UVV / BGV-Prüfungen
Sicherheit als oberste Maxime
Kraftfahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, unterliegen den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften. Gemäß der D29 der BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Fahrzeuge) sind gewerbliche Fahrzeuge durch einen sach- und fachkundigen Prüfer mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Eingeschlossen in diese Vorschrift sind Anbauten wie Ladekräne, Pratzen oder Ladebordwände, deren arbeitssicherer Zustand ebenfalls geprüft werden muss.
Verfügt ein gewerblich genutztes Fahrzeug über Flüssiggasanlagen, so sind auch diese regelmäßig zu prüfen.
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