Für welche Fahrzeuge und Gespanne ist eine 9. Ausnahmeverordnung StVZO realisierbar?
+ PKW mit Anhänger
+ weitere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t inklusive Anhänger
+ bei einem Kraftomnibus-Anhänger-Gespann nur dann, sofern der Kraftomnibus mit der zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug explizit eine Tempo 100-Zulassung besitzt.
Technische Voraussetzungen:
Das sog. Zugfahrzeug muss über ein ABS-System verfügen und darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Die Bereifung des Anhängers hat jünger als 6 Jahre zu sein und mindestens die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 120/km (Geschwindigkeitskategorie „L“) besitzen. überdies muss der Anhänger gemäß seiner Betriebserlaubnis für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
Tempo 100 berechnen
Unsere TÜV SÜD Prüfingenieure berechnen Ihnen gerne die benötigten Massen für das Zugfahrzeug hinsichtlich seiner Eignung.