Datum 07.05.2024
Category Allgemein

Die Rückgabe eines Leasing Autos mag auf den ersten Blick einfach erscheinen, doch oft erweist sie sich als komplexer und möglicherweise kostspieliger Prozess. Abhängig von Ihrem Leasingvertrag – ob Restwertvertrag, Kilometerleasing oder ein Vertrag mit Andienungsrecht – variieren die Bedingungen und Anforderungen bei der Rückgabe. 

In diesem Ratgeberartikel zeigt Ihnen SZH, das  Kfz Sachverständigenbüro aus Hamburg, wie eine professionelle Rückgabe eines Leasingfahrzeugs abläuft und wie Sie als Fahrzeughalter zu einem erfolgreichen Verlauf der Autorückgabe beitragen können.

Leasing Auto zurückgeben – Dokumentation ist der Schlüssel

Um unerwartete Kosten für Schäden oder Mehrkilometer zu vermeiden, ist es wichtig, sich vorab gründlich mit den Vertragsdetails auseinanderzusetzen. Zudem sollten Sie vor der Rückgabe den Zustand Ihres Fahrzeugs genau dokumentieren. Es ist ratsam, das Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe ausführlich zu fotografieren – sowohl von außen als auch von innen.

Ein unabhängiges Gutachten durch einen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl kann dabei helfen, den tatsächlichen Zustand festzuhalten und spätere Diskussionen über Schäden zu vermeiden. Kontaktieren Sie SZH, um einen Termin für eine unabhängige Fahrzeuganalyse vor der anstehenden Leasing Rückgabe im Raum Hamburg zu vereinbaren.

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Beim Rückgabeprozess selbst ist es hilfreich, einen Zeugen dabei zu haben. Seien Sie vorsichtig mit dem Unterzeichnen von Mängel- oder Rückgabeprotokollen, die Ihnen der Händler vorlegt. Prüfen Sie diese Dokumente genau, bevor Sie sie unterschreiben, um nicht unbeabsichtigt Mängel anzuerkennen oder Nachzahlungen zu akzeptieren. 

Expertentipp:

Falls Sie am Ende des Leasingvertrages ein neues Fahrzeug beim selben Händler erwerben möchten, nutzen Sie Ihre Verhandlungsposition, um mögliche Nachforderungen für das alte Leasingfahrzeug auszuschließen.

 

Nicht alles ist kostenpflichtig: Schäden bei der Leasingrückgabe

Normale Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer, Dellen und andere Blechschäden (interne Verlinkung auf entstehenden Blogartikel „Was tun bei einem Unfall mit Blechschaden?“) sind üblich und sollten nicht als übermäßige Abnutzung gewertet werden. Dennoch versuchen manche Händler, für jede kleinste Abnutzungsspur bei der Leasingrückgabe Kosten zu berechnen.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Minderwert des Autos nicht einfach durch die Summe der potenziellen Reparaturkosten bestimmt wird. Zudem ist es dem Anbieter des Leasings nicht gestattet, auf diesen Minderwert Mehrwertsteuer zu erheben.

 

Genauer Prozess der Leasingrückgabe hängt vom Vertrag ab

Wie genau die Leasingrückgabe abläuft und welche Rechte dabei dem Fahrzeughalter zukommen, ist von Leasingmodell zu Leasingmodell unterschiedlich. Die beliebtesten Methoden, ein Fahrzeug zu leasen, sind:

  • Kilometerleasingvertrag
  • Restwertvertrag
  • Leasing mit Andienungsrecht

 

Abrechnung nach Kilometern: Die Leasingrückgabe im Kilometerleasingvertrag

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs im Rahmen eines Kilometerleasingvertrags spielt die gefahrene Kilometeranzahl eine entscheidende Rolle. Wenn Sie mehr Kilometer gefahren sind als im Vertrag vereinbart, müssen Sie für die Mehrkilometer zusätzlich bezahlen. Waren Sie hingegen weniger mit dem Fahrzeug unterwegs, steht Ihnen eine Rückerstattung zu. 

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Rückgabe ist der Zustand des Fahrzeugs. Es wird erwartet, dass das Auto einen dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Gebrauchszustand aufweist. 

 

Restwertvertrag: So funktioniert die Leasingrückgabe

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs unter einem Restwertvertrag übernimmt der Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko. Dies bedeutet, dass Sie finanziell verantwortlich sind, wenn der tatsächliche Wert des Autos zum Vertragsende niedriger ist als der im Vertrag festgelegte Restwert

Sollte das Fahrzeug jedoch den kalkulierten Restwert erreichen, entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Leasingnehmer. Übersteigt der tatsächliche Wert des Fahrzeugs den Restwert, profitiert der Leasingnehmer normalerweise von 75% des Mehrerlöses, während die restlichen 25% an die Leasinggesellschaft gehen, oft aus steuerlichen Gründen. Diese 25% können jedoch als Anreiz für den Abschluss eines neuen Leasingvertrages gutgeschrieben werden.

Leasing mit Andienungsrecht: Die Rückgabe im Detail

Eine andere Form des Restwertleasings ist das Leasing mit Andienungsrecht. In diesem Fall kann die Leasinggesellschaft den Leasingnehmer auffordern, das Auto zu kaufen, falls dessen Marktwert unter dem vertraglich festgelegten Restwert liegt. Wenn dies speziell im Vertrag vereinbart wurde, können Sie zudem von Ihrem Ankaufrecht Gebrauch machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem niedrig angesetzten Restwert viele Leasingnehmer erwarten, das Fahrzeug zum Vertragsende günstig übernehmen zu können. Allerdings kann die Leasinggesellschaft entscheiden, das Fahrzeug stattdessen zum höheren Marktwert zu verkaufen. Daher sollten Leasingnehmer die Vertragsbedingungen genau prüfen und mögliche finanzielle Verpflichtungen am Ende der Laufzeit bedenken.

 

Leasingrückgabe – unsere wertvolle Dienstleistung für Leasingnehmer

Die Firma SZH bietet eine wertvolle Dienstleistung für Leasingnehmer in Hamburg an. Im Auftrag von namhaften Leasing Anbietern, wie etwa der VW Leasing GmbH, erstellt SZH detaillierte Gutachten für Fahrzeuge, die aus einem Leasingvertrag zurückgegeben werden. 

Diese Vorabbewertungen ermöglichen es den Leasingnehmern, schon vor der eigentlichen Rückgabe den Zustand ihres Fahrzeugs zu verstehen und eventuelle Schäden zu identifizieren. 

Dadurch haben sie die Möglichkeit, notwendige Reparaturen selbst zu steuern und so Kosten bei der offiziellen Rückgabe zu sparen. Diese Dienstleistung stellt eine effektive Kostenkontrolle und Transparenz für Leasingnehmer sicher.

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Diese Leasing Anbieter deckt das Gutachten von SZH ab:

  • VW Leasing GmbH (VWFS)
  • Sixt Leasing
  • BMW Leasing
  • Mercedes Leasing
  • Porsche Leasing
  • Car Sharing Leasing
  • Fiat gruppe Leasing

 

Fazit

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann komplex sein und erfordert sorgfältige Vorbereitung. Um unerwartete Kosten zu vermeiden, sollten Leasingnehmer den Zustand des Fahrzeugs genau dokumentieren und sich über die Vertragsbedingungen, insbesondere zum Thema Restwert und Kilometervereinbarungen, klar sein.

Die Inanspruchnahme unabhängiger Gutachterdienste, wie sie von Firmen wie SZH angeboten werden, kann dabei helfen, den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs objektiv zu bewerten und so bei der Rückgabe Kosten zu sparen. Es lohnt sich , alle Rückgabebedingungen und möglichen finanziellen Verpflichtungen zu überprüfen, um bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs bestmöglich abgesichert zu sein.

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