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OLDTIMERGUTACHTEN H-KENNZEICHEN

Oldtimergutachten H-Kennzeichen nach §23 StVZO – das Kraftfahrzeugtechnische Kulturgut

 

Um bei der Zulassung ein H-Kennzeichen erhalten zu können, ist ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Erstzulassung des Fahrzeugs, welche mindestens 30 Jahre zurück liegen muss. überdies muss sich das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand befinden und gut erhalten sein. Ist dies gegeben, so kann das Fahrzeug als Oldtimer bezeichnet werden und erfüllt die grundlegenden Anforderungen, welche die sog. Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts und somit die Zuteilung eines H-Kennzeichens rechtfertigen.

 

Im Rahmen einer Untersuchung stellen unsere Prüfingenieure fest, ob Ihr Fahrzeug diesen Anforderungen entspricht. Selbstverständlich wird von einem mehr als 30 Jahre alten Fahrzeug keine absolute Vollkommenheit erwartet. Kleinere Mängel und Nutzungsspuren sind zwangsläufig, sie kann auch die beste Pflege nicht verhindern. Der angehende Oldtimer darf jedoch keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem fahrbereiten Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten am Fahrzeug erfordert.

 

überdies darf der Oldtimer keine unsachgemäß reparierte Unfallschäden aufweisen. Wichtiger als die reine Optik ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Fahrzeugs und die Funktionsfähigkeit. Erfüllt das Fahrzeug diese Anforderungen nicht, kann keine Einstufung als Oldtimer befürwortet werden.
Weitere Auskünfte hierzu und zu den aktuellen gesetzlichen Anforderungen erhalten Sie bei unseren Prüfingenieuren.

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