Datum 26.06.2016
Category Allgemein
Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall

Hintergrund

Die Parteien streiten über die Erstattung der Kosten eines Kurzgutachtens in Höhe von 178,50 €.
Das klägerische Fahrzeug wies eine Metalliclackierung auf und war im Frontbereich mit einem PDC-System ausgestattet.
Die Beklagte verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, es handele sich um einen Bagatellschaden. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vollumfänglich Erfolg.

Aussage

Das Gericht führt in seinen Entscheidungsgründen zunächst aus, dass das Prognoserisiko bei der Einschätzung eines Schadens dem Grunde nach beim Schädiger liegt. Der Geschädigte darf folglich ein Gutachten zur Schadenfeststellung einholen, es sei denn, der Bagatellcharakter ist für ihn offensichtlich.
Dies war vorliegend nicht der Fall. Der Frontstoßfänger des klägerischen Fahrzeugs war in Wagenfarbe lackiert, so dass bereits für die nach einer Beschädigung regelmäßig anfallende Lackierung Kosten zwischen 500,00 bis 1000,00 € anfallen, zumal es sich um eine Metalliclackierung handelt. Zudem war das klägerische Fahrzeug mit einem PDC-System ausgestattet, so dass bei Beschädigungen im Frontbereich eine Beschädigung des Systems nicht von vornherein auszuschließen war.
Bei dieser Sachlage musste sich dem Kläger der Schaden nicht zwangsläufig als Bagatelle darstellen, so dass ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nicht angenommen werden kann.

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