Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens beauftragen
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind grundsätzlich erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist das Kurzgutachten eines Kfz-Gutachters ausreichen. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
Mit Hilfe eines Kfz-Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung und Verdienstausfall besser belegt werden können.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen
- Reparaturkosten nach fiktiver Abrechnung (ohne Rechnung)
- Tatsächlich anfallenden Reparaturkosten (mit Rechnung)
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Totalschaden
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Werkstatt Ihres Vertrauens beauftragen
Mietwagen
Achtung! kein Schadenmanagement der Versicherung
Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.