeichen auf Antrag zu, wenn dieses Gutachten vorliegt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 FZV).

Zählt für die 30 Jahre das Baujahr oder die Erstzulassung?

Maßgeblich ist, wann das Fahrzeug erstmals in Verkehr gekommen ist, gerechnet bis zum Zeitpunkt der Begutachtung als Oldtimer (§ 2 Nr. 22 FZV). Das Baujahr allein entscheidet nicht. Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall Zeiten vor dem erstmaligen Inverkehrbringen anrechnen, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb war (§ 10 Abs. 1 Satz 4 FZV).

Bekommt auch ein Motorrad ein H-Kennzeichen?

Ja. Die Begriffsbestimmung „Oldtimer“ in § 2 Nr. 22 FZV gilt für Fahrzeuge allgemein, also auch für Krafträder. Es gelten dieselben Voraussetzungen: mindestens 30 Jahre seit dem ersten Inverkehrkommen, weitestgehender Originalzustand, guter Erhaltungszustand und Gutachten nach § 23 StVZO. Die Kfz-Steuer beträgt für ein Oldtimer-Kennzeichen, das nur für Krafträder gilt, 46,02 Euro im Jahr (§ 9 Abs. 4 KraftStG).

Kann ein Wohnmobil, ein Traktor oder ein Anhänger ein H-Kennzeichen bekommen?

Grundsätzlich ja. „Fahrzeug“ ist nach § 2 Nr. 3 FZV ein Kraftfahrzeug und dessen Anhänger, und die Begriffsbestimmung „Oldtimer“ in § 2 Nr. 22 FZV knüpft an das Fahrzeug an. Auch hier müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein: mindestens 30 Jahre seit dem ersten Inverkehrkommen, weitestgehender Originalzustand, guter Erhaltungszustand und ein Gutachten nach § 23 StVZO.

Was bedeutet das „H“ auf dem Kennzeichen?

Das „H“ kennzeichnet ein Oldtimerkennzeichen. Es besteht wie jedes Kennzeichen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer und trägt den Kennbuchstaben „H“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 FZV). Die Zulassungsbehörde teilt es auf Antrag zu, wenn ein Gutachten nach § 23 StVZO für das Fahrzeug vorliegt.

Wird das H-Kennzeichen auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen?

Ja. Den Kennbuchstaben „H“ vermerkt die Zulassungsbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz 3 FZV auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. So ist in beiden Papieren erkennbar, dass für das Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt wurde. Grundlage der Zuteilung ist ein Gutachten nach § 23 StVZO, das Sie mit dem Antrag bei der Behörde vorlegen.

Was ist der Unterschied zwischen H-Kennzeichen und rotem 07-Kennzeichen?

Das H-Kennzeichen ist ein Oldtimerkennzeichen für ein einzelnes zugelassenes Fahrzeug; die Zulassungsbehörde teilt es auf Antrag zu, wenn ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 FZV). Das rote 07-Kennzeichen ist ein eigenes Kennzeichen mit eigenen Regeln. Welche das sind, erklärt der Beitrag zum 07-Kennzeichen in unserem Verkehrslexikon.

Muss ein Oldtimer für das H-Kennzeichen perfekt sein?

Nein. Nach Angaben des Büros wird von einem mehr als 30 Jahre alten Fahrzeug keine absolute Vollkommenheit erwartet; kleinere Mängel und Nutzungsspuren sind normal. Das Fahrzeug sollte nach diesen Angaben aber keine Durchrostungen und keine unsachgemäß reparierten Unfallschäden aufweisen und in einem fahrbereiten Zustand sein, der keine sofortigen Arbeiten erfordert. Rechtlich verlangt § 2 Nr. 22 FZV einen guten Erhaltungszustand.

Darf ein Oldtimer mit H-Kennzeichen Umbauten haben?

Das hängt vom Umfang ab. § 2 Nr. 22 FZV verlangt, dass das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entspricht, also nicht in jedem Detail. Welche Änderungen damit vereinbar sind, beurteilt der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer oder der Prüfingenieur im Gutachten nach der im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinie (§ 23 StVZO). Klären Sie geplante Umbauten deshalb vor der Begutachtung.

Gibt es das H-Kennzeichen auch für Youngtimer?

Nein, nicht vor Ablauf der 30 Jahre. Der Begriff Youngtimer steht nicht in der FZV. Ein H-Kennzeichen setzt voraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist (§ 2 Nr. 22 FZV). Jüngere Fahrzeuge bekommen kein Oldtimerkennzeichen, auch wenn sie gut erhalten oder selten sind.

Brauche ich vor dem Oldtimer-Gutachten eine eigene Hauptuntersuchung?

Nein. Im Rahmen der Begutachtung nach § 23 StVZO ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchzuführen, es sei denn, mit der Begutachtung wird gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt (§ 23 Satz 3 StVZO). Laut TÜV NORD Preisliste Hamburg ist die Hauptuntersuchung nicht im Gutachtenpreis enthalten und wird gesondert berechnet.

Was gilt, wenn mein Oldtimer gleichzeitig eine Betriebserlaubnis braucht?

Wird mit der Oldtimer-Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt, also für die Betriebserlaubnis eines Einzelfahrzeugs, entfällt nach § 23 Satz 3 StVZO die zusätzliche Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung. Ein Gutachten nach § 21 StVZO braucht ein Fahrzeug, das nicht zu einem genehmigten Typ gehört (§ 21 Abs. 1 StVZO). Klären Sie das vor dem Termin mit dem Prüfer.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug die Anforderungen nicht erfüllt?

Dann kann nach Angaben des Büros keine Einstufung als Oldtimer befürwortet werden. Ohne Gutachten nach § 23 StVZO fehlt die Grundlage, auf der die Zulassungsbehörde das Oldtimerkennzeichen zuteilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 FZV). Weitere Auskünfte zu den aktuellen Anforderungen erhalten Sie nach Angaben des Büros bei den Prüfingenieuren, bevor Sie Arbeiten am Fahrzeug planen.

Gilt die Steuer für H-Kennzeichen auch für Anhänger und Wohnmobile?

§ 9 Abs. 4 KraftStG unterscheidet bei Oldtimer-Kennzeichen nur zwei Beträge: 46,02 Euro im Jahr, wenn das Kennzeichen nur für Krafträder gilt, und 191,73 Euro im Übrigen. Die Vorschrift gilt für Kennzeichen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KraftStG, zu denen die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen gehört. Die Fahrzeugart innerhalb dieser zwei Gruppen spielt für den Betrag keine Rolle.

Wo bekomme ich in Hamburg ein Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen?

Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro ist an zwei Standorten in Hamburg für Sie da: Wandsbek und Hoheluft. Nach Angaben des Büros stellen dort Prüfingenieure fest, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen für das H-Kennzeichen erfüllt; die Preise richten sich nach der TÜV NORD Preisliste Hamburg. Klären Sie vorab, wer die Kosten trägt. Für einen Termin nutzen Sie unsere Kontaktseite oder die Online-Terminvereinbarung.

16. Beratung durch unabhängige Kfz-Sachverständige in Hamburg

Wer in Hamburg ein Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen braucht, wendet sich an einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einen Prüfingenieur. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro mit öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen ist an zwei Standorten in Hamburg für Sie da: Wandsbek und Hoheluft. Nach Angaben des Büros prüfen dort Prüfingenieure, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen an einen Oldtimer erfüllt; die Preise richten sich nach der TÜV NORD Preisliste Hamburg. Außerdem erstellt das Büro Fahrzeugbewertungen für Oldtimer und Youngtimer, etwa vor einem Kauf oder Verkauf. Klären Sie vorab, wer die Kosten trägt.

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