Datum 08.05.2024
Category Allgemein

Ein Autounfall ist immer ärgerlich und kann auf den ersten Blick auch überfordernd sein. Was sind die wichtigsten Schritte, die beachtet werden müssen? Wer kontaktiert die Polizei und möglicherweise auch ein Krankenwagen? Und wer muss den Autounfall der Versicherung melden, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie die wichtigsten Regelungen rund um die Meldung eines Autounfalls der Versicherung. Ganz egal, ob Sie den Unfall verursacht haben oder einfach nur Geschädigter sind, die Kfz-Versicherung sollte in jedem Fall über das Ereignis in Kenntnis gesetzt werden.

 

Verkehrsunfall: Wer sollte den Schaden der Versicherung melden?

Nach einem Autounfall stellt sich oft die Frage, wer den Schaden der Versicherung melden muss. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt waren, ist normalerweise der Unfallverursacher verpflichtet, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden. 

Unabhängig von der Schuldfrage ist es dennoch ratsam, den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung zu melden. Dies hilft dabei, Beweise zu sichern und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht werden, falls der Unfallgegner den Schaden nicht meldet. 

Sollte sich später herausstellen, dass Ihnen eine Teilschuld zufällt, kann Ihre Versicherung den Schaden nicht ablehnen, wenn dieser bereits gemeldet wurde. Es ist jedoch empfehlenswert, selbst aktiv zu werden und die gegnerische Versicherung zu kontaktieren, um Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall müssen Sie Ihren Unfall Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Zusätzlich sollten Sie, um eine Regulierung für Ihren eigenen Schaden zu erhalten, Ihre Kaskoversicherung informieren.

Tragen beide Parteien eine Teilschuld, so muss jede Partei ihren eigenen Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden. Es steht Ihnen auch frei, zusätzlich die gegnerische Versicherung zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass alle Schäden korrekt abgewickelt werden.

 

 

Autounfall der Versicherung melden: Die gängigen Fristen

Nach einem Autounfall ist es wichtig, die Meldefristen Ihrer Versicherung genau zu beachten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz nicht verlieren. Laut § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen Unfälle in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach dem Ereignis gemeldet werden. 

Falls jedoch schwere Verletzungen oder gar Todesfälle zu beklagen sind, verkürzt sich diese Frist auf 48 Stunden.

Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht zu gefährden, sollten Sie daher entweder sofort selbst die Versicherung kontaktieren oder schnellstmöglich einen erfahrenen Sachverständigen einschalten. Denken Sie daran, dass eine verspätete Meldung dazu führen kann, dass die Kfz-Haftpflicht die Übernahme des Schadens ablehnt.

 

Um den Prozess zu vereinfachen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte fristgerecht erfolgen, können Sie sich an ein Kfz-Sachverständigenbüro wie die SZH Gutachtenzentrale wenden. Nach einem Unfall übernehmen wir die Meldung des Schadens bei Ihrer Versicherung und leiten alle weiteren notwendigen Schritte ein. Zudem führen wir unabhängige Kfz-Gutachten durch, die bei der Durchsetzung der Versicherungsansprüche helfen.

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Nach einem Autounfall: So handeln Sie korrekt

Nach einem Autounfall ist es wichtig, den Unfallort abzusichern, um weitere Gefahren zu vermeiden. Die ersten Schritte: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen – je nach Unfallort 50-200 Meter vor der Unfallstelle. Prüfen Sie nach der Sicherung des Unfallortes, ob es Verletzte gibt und leisten Sie Erste Hilfe. Kontaktieren Sie bei Bedarf sofort den Notruf unter 112.

Sobald die unmittelbare Gefahr gebannt ist, tauschen Sie Personalien und Versicherungsdaten mit allen Beteiligten aus. Dokumentieren Sie den Unfallort und den Schaden umfassend durch Fotos und erstellen Sie einen Unfallbericht sowie eine Skizze des Unfallhergangs. Falls nötig, informieren Sie die Polizei.

Bevor Sie Ihre Versicherung kontaktieren, kann es hilfreich sein, einen unabhängigen Fachmann hinzuzuziehen. Ein Kfz-Sachverständiger kann den Schaden objektiv bewerten und ein professionelles Gutachten erstellen, das Ihnen bei der Schadensregulierung helfen wird. Erst nach diesen Vorbereitungen sollten Sie den Unfall Ihrer Versicherung melden, um den Prozess der Schadensabwicklung einzuleiten.

 

Autounfall der Versicherung melden: Diese Informationen brauchen Sie

Wenn Sie den Autounfall Ihrer Versicherung melden, ist es wichtig, alle relevanten Informationen griffbereit zu haben. Diese Unterlagen helfen Ihrer Versicherung, den Fall effizient und korrekt zu bearbeiten:

  • Ausweispapiere
  • Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Versicherungsnummern aller Beteiligten
  • Dokumentation des Unfallortes mit Fotos 
  • Unfallbericht, gegebenenfalls mit einer Unfallskizze
  • Unfallbericht der Polizei
  • Bewertung des Schadens, idealerweise von einem professionellen Kfz-Sachverständigen

 

Härtefall Fahrerflucht: Wie trotzdem der Versicherung melden?

Falls der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder sich weigert, seine Kontakt- und Versicherungsdaten preiszugeben, ist es entscheidend, sich das Kennzeichen des Fahrzeugs zu notieren. Notieren Sie es sofort, um sicherzustellen, dass Sie die Information nicht vergessen, besonders unter dem Einfluss des Unfallschocks.

Mit der Kennzeichennummer in der Hand können Sie den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 kontaktieren. Dieser Dienst hilft Ihnen herauszufinden, bei welcher Versicherung der Flüchtige haftpflichtversichert ist, sodass Sie entsprechende Schritte einleiten und Ihre Ansprüche geltend machen können.

 

Fazit

Nach einem Autounfall ist in der Regel der Unfallverursacher dafür verantwortlich, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Als Geschädigter können Sie jedoch auch selbst die Initiative ergreifen und den Autounfall der Versicherung melden.

Bereiten Sie im Fall der Fälle alle notwendigen Unterlagen und Informationen wie Ausweispapiere, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Versicherungsdaten und gegebenenfalls den Polizeibericht vor. Dies erleichtert die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und beschleunigt den Prozess der Schadensabwicklung.

Bei Fahrerflucht ist das Notieren des Kennzeichens und ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer entscheidend, um die Versicherung des Verursachers ausfindig zu machen. Indem Sie alle Schritte sorgfältig durchführen, sichern Sie Ihre Ansprüche und unterstützen eine faire und schnelle Lösung Ihres Falls.



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