Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist in sämtlichen Verkehrsrechtsgebieten von zentraler Bedeutung.
- Bereits nach dem Konsum von nur geringen Mengen Alkohol gilt eine Teilnahme am Verkehr als Ordnungswidrigkeit. Wurden größere Mengen an Alkohol konsumiert oder führte der Alkoholgenuss zu einem Verkehrsunfall, so kann dies als Straftat verfolgt werden.
- Ebenso wirkt sich der Konsum von Alkohol bei den wechselseitigen Schadenersatzansprüchen auf die Regulierung aus. Hat einer der Unfallbeteiligten vor dem Schadenereignis Alkohol zu sich genommen, so wird dies im Verfahren (Anscheinsbeweis) und bei der Abwägung der Haftung hinsichtlich der Anteile von Verursachung und Verschulden berücksichtigt. Relevante, sich aus dem Alkoholkonsum ergebende Schadenfolgen führen überdies zu Konsequenzen versicherungsrechtlicherseits.
- Regel- und übermäßiger Alkoholkonsum , Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit wirken sich unmittelbar auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr aus. Entsprechend werden beim Entzug des Führerscheins ebenso wie der Erteilung der Fahrerlaubnis die zuständigen Verwaltungsbehörden involviert.