MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung): Bedeutung, Anlässe, Ablauf und Ergebnis
Fachlich geprüft von der Redaktion SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro · Stand: Oktober 2026
Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist die Untersuchung in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, mit der geklärt wird, ob eine Person trotz bestehender Zweifel zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist; ihr Ergebnis ist das medizinisch-psychologische Gutachten. Wer zur MPU aufgefordert wird, sollte wissen, aus welchem Anlass die Fahrerlaubnisbehörde sie anordnet, wie die Untersuchung abläuft und welche Folgen das Ergebnis hat. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro, TÜV NORD Partner, erklärt hier die Untersuchung selbst; nach welchen Maßstäben die Gutachter urteilen, beschreibt der Eintrag Begutachtungsleitlinien der MPU.
Kurz erklärt:
- Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) führt eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung durch; die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Beibringung des medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung von Eignungszweifeln an (§ 11 Abs. 3 FeV).
- Bei Alkohol ist das Gutachten unter anderem anzuordnen, wenn ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr Blutalkohol oder 0,8 mg/l oder mehr Atemalkohol geführt wurde (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV).
- Die MPU ist anlassbezogen: Untersucht werden nur Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Anlage 4a Nr. 1 FeV).
- Wer die Untersuchung verweigert oder das Gutachten nicht fristgerecht beibringt, riskiert, dass die Behörde auf Nichteignung schließt (§ 11 Abs. 8 FeV).
1. Was ist eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)?
Die MPU ist eine Fahreignungsbegutachtung, bei der ärztliche und psychologische Gesichtspunkte zusammen bewertet werden. Umgangssprachlich wird oft das Ergebnis, das medizinisch-psychologische Gutachten, als „MPU-Gutachten“ bezeichnet.
Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): Nach § 11 Abs. 3 FeV kann die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden. Für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung des Gutachtens gelten die Grundsätze der Anlage 4a FeV (§ 11 Abs. 5 FeV). Grundlage für die Beurteilung der Eignung sind danach die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 in der Fassung vom 12. Dezember 2025.
Praxis: Die Begutachtungsleitlinien selbst sind nicht „die MPU“, sondern der Maßstab, nach dem begutachtet wird. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) gibt das Bundesverkehrsministerium die Leitlinien seit 1973 heraus; in der 6. Auflage von 2000 wurde das frühere Gutachten „Krankheit und Kraftverkehr“ mit dem „Psychologischen Gutachten Kraftfahreignung“ zusammengeführt. Inhaltlich behandeln die Leitlinien nach der Kapitelübersicht der BASt unter anderem die Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit, die Kompensation von Eignungsmängeln, Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die Fahrgastbeförderung und Ausnahmen vom Mindestalter. Die Überarbeitung erfolgt kapitelweise durch Expertengruppen der jeweiligen Fachgebiete unter Leitung der BASt, zum Beispiel für epileptische Anfälle und Epilepsien, Diabetes sowie Herz- und Gefäßkrankheiten; zuletzt wurden die Kapitel Alkohol und Cannabis sowie Betäubungsmittel und Arzneimittel überarbeitet und sind seit dem 19. August 2026 in Kraft. Durch die Verankerung in Anlage 4a FeV und die Veröffentlichung im Verkehrsblatt haben die Leitlinien normativen Charakter. Sie sollen eine einheitliche Beurteilung sichern; ein Einzelfall darf nach Angaben der BASt fachlich anders gewürdigt werden, was in der Regel eine detaillierte Begründung braucht.
2. Wann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an?
Eine MPU wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, die ein ärztliches Gutachten allein nicht klären kann. In einigen Alkohol- und Drogenfällen muss die Behörde sie anordnen, in anderen Fällen kann sie es.
Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): Nach § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV kann das Gutachten unter anderem angeordnet werden, wenn nach Würdigung eines ärztlichen Gutachtens zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist, zur Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter, bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Kraftfahreignung, zur Überprüfung der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen und bei der Neuerteilung, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder der Entzug auf einem der Gründe nach Nr. 4 bis 7 beruhte. Bei Alkohol ordnet die Behörde das Gutachten nach § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV an, unter anderem bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch, bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, wenn ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr bzw. 0,8 mg/l oder mehr Atemalkohol geführt wurde oder wenn die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen war; Zuwiderhandlungen ausschließlich gegen § 24c StVG zählen bei den wiederholten Zuwiderhandlungen nicht (§ 13 Satz 2 FeV). Bei Betäubungsmitteln ist das Gutachten nach § 14 Abs. 2 FeV anzuordnen, unter anderem wenn die Fahrerlaubnis aus einem der in § 14 Abs. 1 genannten Gründe entzogen war.
Praxis: Welche Rechtsfolgen Alkohol am Steuer im Übrigen hat, erklärt der Eintrag Alkohol im Verkehrsrecht. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
3. Wie läuft die medizinisch-psychologische Untersuchung ab?
Am Anfang steht die schriftliche Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde mit Fragestellung und Frist. Danach beauftragen Sie selbst eine Begutachtungsstelle, die Sie anlassbezogen untersucht und das Gutachten erstellt.
Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): Die Behörde legt in der Anordnung fest, welche Fragen zu klären sind, nennt die Gründe für die Zweifel und die in Betracht kommenden Stellen und teilt mit, dass Sie sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf Ihre Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen haben; Sie unterrichten die Behörde, welche Stelle Sie beauftragt haben, und die Untersuchung erfolgt auf Grund Ihres Auftrags (§ 11 Abs. 6 FeV). Nach Anlage 4a Nr. 1 FeV ist die Untersuchung anlassbezogen und unter Verwendung der von der Behörde zugesandten Unterlagen vorzunehmen, der Gutachter hält sich an die vorgegebene Fragestellung, untersucht nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen, klärt Sie vorher über Gegenstand und Zweck auf und fertigt Aufzeichnungen an. Die Untersuchung kann unter Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers durchgeführt werden, den die Begutachtungsstelle bestellt (Anlage 4a Nr. 4 FeV).
Praxis: Beigestellte Befunde müssen im Original vorliegen und vom Aussteller unterzeichnet sein; Abstinenzbelege werden nur von Stellen anerkannt, die Terminvergabe, Identitätskontrolle und Probenentnahme nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gewährleisten (Anlage 4a Nr. 6 FeV). Wer Personen auf die Begutachtung vorbereitet oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung anbietet, darf sie nicht selbst begutachten (Anlage 4a Nr. 5 FeV).
4. Was prüft die MPU und was folgt aus dem Ergebnis?
Die MPU prüft nicht die gesamte Persönlichkeit, sondern nur, was für die Kraftfahreignung von Bedeutung ist. In Alkohol-, Cannabis- und Drogenfällen geht es vor allem um das voraussichtliche künftige Verhalten.
| Anlass | Was die Untersuchung klären muss |
|---|---|
| Abhängigkeit | ob eine stabile Abstinenz besteht (Anlage 4a Nr. 1 Buchst. f FeV) |
| Alkoholmissbrauch | ob Sie Alkoholkonsum und Fahren zuverlässig voneinander trennen können (Anlage 4a Nr. 1 Buchst. f FeV) |
| Verstöße, Straftaten | ob Sie nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen werden (Anlage 4a Nr. 1 Buchst. g FeV) |
Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): In den Fällen der §§ 13, 13a und 14 FeV kann die Fahrerlaubnis nach Anlage 4a Nr. 1 Buchst. f FeV nur erteilt werden, wenn sich ein grundlegender Wandel in der Einstellung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln vollzogen hat und zum Zeitpunkt der Erteilung Bedingungen vorhanden sind, die einen Rückfall als unwahrscheinlich erscheinen lassen. Das Gutachten muss nachvollziehbar und nachprüfbar sein und zwischen Vorgeschichte und gegenwärtigem Befund unterscheiden (Anlage 4a Nr. 2 FeV). Es kann geeignete Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfehlen, aber nur gegenüber Personen, die zum Zeitpunkt der Begutachtung keine Fahrerlaubnis besitzen. Weigern Sie sich, sich untersuchen zu lassen, oder bringen Sie das Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde auf Ihre Nichteignung schließen; darauf muss sie in der Anordnung hinweisen (§ 11 Abs. 8 FeV). Steht die Nichteignung für die Behörde bereits fest, ordnet sie kein Gutachten an (§ 11 Abs. 7 FeV).
Praxis: Wie Verstöße im Fahreignungsregister bewertet werden, erklärt der Eintrag Punktesystem. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
5. Fazit: Anordnung lesen, Frist einhalten
Die MPU ist die medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung; die Fahrerlaubnisbehörde ordnet das Gutachten an, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Untersucht wird nur, was die Behörde fragt und was für die Kraftfahreignung von Bedeutung ist. Lesen Sie die Anordnung genau, beachten Sie die Frist und lassen Sie sich bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.
6. FAQ – Häufige Fragen zur MPU
Was ist der Unterschied zwischen MPU und medizinisch-psychologischem Gutachten?
Die MPU ist die medizinisch-psychologische Untersuchung selbst, das medizinisch-psychologische Gutachten ihr schriftliches Ergebnis. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet nach § 11 Abs. 3 FeV die Beibringung des Gutachtens an, nicht die Untersuchung als solche. Das Gutachten muss nach Anlage 4a FeV in allgemeinverständlicher Sprache abgefasst, nachvollziehbar und nachprüfbar sein und zwischen Vorgeschichte und gegenwärtigem Befund unterscheiden.
Wer führt die MPU durch?
Die MPU führt eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung durch (§ 11 Abs. 3 FeV). Welche Stellen in Betracht kommen, nennt die Fahrerlaubnisbehörde in der Anordnung; Sie beauftragen die Stelle selbst und teilen der Behörde mit, welche Stelle Sie gewählt haben (§ 11 Abs. 6 FeV). Wer Personen auf die Begutachtung vorbereitet, darf sie nach Anlage 4a Nr. 5 FeV nicht selbst begutachten.
Wer bezahlt die MPU?
Die Kosten trägt die betroffene Person: Nach § 11 Abs. 6 FeV teilt die Fahrerlaubnisbehörde mit, dass Sie sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf Ihre Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen haben. Wird ein Dolmetscher oder Übersetzer hinzugezogen, trägt nach Anlage 4a Nr. 4 FeV ebenfalls die zu untersuchende Person die Kosten. Die Höhe nennt die Begutachtungsstelle.
Kann ich die Unterlagen einsehen, die an die Begutachtungsstelle gehen?
Ja. Die Fahrerlaubnisbehörde teilt Ihnen nach § 11 Abs. 6 FeV mit, dass Sie die zu übersendenden Unterlagen einsehen können. Sie übersendet der untersuchenden Stelle die vollständigen Unterlagen, soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen, und teilt ihr mit, welche Fragen zu klären sind. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ersetzt ein Kurs nach der MPU ein neues Gutachten?
Nur unter Voraussetzungen: Nach § 11 Abs. 10 FeV genügt in der Regel eine Teilnahmebescheinigung statt eines erneuten Gutachtens, wenn der Kurs nach § 70 FeV anerkannt ist, das Gutachten den Kurs als geeignete Maßnahme ansieht, Sie keine Fahrerlaubnis besitzen und die Behörde vor Kursbeginn zugestimmt hat. Bei einer Anordnung nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV oder § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG gilt das nicht.
7. Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 11 – Eignung, Abs. 3, 5 bis 8 und 10 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 27.10.2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 13 – Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 27.10.2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 14 – Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 27.10.2026
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 4a – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 27.10.2026
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt): Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung – Hintergrund und Stellenwert, abgerufen am 27.10.2026
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt): Begutachtungsleitlinien – Übersicht Kapitel und Gültigkeit, abgerufen am 27.10.2026
8. Beratung durch unabhängige Kfz-Sachverständige in Hamburg
Wo macht man in Hamburg eine MPU? Die medizinisch-psychologische Untersuchung führt eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung durch; welche Stellen in Betracht kommen, teilt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde in der Anordnung mit (§ 11 Abs. 6 FeV). Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro ist keine Begutachtungsstelle für Fahreignung, sondern ein Kfz-Sachverständigenbüro mit öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen und ist an zwei Standorten in Hamburg für Sie da: Wandsbek und Hoheluft. Was das Büro rund um Ihr Fahrzeug leistet, lesen Sie auf der Seite Kfz-Gutachter in Hamburg.
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