Datum 08.05.2024
Category Allgemein

Fahrzeughalter, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, setzen auf den finanziellen Schutz im Falle eines Unfalls. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Versicherung ihre Zahlungen einschränken oder komplett einstellen darf. Vielen Autofahrern stellt sich daher die Frage, wann die Kfz-Haftpflicht nicht zahlt oder ihre Leistungen kürzt.

In diesem Ratgeberartikel möchten wir Ihnen die wichtigsten Fälle vorstellen, in denen die Kfz-Haftpflicht nicht zahlt. Grundsätzlich gilt: Bei absichtlich verursachten Schäden wird nicht gezahlt. Auch bei grober Fahrlässigkeit, wie bei Unfällen infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum, kann die Versicherung ihre Leistung reduzieren. Zudem kann eine Kürzung der Leistung erfolgen, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, die ursächlich für den Unfall waren.

Ein Überblick: Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht oder nur teilweise?

  • Vorsatz des Fahrers führt zur Leistungsverweigerung
  • Grobe Fahrlässigkeit, wie Trunkenheitsfahrten, kürzt Zahlungen
  • Technische Mängel durch unterlassene Wartung
  • Überzogener TÜV kann Regressforderungen verursachen
  • Eigenschäden, bei Unfall mit eigenem Zweitwagen
  • Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes liegen

 

Hintergrund: So funktioniert die Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Versicherung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Verpflichtend ist die klassische Haftpflichtversicherung, die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer abdeckt. Hinzu kommt die optionale Teil- und Vollkaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug trägt. 

Die Gründe, warum eine Versicherung Zahlungen verweigern oder kürzen kann, reichen von unzureichendem Versicherungsschutz bis hin zu nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fahrers. Insbesondere sind Schäden, die außerhalb des vereinbarten Versicherungsumfangs liegen, oft nicht gedeckt. Ein Beispiel hierfür sind Eigenschäden, bei denen der Versicherte mit seinem Fahrzeug gegen einen eigenen Zweitwagen stößt.

 

Grobe Fahrlässigkeit als Grund für Zahlungsverweigerung

Wer in gravierender Weise seine Sorgfaltspflichten missachtet, handelt grob fahrlässig und riskiert dadurch, dass die Versicherung die Leistung erheblich kürzt oder komplett streicht. Dazu zählen Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die nicht nur zu einer Kürzung der Kaskoleistungen führen können.

Ein Verkehrsteilnehmer, der unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, muss mit starken Einbußen bis hin zur vollständigen Ablehnung der Versicherungsleistung rechnen. Im Falle von Alkoholmissbrauch hängen die genauen Konsequenzen vom Alkoholpegel ab, wobei die Leistungen der Kaskoversicherung ab einer gewissen Promillezahl komplett entfallen.

Oft ist es so, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden zwar zunächst reguliert, den Versicherten aber anschließend in Regress nimmt. Der Regressanspruch kann dabei je nach Schwere des Vergehens bis zu 5.000 Euro oder höher sein. Vorsätzlich verursachte Schäden führen generell zu einer kompletten Verweigerung der Leistung durch beide Versicherungsarten.

 

Fahrzeug regelmäßig warten, um keine Kürzungen zu riskieren

Die Einhaltung der Wartungsvorschriften eines Fahrzeugs, einschließlich der Reifenpflege und der regelmäßigen TÜV-Prüfung (Hauptuntersuchung „HU“), ist essentiell für die Sicherheit im Straßenverkehr. Versäumt es ein Fahrzeughalter, diese Pflichten zu erfüllen, kann dies nicht nur die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen, sondern auch die Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall.

Ein klassisches Beispiel hierfür sind abgefahrene Reifen. Ist das Reifenprofil unterhalb der gesetzlichen Mindestgrenze von 1,6 Millimetern abgenutzt, gilt das Fahrzeug als nicht verkehrssicher. Verursachen Sie in diesem Zustand einen Unfall, wird die Versicherung genau prüfen, ob die Abnutzung der Reifen zum Unfall beigetragen hat. Falls ja, ist das eine grobe Fahrlässigkeit und führt zur Kürzung der Versicherungsleistung.

Ähnlich verhält es sich mit der TÜV-Prüfung (Hauptuntersuchung „HU“). Ein abgelaufener TÜV (Hauptuntersuchung „HU“) kann darauf hinweisen, dass das Fahrzeug möglicherweise technische Mängel aufweist, die sonst bei einer fristgerechten Überprüfung erkannt und behoben worden wären. 

Verursacht ein solches Fahrzeug einen Unfall, so ist die Haftpflichtversicherung zunächst dazu verpflichtet, für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners aufzukommen. Kann die Versicherung jedoch nachweisen, dass der Unfall bei einer ordnungsgemäßen TÜV-Überprüfung (Hauptuntersuchung „HU“) vermeidbar gewesen wäre, besteht die Möglichkeit, dass sie Regress beim Versicherten nimmt.

Gehen Sie daher kein Risiko ein und führen Sie Ihre TÜV- Hauptuntersuchung regelmäßig und fristgerecht durch. Im Raum Hamburg ist SZH Ihre kompetente und zuverlässige Anlaufstelle für diese wichtige Untersuchung. 

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Fazit

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine essentielle Absicherung für jeden Fahrzeughalter und ist gesetzlich vorgeschrieben, doch sie zahlt nicht automatisch in jedem Schadensfall. Verstöße gegen die Wartungspflichten, wie das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder abgelaufenem TÜV (Hauptuntersuchung „HU“), sowie Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz können zu erheblichen Kürzungen oder einer vollständigen Verweigerung der Versicherungsleistung führen.

Wichtig ist daher, verantwortungsbewusst zu fahren, um die Gefahr ärgerlicher und kostspieliger Unfälle gering zu halten. Eine genaue Kenntnis der Versicherungsbedingungen und eine sorgfältige Auswahl der Versicherungstarife sind zudem unerlässlich, um im Schadensfall nicht unerwartet auf Kosten sitzen zu bleiben.

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