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Sicherheitsprüfung (SP)

Sicher ist sicherer

Für Lastwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h erreichen, ist eine Sicherheitsprüfung (SP) vorgeschrieben. Ebenso unterliegen Kraftomnibusse und Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastsitzen sowie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 10 t der Pflicht zur Durchführung der Sicherheitsprüfung.

TÜV SÜD Truck Services-Broschüre [ PDF 3666 kB ]

Die Sicherheitsprüfung besteht aus einer Funktionsprüfung und einer Wirkungsprüfung, die jeweils zerlegungs- und zerstörungsfrei durchgeführt werden.

Folgende sicherheitsrelevanten Baugruppen werden bei der SP durch unseren Prüfingenieur in Augenschein genommen:

+ Lenkanlage
+ Bremsanlage
+ Räder und Bereifung
+ Verbindungen und Verbindungseinrichtungen mit Fahrgestell und Fahrwerk
+ Schalldämpferanlage

Die Intervalle für die Sicherheitsprüfung sind in der Anlage VIII zur StVZO je nach Fahrzeugart, Alter und Gewicht des Fahrzeugs unterschiedlich definiert. Unsere erfahrenen Prüfingenieure geben Ihnen gerne konkret und verbindlich Auskunft, welche Untersuchungsfristen bei Ihrem Fahrzeug vorgesehen sind und führen im Bedarfsfall auch die Sicherheitsprüfung durch.

SP Untersuchung beim Lkw und Nutzfahrzeuge beim TÜV Süd und HU Werkstätte in Hamburg

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