Schadengutachten – Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Schadengutachten – Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Ein Schadengutachten dokumentiert die Schäden an Fahrzeugen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Grundsätzlich werden Schadengutachten sowohl bei Haftpflichtschäden als auch bei Kaskoschäden erstellt. Unter Berücksichtigung der individuellen Versicherungsbedingungen von Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung erstellen unsere Kfz-Sachverständigen ein Gutachten, in welchem alle Schäden beweissicher und somit gerichtsverwertbar aufgeführt werden.
Das durch den Sachverständigen erstellte Schadengutachten enthält sämtliche relevanten Angaben, die für eine ordnungsgemäße Schadenregulierung erforderlich sind. Das Schadengutachten kann überdies den Sachverhalt hinsichtlich des Unfallhergangs klären und trägt dazu bei, sämtliche Ansprüche des Geschädigten zu sichern.
Transparenter Überblick mit unseren Gutachten
Die durch unsere unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellten Schadengutachten beinhalten sowohl die schriftliche Schadendarstellung, einschließlich den Angaben zu etwaigen Vorschäden, der Plausibilität, der merkantilen Wertminderung sowie Schadenersatzansprüchen als auch Fotos des Schadens. Unsere Gutachten sind prozesstauglich und als rechtssichere Beweismittel im Gerichtsverfahren zugelassen.
Unsere Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständiger beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Rufen Sie uns an oder Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service:
TerminvereinbarungUnabhängig und rechtssicher – Vorteile unserer Haftpflichtgutachten
Das Haftpflichtgutachten von SZH bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, die über die eines Standardgutachtens hinausgehen. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls garantieren wir Ihnen, dass unsere ausgewiesenen Kfz-Gutachter einen neutralen Blick bewahren und nicht etwa die Versicherung des Unfallversursachers bevorteilen. Bei uns sind Sie sicher, dass:
- Sämtliche Ansprüche vollumfänglich gesichert werden
- Eine fachkundige und vollständige Dokumentation des Schadens erfolgt
- Das Gutachten als rechtssicheres Beweismittel dient
- Absolute Unabhängigkeit des Gutachters gewährleistet ist
- Regelmäßige Fortbildungen für aktuelles Fachwissen sorgen
- Modernste Technik und Analysegeräte zum Einsatz kommen
Ein Haftpflichtgutachten bei uns ist nicht nur ein Dokument, sondern auch ein Versprechen unserer Expertise und Sorgfalt. Die Unabhängigkeit unserer Gutachter garantiert eine faire und unvoreingenommene Beurteilung des Unfallschadens, unbeeinflusst von den Interessen Dritter wie Versicherungen.
So läuft unser Gutachten bei einem Haftpflichtschaden ab
Der Ablauf eines Haftpflichtgutachtens bei SZH ist darauf ausgerichtet, Ihnen größtmögliche Flexibilität und Komfort zu bieten. Vom ersten Kontakt bis zur Übergabe des Gutachtens legen wir großen Wert darauf, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Klarheit über den Zustand Ihres Fahrzeugs und über Ihre Ansprüche zu geben.
Nach der ersten telefonischen Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen zeitnahen Termin für Ihr Haftpflichtgutachten. Den Ort des Gutachtens können Sie dabei selbst festlegen. Beliebte Orte für das Haftpflichtgutachten sind:
- In der Werkstatt
- Im Autohaus
- Bei Ihnen zu Hause
- Am Unfallort
- Unsere eigene Betriebsstätte in Hamburg
Unabhängiges und rechtssicheres Haftpflichtgutachten
Anschließend entnehmen wir Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) alle nötigen Informationen, um schließlich Ihr Unfallfahrzeug mit modernsten Methoden und Technologien zu inspizieren. Dabei gehen wir äußerst präzise und gewissenhaft vor.
Anschließend erhalten Sie Ihr unabhängiges und rechtssicheres Haftpflichtgutachten. Sollten während des Prozesses Fragen auftauchen, stehen unsere Experten stets bereit, um diese umgehend zu beantworten und Ihnen bei der Schadenabwicklung zur Seite zu stehen.
Sie benötigen ein unabhängiges Haftpflichtgutachten im Großraum Hamburg?
Wenden Sie sich an SZH und profitieren Sie von modernsten Methoden, geschulten Gutachtern und maximaler Rechtssicherheit. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service, um einen Termin für Ihr technisches Gutachten zu vereinbaren.
Fragen zum Schadengutachten
- Bei einem unverschuldeten Unfallschaden, dem sogenannten Haftpflichtschaden, ist grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, für die Kosten des Schadengutachtens aufzukommen. Einzig wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, bei welchem die Schadenhöhe unter 750 Euro liegt, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für das Schadengutachten. Bei einem Bagatellschaden erstellen wir ein Kurzgutachten für Sie. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen finden.
- Bei einem selbstverschuldeten Unfall, im Kaskoschadenfall, finden sich die jeweiligen Leistungen der Versicherung in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) des Versicherers. Kaskoschäden sollten dem Versicherer darüber hinaus so schnell als möglich gemeldet werden, um eine zeitnahe Schadenabwicklung zu gewährleisten.Im Regelfall lässt sich hierbei auch direkt klären, inwiefern der Versicherer ein Schadengutachten für erforderlich hält. Im Kaskoschadenfall beauftragt die Versicherung im Regelfall einen eigenen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden bewertet. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Gutachten des Sachverständigen nicht einverstanden, so steht es ihm frei, ein Sachverständigenverfahren einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens lässt der Versicherungsnehmer durch die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens ein weiteres Gutachten anfertigen. Der Abgleich und die Bewertung beider Gutachten wird sodann von einem Obergutachter (Obmann) vorgenommen. Die Kosten für das Sachverständigenverfahren werden oftmals durch die Kfz-Rechtschutzversicherung (z.B. ADAC Rechtschutz) getragen.
Als Geschädigte sollten Sie darauf achten, dass der Kfz-Sachverständiger Diplom-Ingenieur (Fahrzeugtechnik/ Maschinenbau) oder Kfz-Meister ist und darüber hinaus in einem anerkannten Berufsverband wie BVSK Mitglied ist und/oder zu einer amtlich anerkannten Prüforganisation wie dem TÜV SÜD gehört .
Dadurch dass kein gesetzliches Berufsbild für Sachverständige existiert, hat jeder Geschädigte die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.
- Unsere Sachverständige arbeiten ausschließlich unabhängig und nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung.
- Konsequente Fort- und Weiterbildung sorgt dafür, dass unsere Sachverständige fachlich auf dem aktuellsten Stand sind.
- Unsere Sachverständige arbeiten stets mit modernster Technik und neuesten Analysegeräten.
Der Unfallgeschädigte sollte darum immer einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, welcher unparteiisch nicht nur den Blechschaden sondern auch die Wertminderung und Nutzungsausfall richtig ermittelt.
Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mag günstig sein, kann aber für den Geschädigten teuer werden.
Der reine Kostenvoranschlag kann lediglich einen ungefähren Anhaltspunkt hinsichtlich des Unfallschadens geben, besitzt jedoch keine Verbindlichkeit. Der Kostenvoranschlag berücksichtigt u.a. keine merkantile Wertminderung. Nur ein Kfz-Sachverständiger kann auch rechtlich verbindlich feststellen, um welchen Schadenumfang es sich tatsächlich handelt. Der auf den ersten Blick leichte Schaden an Blechteilen kann sich sehr schnell als viel umfangreicher zeigen, wenn z.B. tragende Fahrzeugteile beschädigt wurden.
Der Kostenvoranschlag ist, im Gegensatz zum Schadengutachten, nicht beweissichernd und vermag daher folglich auch nicht die Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung zu sichern. Rechtssicherheit bietet ausschließlich ein qualifiziertes Schadengutachten, das durch einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens erstellt wurde.
Der Sachverständige benötigt den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), welchem er sämtliche, für das Schadengutachten relevanten Informationen zum Fahrzeug entnehmen kann, Ihr Fahrzeug sowie den Fahrzeugschlüssel. Im Idealfall ist der Fahrzeughalter bei der Besichtigung anwesend, so dass etwaige Fragen direkt durch diesen beantwortet werden können.
Ihr Unfallfahrzeug kann wahlweise in jeder Werkstatt und/oder jedem Autohaus Ihres Vertrauens, in unserer eigenen Betriebsstätte, bei Ihnen zu Hause oder auch direkt am Unfallort bzw. an einem sonstigen Standort besichtigt werden. Sie haben freie Wahl, wir richten uns nach Ihnen.
Ein Unfall ist immer mit einem Schrecken verbunden. Versuchen Sie dennoch, Ruhe zu bewahren und verschaffen Sie sich, soweit möglich, einen ersten Überblick. Gibt es Verletzte, die Hilfe benötigen? Wenn ja, sind Ersthelfer vor Ort? Informieren Sie bei Personenschäden umgehend Notarzt und Polizei. Leisten Sie, sofern es Ihr Zustand zulässt, bis zum Eintreffen Hilfe oder delegieren Sie die Hilfeleistung an anwesende Dritte.
Alle weiteren Schritte und Verhaltensmaßnahmen haben wir für Sie in unserem Ratgeber (Ein Unfall! Was nun?) kompakt zusammen gefasst. Drucken Sie diesen aus und verwahren sie ihn, für den Fall der Fälle, in Ihrem Fahrzeug.
Tätigen Sie im Schockzustand keinerlei unüberlegte Aussagen, weder gegenüber dem Unfallgegner, noch gegenüber Polizei, Zeugen oder zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der Versicherung. Beauftragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen und achten Sie auf Beauftragung eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen.