BO-Kraft
Untersuchung nach §41 BO-Kraft – Taxi, Mietwagen, KOM
Jährliche Prüfungen für Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse
Kraftfahrzeuge, die zur Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen einer besonderen Prüfpflicht. Für diese hat der Gesetzgeber die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erlassen. Die BOKraft ist für Unternehmen verpflichtend, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Kraftomnibussen befördern, soweit Sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetztes unterliegen. (§ 1, Abs. 1 BOKraft). Resultierend aus dieser Verordnung ist für Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse, welche Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern, eine jährliche Hauptuntersuchen sowie überdiese eine Untersuchung nach § 41 BOKraft durchzuführen.
Besondere Punkte bei der Prüfung nach § 41 BOKraft:
+ Deklaration des Unternehmers und der Ordnungsnummer
+ Vorschriftsmäßige Werbeanbringungen an Taxen und Mietwagen
+ Vollständigkeit und Status von Feuerlöschern und Verbandskästen in Kraftomnibussen
+ Türanlagenprüfung bei Kraftomnibussen – End- und Schließstellungskontrolle
+ Ordnungsgemäße Kennzeichnung von Notausstiegen und Vollständigkeit von Nothämmern bei Kraftomnibussen
Untersuchung nach § 42 BOKraft
Die außerordentliche Hauptuntersuchung für Mietwagen, Taxen und Kraftomnibusse vor der ersten Inbetriebnahme
Bevor ein Taxi, ein Mietwagen oder ein Kraftomnibus erstmals in Betrieb genommen werden kann, ist die Untersuchung nach §42 BOKraft durchzuführen. Diese ist, zusätzlich zur HU (Hauptuntersuchung), durch den Unternehmer zu veranlassen und auf dessen Rechnung durchzuführen. Der zuständigen Genehmigungsbehörde ist der Untersuchungsbericht oder das Prüfbuch (bei Kraftomnibussen) umgehend unaufgefordert vorzulegen. Erfolgt die Inbetriebnahme eines fabrikneuen Fahrzeuges, so kann die außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 42 BOKraft darauf beschränkt werden, dass die Vorschriften der BOKraft als erfüllt bestätigt werden.
Wesentliche Prüfpunkte gemäß BOKraft:
+ Gültige Eichung von Wegstreckenzähler oder Fahrpreisanzeige
+ Ordnungsgemäße Anbringung von Werbeaufschriften bei Taxen und Mietwagen
+ Vollständigkeit von Verbandskästen und Feuerlöschern bei Kraftomnibussen
+ Prüfung der automatischen Türanlage von Kraftomnibussen, insbesondere deren End- und Schließstellung
+ Vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Notausstiege bei Kraftomnibussen
+ Vorhandensein der ausreichenden Anzahl von Nothämmern bei Kraftomnibussen
Jetzt Termin vereinbaren
Wesentliche Prüfpunkte gemäß BOKraft:
+ Gültige Eichung von Wegstreckenzähler oder Fahrpreisanzeige
+ Ordnungsgemäße Anbringung von Werbeaufschriften bei Taxen und Mietwagen
+ Vollständigkeit von Verbandskästen und Feuerlöschern bei Kraftomnibussen
+ Prüfung der automatischen Türanlage von Kraftomnibussen, insbesondere deren End- und Schließstellung
+ Vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Notausstiege bei Kraftomnibussen
+ Vorhandensein der ausreichenden Anzahl von Nothämmern bei Kraftomnibussen