Datum 25.10.2023

Einhergehend mit dem Punktesystem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass vor dem finalen Fahrerlaubnisentzug ein Hilfesystem zu durchlaufen ist, das zu einem nachhaltig verkehrsgerechten Verhalten führen soll. Erst wenn dieses nicht fruchtet kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, welche sodann auch im VZR vermerkt wird.
Die Teilnahmemöglichkeit an der verkehrspsychologischen Beratung sowie einem Aufbauseminar dienen dazu, dem Fahrerlaubnisinhaber Gelegenheit zu geben, seine Punkte zu verringern und zeitgleich das Bewusstsein für verkehrsgerechtes Verhalten zu aktivieren und sensibilisieren.
Das nach der Reform seit dem 1. Mai 2014 offiziell als Fahreignungs-Bewertungssystem bezeichnete Punktesystem dient zur Bewertung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit ein bis zu drei Punkten. Dies geschieht gemeinhin wie folgt:

  • Ordnungswidrigkeit – 1 Punkt
  • Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot – 2 Punkte
  • Straftat (ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten) –  2 Punkte
  • Straftate mit Entziehung der Fahrerlaubnis – 3 Punkte
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