Datum 11.10.2026
Illustration: Oldtimer mit leerem rot umrandetem Kennzeichen – das rote 07-Kennzeichen erlaubt nur zweckgebundene Fahrten

07-Kennzeichen: Bedeutung, erlaubte Fahrten, TÜV-Pflicht und Antrag

Fachlich geprüft von der Redaktion SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro · Stand: Oktober 2026

Das 07-Kennzeichen ist ein rotes Oldtimerkennzeichen, dessen Erkennungsnummer nur aus Ziffern besteht und mit „07“ beginnt; mit ihm darf ein Oldtimer ohne Betriebserlaubnis und ohne Zulassung an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen und zu bestimmten weiteren Fahrten genutzt werden (§ 43 FZV). Wichtig ist das 07er-Kennzeichen für Halter, die ihren Oldtimer nicht regulär zulassen wollen: Es erlaubt nur zweckgebundene Fahrten und bringt eigene Pflichten mit sich, etwa ein Fahrzeugscheinheft und Aufzeichnungen über jede Fahrt. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro, TÜV NORD Partner, erklärt hier die Regeln; Informationen zur Hauptuntersuchung finden Sie auf der Seite TÜV-Hauptuntersuchung in Hamburg.

Kurz erklärt:

  • Das 07-Kennzeichen deckt Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen mit An- und Abfahrt sowie Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten ab; für andere Fahrten gilt die Zulassungspflicht (§ 43 Abs. 1 FZV, § 3 Abs. 1 FZV).
  • Oldtimer ist ein Fahrzeug, das zum Zeitpunkt seiner Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, gut erhalten ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient; eingestuft wird es durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs (§ 2 Nr. 22 FZV, § 23 StVZO).
  • Die regelmäßige Hauptuntersuchung, die sonst Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge trifft, gilt nicht für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach §§ 41 und 43 FZV; für den vorschriftsmäßigen Zustand bleibt der Halter verantwortlich (§ 29 Abs. 1 StVZO, § 31 Abs. 2 StVZO).
  • Die Kraftfahrzeugsteuer für ein rotes 07-Kennzeichen beträgt 191,73 Euro im Jahr, bei einem Kennzeichen nur für Krafträder 46,02 Euro (§ 9 Abs. 4 KraftStG).

1. Was ist ein 07-Kennzeichen?

Ein 07-Kennzeichen ist ein rotes Kennzeichen eigens für Oldtimer. Es ersetzt für bestimmte Fahrten die Zulassung des Fahrzeugs, ist aber an den Zweck der Fahrt gebunden.

Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): Ein rotes Kennzeichen hat eine rote Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FZV). Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer nur aus Ziffern bestehenden Erkennungsnummer, die mit den Ziffern „07“ beginnt (§ 43 Abs. 2 Satz 3 FZV); daher der Name 07er-Kennzeichen. Rote Kennzeichen, die zum Beispiel Kfz-Händler und -Werkstätten erhalten, beginnen dagegen mit „06“ (§ 41 Abs. 2 Satz 2 FZV).

Das rote Oldtimerkennzeichen gibt es nur für Oldtimer. Oldtimer ist nach § 2 Nr. 22 FZV ein Fahrzeug, das zum Zeitpunkt seiner Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Für die Einstufung als Oldtimer ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich; es wird nach einer im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinie erstellt und umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung, sofern nicht gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt wird (§ 23 StVZO). Ein Wertgutachten, etwa für die Versicherung oder einen Verkauf, ist kein Gutachten nach § 23 StVZO und ersetzt es nicht.

2. Welche Fahrten sind mit dem 07-Kennzeichen erlaubt?

Mit dem 07-Kennzeichen dürfen Sie zu Oldtimer-Veranstaltungen fahren und einige eng umrissene weitere Fahrten machen. Eine Fahrt zu einem anderen Zweck deckt das Kennzeichen nicht ab.

Nach § 43 Abs. 1 FZV brauchen Sie mit einem roten Oldtimerkennzeichen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung für diese Fahrten:

  • die Teilnahme an einer Veranstaltung, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, sowie die Anfahrt zu und die Abfahrt von dieser Veranstaltung,
  • Probefahrten und Überführungsfahrten,
  • Fahrten zum Zweck der Reparatur oder Wartung des Fahrzeugs,
  • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer Fahrt zu einer Veranstaltung.

Was eine fehlende Betriebserlaubnis sonst bedeutet, erklärt der Eintrag Betriebserlaubnis. Erlaubnis- und Genehmigungspflichten aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, bleiben unberührt (§ 43 Abs. 3 FZV).

Eine Fahrt, die keinem dieser Zwecke dient, ist von der Ausnahme nicht gedeckt. Dann gilt die Grundregel, dass ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden darf, wenn es zum Verkehr zugelassen ist (§ 3 Abs. 1 Satz 1 FZV); wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeug entgegen dieser Vorschrift in Betrieb setzt, handelt ordnungswidrig (§ 77 Nr. 1 FZV). Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Zum 07-Kennzeichen gehört ein Fahrzeugscheinheft nach Anlage 15 FZV. Die Person, die das Fahrzeug führt, muss es bei jeder Fahrt mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen aushändigen; das Kennzeichen darf nur an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgegeben wurde (§ 43 Abs. 2 Satz 1 und 2 FZV).

3. Braucht ein Fahrzeug mit 07-Kennzeichen TÜV?

Eine regelmäßige Hauptuntersuchung schreibt das Gesetz für Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen nicht vor. Verkehrssicher und vorschriftsmäßig muss das Fahrzeug trotzdem sein.

Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen müssen ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen; die Pflicht trifft den Halter, nicht den Fahrer. Ausgenommen sind ausdrücklich Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 FZV (§ 29 Abs. 1 StVZO).

Die Ausnahme ändert nichts an der Verantwortung für den Zustand: § 43 Abs. 1 Satz 3 FZV lässt § 31 Absatz 2 StVZO ausdrücklich unberührt. Danach darf der Halter die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist (§ 31 Abs. 2 StVZO). Außerdem umfasst das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO, das ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur erstellt, eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung, sofern nicht gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt wird (§ 23 StVZO).

Praxis: Der Landesbetrieb Verkehr Hamburg nennt unter den Unterlagen für das rote Oldtimerkennzeichen eine aktuelle Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (LBV Hamburg).

4. Wie beantragt man ein 07-Kennzeichen?

Das 07-Kennzeichen teilt die Zulassungsbehörde auf Antrag zu, und zwar befristet oder widerruflich. Welche Unterlagen sie verlangt, nennt die zuständige Zulassungsbehörde; in Hamburg ist das der Landesbetrieb Verkehr (LBV).

Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): Für die Zuteilung gilt § 41 Absatz 2 bis 6 FZV entsprechend (§ 43 Abs. 2 Satz 1 FZV). Danach wird ein rotes Kennzeichen befristet oder widerruflich zugeteilt; mit dem Antrag teilen Sie der Zulassungsbehörde unter anderem die Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit (§ 41 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 FZV).

Praxis: Als Voraussetzungen nennt der LBV Hamburg einen Hauptwohnsitz in Hamburg, ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug, das durch ein Gutachten als Oldtimer anerkannt ist – gemeint ist das Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs, ein Wertgutachten genügt nicht –, und das persönliche Erscheinen des Verantwortlichen zur Unterweisung im Umgang mit roten Kennzeichen. Zu den Unterlagen gehören nach Angaben des LBV unter anderem Ausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Kennzeichen, eine aktuelle Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung, ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, die nicht älter als drei Monate ist, und die Fahrzeugpapiere; die Gebühren gibt der LBV mit 120 bis 150 Euro an (LBV Hamburg). Eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers nennt zum Beispiel das Landratsamt München ausdrücklich (Landkreis München).

5. 07-Kennzeichen oder H-Kennzeichen: Was ist der Unterschied?

Beide Kennzeichen setzen einen Oldtimer voraus, unterscheiden sich aber in der Zulassung. Das H-Kennzeichen ist ein Oldtimerkennzeichen für ein zugelassenes Fahrzeug, das 07-Kennzeichen ersetzt die Zulassung nur für bestimmte Fahrten.

Ein Oldtimerkennzeichen mit „H“ ist auf Antrag für ein Fahrzeug zuzuteilen, für das ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt (§ 10 Abs. 1 FZV). Bei der Kraftfahrzeugsteuer gibt es keinen Unterschied: Für Oldtimer-Kennzeichen und für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beträgt die Jahressteuer 191,73 Euro, wenn das Kennzeichen nur für Krafträder gilt 46,02 Euro (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG, § 9 Abs. 4 KraftStG). Die Unterschiede im Überblick:

Merkmal Rotes 07-Kennzeichen H-Kennzeichen
Grundlage § 43 FZV § 10 Abs. 1 FZV
Zulassung für die erlaubten Fahrten keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung nötig Kennbuchstabe „H“ hinter der Erkennungsnummer, vermerkt in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Oldtimer-Gutachten nur für Oldtimer nach § 2 Nr. 22 FZV; Einstufung durch Gutachten nach § 23 StVZO (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder Prüfingenieur; kein Wertgutachten) zugeteilt auf Antrag, wenn ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder Prüfingenieur; kein Wertgutachten)
Hauptuntersuchung ausgenommen (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVZO); Halter bleibt für den vorschriftsmäßigen Zustand verantwortlich keine Ausnahme nach § 29 Abs. 1 Satz 2 StVZO; untersuchen lassen muss der Halter
Kfz-Steuer 191,73 Euro im Jahr, nur Krafträder 46,02 Euro 191,73 Euro im Jahr, nur Krafträder 46,02 Euro

Wer seinen Oldtimer ohne Bindung an diese Zwecke fahren will, braucht eine Zulassung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 FZV), etwa mit H-Kennzeichen.

6. Fazit: Das 07-Kennzeichen passt nur zu zweckgebundenen Fahrten

Das 07-Kennzeichen ist ein rotes Oldtimerkennzeichen für zweckgebundene Fahrten: Veranstaltungen mit An- und Abfahrt, Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten. Die regelmäßige Hauptuntersuchung der Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge gilt dafür nicht, der Halter bleibt aber für den vorschriftsmäßigen Zustand verantwortlich. Klären Sie vor dem Antrag, ob Ihnen diese Fahrten genügen, und fragen Sie Ihre Zulassungsbehörde nach den verlangten Unterlagen.

7. FAQ – Häufige Fragen zum 07-Kennzeichen

Wer darf ein Auto mit 07-Kennzeichen fahren?

§ 43 Absatz 1 FZV knüpft die Erlaubnis an den Zweck der Fahrt und spricht von der Person, die mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnimmt. Über jede Fahrt sind aber Aufzeichnungen mit dem Fahrzeugführer und dessen Anschrift zu führen. Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist (§ 31 Absatz 2 StVZO).

Muss man für das 07-Kennzeichen ein Fahrtenbuch führen?

Ja. Der Inhaber des roten Kennzeichens muss über jede Fahrt fortlaufende Aufzeichnungen führen: Kennzeichen, Datum, Beginn und Ende der Fahrt, Fahrzeugführer mit Anschrift, Fahrzeugklasse, Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fahrtstrecke. Eingetragen wird vor Fahrtantritt; Ende und Strecke dürfen unverzüglich nach der Fahrt nachgetragen werden. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren (§ 41 Absatz 3 in Verbindung mit § 43 Absatz 2 FZV).

Was kostet ein 07-Kennzeichen an Kfz-Steuer?

Für rote Kennzeichen, die eine Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgibt, gilt eine feste Jahressteuer von 191,73 Euro, bei einem Kennzeichen nur für Krafträder 46,02 Euro (§ 1 Absatz 1 Nummer 4 und § 9 Absatz 4 KraftStG). Denselben Betrag zahlen Sie für ein Oldtimer-Kennzeichen mit „H“. Hinzu kommen die Gebühren der Zulassungsbehörde und die Versicherung.

Welche Versicherung braucht man für ein 07-Kennzeichen?

Mit dem Antrag auf ein rotes Kennzeichen sind der Zulassungsbehörde die Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mitzuteilen (§ 41 Absatz 5 in Verbindung mit § 43 Absatz 2 FZV). In Hamburg verlangt der Landesbetrieb Verkehr dafür eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Kennzeichen, die Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung erhalten. Fragen Sie dort nach den Bedingungen für das rote Kennzeichen.

Gilt das 07-Kennzeichen auch im Ausland?

Für Überführungsfahrten ins Ausland empfiehlt der Landesbetrieb Verkehr Hamburg, sich in jedem Fall vorher über die Regelung im jeweiligen Land zu informieren; im Zweifel rät er für die Überführung zu einem Ausfuhrkennzeichen. Erkundigen Sie sich deshalb vor einer Fahrt über die Grenze bei den Behörden des Ziellandes und der Transitländer, ob und unter welchen Bedingungen dort mit dem roten Kennzeichen gefahren werden darf.

8. Quellen

9. Beratung durch unabhängige Kfz-Sachverständige in Hamburg

Wo bekommt man in Hamburg ein 07-Kennzeichen? Rote Oldtimerkennzeichen bearbeitet in Hamburg nach Angaben des Landesbetriebs Verkehr ausschließlich der Standort Nord; den Termin buchen Sie online (LBV Hamburg). Das dafür nötige Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO darf nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur erstellen (§ 23 StVZO); ein Wertgutachten ersetzt es nicht. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro ist an zwei Standorten in Hamburg für Sie da: Wandsbek und Hoheluft; nach seiner eigenen Leistungsbeschreibung bietet es als TÜV NORD Partner Oldtimergutachten nach § 23 StVZO an. Klären Sie vorab, wer die Kosten trägt. Mehr dazu auf der Seite Kfz-Gutachter in Hamburg.

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