Abgasuntersuchung (AU): Ablauf, Kosten und was bei Mängeln passiert
Fachlich geprüft von der Redaktion SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro · Stand: Oktober 2026
Die Abgasuntersuchung ist heute in der Regel kein eigener Termin mehr, sondern fester Teil der Hauptuntersuchung und entscheidet mit darüber, ob Ihr Fahrzeug die Prüfplakette erhält. Wer nicht weiß, was sie kostet, wie oft sie fällig ist und was bei Mängeln passiert, riskiert eine unnötige zweite Vorführung. Als SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro, TÜV NORD Partner, mit öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen begleiten wir Fahrzeughalter in Hamburg durch amtliche Prüfungen, wie unser Ratgeber zur TÜV-Hauptuntersuchung zeigt. Dieser Ratgeber erklärt Ablauf, Kosten und Ihre Optionen bei einer nicht bestandenen Abgasuntersuchung.
Kurz erklärt:
- Die Abgasuntersuchung wurde 1985 eingeführt und ist heute in die Hauptuntersuchung integriert, ein eigener Termin ist nicht nötig.
- Sie ist für nahezu alle zugelassenen Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor vorgeschrieben, mit wenigen Ausnahmen für sehr alte oder sehr langsame Fahrzeuge.
- Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgeführt werden; die Mängel selbst sind unverzüglich zu beheben.
- Reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor benötigen keine Abgasuntersuchung, da bei ihnen keine Abgase entstehen.
1. Was ist die Abgasuntersuchung und wozu dient sie?
Die Abgasuntersuchung (AU) prüft, ob der Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs die zulässigen Grenzwerte einhält. Sie wurde 1985 zunächst als eigenständige Abgassonderuntersuchung für Fahrzeuge mit Ottomotor eingeführt und trug wesentlich zur breiten Einführung des Katalysators bei.
Das Umweltbundesamt ordnet die Einführung 1985 in das Ziel ein, die Luft in den Städten zu verbessern.
2. Ist die Abgasuntersuchung Teil der Hauptuntersuchung?
Ja. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung keine separate Prüfung mehr, sondern Teil der Hauptuntersuchung (HU), wie der ADAC zu HU und AU erläutert. In der Regel führt die Prüforganisation beide Untersuchungen an einem gemeinsamen Termin durch, ein eigener AU-Termin ist dann nicht nötig.
Sie können die Abgasuntersuchung aber auch vorab als eigenständigen Teil der Hauptuntersuchung in einer dafür anerkannten Werkstatt durchführen lassen. Sie darf dann frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden, und den Nachweis darüber händigen Sie dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung aus (Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO).
3. Welche Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung?
Zur Abgasuntersuchung müssen grundsätzlich alle zugelassenen Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor, vom Pkw über Lkw bis zum Motorrad. Ausgenommen sind unter anderem sehr langsame, sehr leichte oder besonders alte Fahrzeuge sowie bestimmte historische Baujahre.
Reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor benötigen keine Abgasuntersuchung, weil bei ihnen technisch bedingt keine Abgase entstehen.
Übersicht nach Antriebsart:
| Fahrzeug / Antrieb | Abgasuntersuchung nötig? |
|---|---|
| Pkw mit Ottomotor | Ja, im Rahmen der Hauptuntersuchung |
| Pkw mit Dieselmotor | Ja, im Rahmen der Hauptuntersuchung |
| Motorrad mit Verbrennungsmotor | Ja; ausgenommen sind unter anderem Krafträder, die vor dem 1. Januar 1989 in den Verkehr gekommen sind |
| Reines Elektrofahrzeug | Nein, da kein Abgas entsteht |
| Oldtimer mit H-Kennzeichen | In der Regel ja; ausgenommen sind Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969, und Fahrzeuge mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind |
Die Ausnahmen regelt Anlage VIII Nr. 1.2.1.2 StVZO. Entscheidend ist dort, wann das Fahrzeug erstmals in den Verkehr gekommen ist; das H-Kennzeichen selbst wird in diesen Ausnahmen nicht genannt.
4. Wie oft ist eine Abgasuntersuchung fällig?
Die Abgasuntersuchung ist so oft fällig wie die Hauptuntersuchung, denn sie ist ein Teil davon. Ein neuer Pkw muss erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate; Motorräder müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Diese Fristen legt Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.
Prüffristen der Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung (Auszug):
| Fahrzeug | Erste Hauptuntersuchung | Danach |
|---|---|---|
| Pkw (privat genutzt) | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Motorrad | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| Taxi und Mietwagen (Pkw zur Personenbeförderung) | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Wann Ihr Fahrzeug das nächste Mal fällig ist, zeigt die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Überschreiten Sie den Termin um mehr als zwei Monate, wird die Hauptuntersuchung um Ergänzungsuntersuchungen erweitert (Anlage VIIIa Nr. 2.2 StVZO), und nach der TÜV NORD Preisliste Hamburg (gültig ab 01.01.2026, siehe Abschnitt 6) erhöht sich das Entgelt dann um 20 Prozent.
5. Wie läuft die Abgasuntersuchung ab?
Den Umfang der Abgasuntersuchung legt Anlage VIIIa Nr. 6.8.2 StVZO fest. Bei allen AU-pflichtigen Fahrzeugen mit Otto- oder Dieselmotor wird das Abgasverhalten geprüft, auch bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD). Bei Fahrzeugen mit OBD werden zusätzlich die OBD-Daten ausgelesen und bewertet.
Bestandteile im Überblick:
- Zustand und Ausführung der schadstoffrelevanten Bauteile und der Abgasanlage (alle AU-pflichtigen Fahrzeuge).
- Abgasverhalten (alle AU-pflichtigen Fahrzeuge, mit und ohne OBD).
- OBD-Daten (nur Fahrzeuge mit OBD); die gespeicherten Fehlercodes kann der Prüfer ergänzend auslesen.
6. Was kostet die Abgasuntersuchung?
Die Abgasuntersuchung wird zusammen mit der Hauptuntersuchung abgerechnet. Eine Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung kostet beim TÜV NORD in Hamburg für einen Pkw bis 3,5 Tonnen 166,90 Euro inklusive Umsatzsteuer (Preisliste Hamburg, gültig ab 1. Januar 2026). Bringen Sie den Nachweis über eine Abgasuntersuchung einer anerkannten Werkstatt mit, die höchstens einen Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde, kostet die Hauptuntersuchung ohne eigene Abgasmessung 107,90 Euro.
Preise Hamburg (Auszug, inklusive Umsatzsteuer, gültig ab 01.01.2026):
| Prüfung | Pkw bis 3,5 t | Motorrad |
|---|---|---|
| Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung | 166,90 € | 97,00 € |
| Hauptuntersuchung ohne Abgasmessung (AU-Nachweis liegt vor) | 107,90 € | 68,00 € |
| Nachuntersuchung Stufe 1 / Stufe 2 | 24,00 € / 42,00 € | 24,00 € / 42,00 € |
Alle Preise für weitere Fahrzeugklassen, Anhänger und Sonderprüfungen finden Sie in der aktuellen TÜV NORD Preisliste Hamburg auf unserer Seite zur Hauptuntersuchung in Hamburg. Maßgeblich ist immer die dort verlinkte aktuelle Preisliste.
7. Was wird bei der Abgasuntersuchung gemessen?
Die Verordnung nennt als Prüfkriterium das „Abgasverhalten“, ohne einzelne Messgrößen aufzuzählen. Es wird bei allen AU-pflichtigen Fahrzeugen geprüft; bei Fahrzeugen mit OBD kommen die OBD-Daten hinzu (Anlage VIIIa Nr. 6.8.2 StVZO). Die Einzelheiten der Durchführung regeln die dazu im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinien (Anlage VIII Nr. 1.2.1 StVZO).
Das Umweltbundesamt empfiehlt, bei Diesel-Pkw zusätzlich die Stickoxide zu messen, damit Bauteile wie SCR-Katalysatoren dauerhaft im Betrieb funktionieren.
8. Was passiert, wenn die Abgasuntersuchung nicht bestanden wird?
Werden bei der Abgasuntersuchung erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden und es gibt keine neue Prüfplakette. Der Halter muss alle Mängel unverzüglich beheben lassen und das Fahrzeug unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens einen Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung zur Nachprüfung vorführen. Bei der Nachprüfung wird geprüft, ob die festgestellten Mängel behoben sind; sind nicht alle behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, wird keine Prüfplakette zugeteilt (Anlage VIII Nr. 3.1.4.3 StVZO).
Die Monatsfrist ist also die späteste Frist für die Nachprüfung, nicht für die Reparatur. Mehr zu Farben und Bedeutung der Plakette erläutert unser Ratgeber zur TÜV-Plakette.
Mängelkategorien im Überblick:
| Mängelkategorie | Bedeutung | Folge für die Plakette |
|---|---|---|
| Geringer Mangel | Eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung ist nicht zu erwarten | Prüfplakette kann zugeteilt werden; der Mangel ist unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beheben |
| Erheblicher Mangel | Mangel, der zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führt | Keine Prüfplakette; alle Mängel unverzüglich beheben, Nachprüfung spätestens einen Monat nach der Hauptuntersuchung |
| Gefährlicher Mangel | Erheblicher Mangel mit direkter und unmittelbarer Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung der Umwelt, der aber kein sofortiges Betriebsverbot rechtfertigt | Keine Prüfplakette; alle Mängel unverzüglich beheben, Nachprüfung spätestens einen Monat nach der Hauptuntersuchung |
| Verkehrsunsicher | Gefährlicher Mangel, der eine sofortige Untersagung des Betriebs auf öffentlichen Straßen rechtfertigt | Vorhandene Prüfplakette wird entfernt, die Zulassungsbehörde wird benachrichtigt, das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden; Nachprüfung erforderlich |
Die Folgen der Mängel regelt Anlage VIII Nr. 3.1.4.2 bis 3.1.4.5 StVZO. Die Beschreibung geringer und erheblicher Mängel folgt der HU-Richtlinie, wie der ADAC sie wiedergibt.
9. Was, wenn die Nachprüfungsfrist verstreicht?
Wird das Fahrzeug später als einen Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung oder ohne den Untersuchungsbericht vorgeführt, findet keine Nachprüfung mehr statt, sondern eine neue Hauptuntersuchung. Eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung wird dabei berücksichtigt (Anlage VIII Nr. 3.1.4.3 StVZO). Für die neue Hauptuntersuchung gilt das Entgelt nach der aktuellen Preisliste.
Wer den Termin nicht schafft, sollte frühzeitig einen neuen Termin vereinbaren, statt die Frist verstreichen zu lassen. Was eine überzogene Hauptuntersuchung zusätzlich bedeuten kann, zeigt unser Ratgeber zu TÜV überzogen.
10. Abgasuntersuchung bei Motorrad, Oldtimer und H-Kennzeichen
Auch Motorräder mit Verbrennungsmotor durchlaufen die Abgasuntersuchung im Rahmen ihrer Hauptuntersuchung. Ausgenommen sind Krafträder, die vor dem 1. Januar 1989 in den Verkehr gekommen sind (Anlage VIII Nr. 1.2.1.2.2 StVZO).
Für Oldtimer mit H-Kennzeichen kommt es nicht auf das Kennzeichen an, sondern auf das Datum, an dem das Fahrzeug erstmals in den Verkehr gekommen ist. Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969, und Fahrzeuge mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind von der Abgasuntersuchung ausgenommen (Anlage VIII Nr. 1.2.1.2.1 StVZO). Jüngere Oldtimer müssen in der Regel wie andere Fahrzeuge zur Abgasuntersuchung.
11. So bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die Abgasuntersuchung vor
Eine kurze Probefahrt vor dem Termin bringt den Motor auf Betriebstemperatur und kann kurzfristige Fehlermeldungen im Abgassystem reduzieren. Wer im Bordcomputer bereits eine Motorkontrollleuchte sieht, sollte die Ursache vorab in einer Werkstatt klären lassen, statt auf ein zufälliges Bestehen zu hoffen.
Praktische Hinweise:
- Fehlermeldungen im Bordcomputer vor dem Termin abklären lassen.
- Öl- und Kühlmittelstand prüfen, damit der Motor während der Untersuchung nicht überhitzt.
- Prüfunterlagen und Fahrzeugschein zum Termin mitbringen.
12. Abgasuntersuchung und Umwelt: Warum die Messung wichtig bleibt
Die Abgasuntersuchung leistet seit Jahrzehnten einen Beitrag zur Luftreinhaltung in Städten, indem sie Fahrzeuge mit auffällig hohem Schadstoffausstoß aus dem Verkehr identifiziert. Laut Umweltbundesamt trug die AU wesentlich zur breiten Verbreitung des Katalysators bei.
Das Umweltbundesamt empfiehlt außerdem, die Abgasuntersuchung bei Diesel-Pkw um eine Messung der Stickoxide zu erweitern, damit Systeme wie SCR-Katalysatoren auch dauerhaft im Betrieb funktionieren.
13. Fazit: Abgasuntersuchung frühzeitig mitdenken
Die Abgasuntersuchung ist heute untrennbar mit der Hauptuntersuchung verbunden und entscheidet mit über die neue Prüfplakette. Wer Fristen im Blick behält, kleinere Mängel frühzeitig beheben lässt und bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln die einmonatige Nachprüfungsfrist nutzt, vermeidet eine zusätzliche neue Hauptuntersuchung. Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Fristablauf einen Termin für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, damit ausreichend Zeit für eventuelle Nacharbeiten bleibt.
14. FAQ – Häufige Fragen zur Abgasuntersuchung
Muss ich einen eigenen Termin für die Abgasuntersuchung vereinbaren?
Nein, ein eigener Termin ist nicht nötig. Die Abgasuntersuchung findet zusammen mit der Hauptuntersuchung an einem gemeinsamen Termin statt und wird von derselben Prüforganisation durchgeführt. Sie müssen also nur einen Termin für beide Untersuchungen einplanen.
Was passiert, wenn ich die AU-Bescheinigung nicht vorlegen kann?
Wurde die Abgasuntersuchung vorab in einer dafür anerkannten Werkstatt durchgeführt, erhalten Sie darüber einen Nachweis, den Sie dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung aushändigen. Können Sie diesen Nachweis nicht vorlegen, wird die Abgasuntersuchung bei der Hauptuntersuchung selbst durchgeführt und mit dem Entgelt für die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung abgerechnet (Anlage VIII Nr. 3.1.1.1, Anlage VIIIa Nr. 2.1 StVZO).
Wie lange ist das Ergebnis der Abgasuntersuchung gültig?
Das Ergebnis ist so lange gültig wie die zugehörige Hauptuntersuchung, da beide Prüfungen gemeinsam durchgeführt und bewertet werden. Ein separates Ablaufdatum für die Abgasuntersuchung gibt es nicht. Lassen Sie die Abgasuntersuchung vorab in einer anerkannten Werkstatt durchführen, darf sie höchstens einen Monat vor der Hauptuntersuchung liegen (Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO).
Wer darf die Abgasuntersuchung durchführen?
Die Abgasuntersuchung darf im Rahmen der Hauptuntersuchung von amtlich anerkannten Prüforganisationen sowie von dafür anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass die Prüfstelle für die jeweilige Fahrzeugklasse zugelassen ist.
Benötigen Elektroautos eine Abgasuntersuchung?
Nein, reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor benötigen keine Abgasuntersuchung, da bei ihnen technisch bedingt keine Abgase entstehen. Sie durchlaufen bei der Hauptuntersuchung stattdessen andere elektrotechnische Prüfschritte.
Werden Hybridfahrzeuge bei der Abgasuntersuchung anders behandelt?
Hybridfahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen zur Abgasuntersuchung, da sie über einen klassischen Antrieb mit Abgasausstoß verfügen. Die Prüfung berücksichtigt dabei die Besonderheiten des Zusammenspiels von Verbrennungs- und Elektromotor.
Was passiert bei einem Diesel mit defektem Partikelfilter?
Ein defekter Partikelfilter führt in aller Regel zu einem erheblichen Mangel, da er die Abgasreinigung nicht mehr zuverlässig leistet. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden, bis der Filter repariert oder ersetzt wurde.
Kann ich meine Werkstatt selbst wählen oder muss es eine bestimmte Prüforganisation sein?
Sie können grundsätzlich jede anerkannte Prüforganisation oder dafür anerkannte Werkstatt wählen, ein Wechsel zwischen den Terminen ist möglich. Für die Nachprüfung nach einem nicht bestandenen Ergebnis kann es jedoch praktischer sein, dieselbe Stelle erneut aufzusuchen.
Wie erkenne ich vorab, ob mein Fahrzeug die Abgasuntersuchung besteht?
Eine hundertprozentige Vorabgarantie gibt es nicht, aber eine leuchtende Motorkontrollleuchte oder spürbare Leistungsverluste sind typische Warnzeichen. Lassen Sie solche Auffälligkeiten vor dem Termin in einer Werkstatt abklären.
Was tun, wenn nach der AU ein Motorschaden auffällt?
Ein während der Untersuchung auffallender Motorschaden sollte umgehend in einer Fachwerkstatt begutachtet werden, da er sowohl die Abgaswerte als auch die Verkehrssicherheit betreffen kann. Bei strittigen Fällen kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten Klarheit schaffen.
Was droht bei manipulierten Abgaswerten?
Bei der Hauptuntersuchung wird unter anderem die Zulässigkeit der Abgasanlage und des Abgasverhaltens geprüft. Vermutet der Prüfer unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, muss er die Untersuchung um Ergänzungsuntersuchungen erweitern (Anlage VIIIa Nr. 2.2 StVZO). Welche rechtlichen Folgen eine Manipulation im Einzelfall hat, klärt am besten ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Muss ein Motorrad zur gleichen Zeit wie ein Pkw zur Abgasuntersuchung?
Nein, für Motorräder gelten eigene Prüftermine, die unabhängig von anderen Fahrzeugen im Haushalt laufen. Maßgeblich ist jeweils der individuelle Termin der Hauptuntersuchung des Motorrads.
Was ist der Unterschied zwischen AU und Sicherheitsprüfung (SP)?
Die Abgasuntersuchung prüft den Schadstoffausstoß, während die Sicherheitsprüfung (SP) speziell bei Nutzfahrzeugen zusätzliche sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen kontrolliert. Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung, die Sicherheitsprüfung ist dagegen eine eigene Prüfung zwischen den Hauptuntersuchungen.
Werden bei der Abgasuntersuchung auch Feinstaubwerte gemessen?
Die Verordnung nennt für die Abgasuntersuchung als Prüfkriterien das Abgasverhalten, bei Fahrzeugen mit OBD zusätzlich die OBD-Daten, sowie Zustand und Ausführung der schadstoffrelevanten Bauteile und der Abgasanlage, ohne einzelne Messgrößen wie Feinstaub aufzuzählen. Die Einzelheiten der Durchführung regeln die dazu im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinien; Ihre Prüfstelle gibt dazu vor Ort Auskunft.
Kann ich mit abgelaufener Abgasuntersuchung noch fahren?
Da die Abgasuntersuchung Teil der Hauptuntersuchung ist, gilt bei Ablauf dieselbe Rechtslage wie bei überzogener Hauptuntersuchung. Details dazu und mögliche Bußgelder erläutert unser in Abschnitt 9 verlinkter Ratgeber zu TÜV überzogen.
Was passiert, wenn ich zur Nachprüfung nicht erscheine?
Wird das Fahrzeug später als einen Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung vorgeführt, findet statt der Nachprüfung eine neue Hauptuntersuchung statt; dasselbe gilt, wenn Sie den Untersuchungsbericht nicht vorlegen. Eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung wird dabei berücksichtigt (Anlage VIII Nr. 3.1.4.3 StVZO). Ein rechtzeitiger Termin spart daher Zeit und Kosten.
Gilt für Wohnmobile eine andere Regel bei der Abgasuntersuchung?
Wohnmobile mit Otto- oder Dieselmotor unterliegen grundsätzlich denselben Regeln wie vergleichbare Pkw oder leichte Nutzfahrzeuge. Das zulässige Gesamtgewicht kann jedoch beeinflussen, welche Prüfintervalle und Zusatzprüfungen zusätzlich greifen.
Wo bekomme ich in Hamburg Hilfe rund um Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung?
Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro, TÜV NORD Partner, prüft Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung an den Standorten Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Hoheluft in einem gemeinsamen Termin. Vereinbaren Sie über unseren Kontakt unkompliziert einen Termin.
15. Quellen
- HU und AU: Alles Wissenswerte zum “TÜV” (ADAC)
- Kfz-Abgasuntersuchung (Umweltbundesamt)
- Anlage VIII StVZO: Untersuchung der Fahrzeuge, Nr. 1.2.1.2, 3.1.1.1 und 3.1.4 (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de)
- Anlage VIIIa StVZO: Durchführung der Hauptuntersuchung, Nr. 2 und 6.8.2 (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de)
- TÜV NORD Preisliste Hamburg, gültig ab 01.01.2026 (Download auf unserer in Abschnitt 6 verlinkten Seite zur Hauptuntersuchung in Hamburg)
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