Datum 28.03.2024
Category Allgemein
nach dem Kfz Unfall mit Abschlepper bergen

Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall für Reparaturen zwischen Werkstätten transportiert werden muss, entstehen Verbringungskosten. Diese Kosten sind ein Bestandteil der Unfallabwicklung, der oft Fragen aufwirft, besonders bei der Erstattung durch Versicherungen

Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall für Reparaturen zwischen Werkstätten transportiert werden muss, entstehen Verbringungskosten. Diese Kosten sind ein Bestandteil der Unfallabwicklung, der oft Fragen aufwirft, besonders bei der Erstattung durch Versicherungen

 

Was sind Verbringungskosten? Diese Frage möchten wir, das Team der Kfz-Sachverständigen von SZH aus Hamburg, Ihnen in diesem Artikel umfassend beantworten. Folgende Aspekte werden wir dabei näher beleuchten:

  • Definition von Verbringungskosten
  • Entstehung von Verbringungskosten
  • Erstattungsfähigkeit im Haftpflichtfall
  • Erstattung bei fiktiver Abrechnung
  • Wichtigkeit der Kenntnis eigener Rechte für Geschädigte

 

Verbringungskosten – eine unvermeidliche Ausgabe nach Unfällen

Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten sind spezielle Transportkosten, die anfallen, wenn ein unfallbeschädigtes Fahrzeug zwischen Werkstätten, beispielsweise von einer Reparaturwerkstatt zu einer Lackiererei, transportiert werden muss. Diese Kosten entstehen, um das Fahrzeug für bestimmte Reparaturarbeiten an den Ort zu bringen, wo die notwendigen Spezialausrüstungen vorhanden sind.

 

Der Transport eines unfallgeschädigten Fahrzeugs zwischen Werkstätten ist insbesondere dann erforderlich, wenn die ursprüngliche Reparaturwerkstatt nicht über die Einrichtungen und das passende Personal für die benötigten Arbeiten verfügt. Diese können von einer Lackierkabine bis hin zu einer Vermessungsanlage reichen.

Dadurch dienen Verbringungskosten nicht nur der Wiederherstellung des Fahrzeugs, sondern auch dem Schutz der Verkehrssicherheit, indem sichergestellt wird, dass alle Reparaturen entsprechend den höchsten Standards durchgeführt werden. Durchgeführt werden die Fahrzeugtransporte von spezialisierten Dienstleistern.

 

Merke:

Als Verbringungskosten werden im weiteren Sinne nicht nur notwendige Transporte zwischen Werkstätten, sondern auch der Transport vom Unfallort zur Reparaturwerkstatt bezeichnet. Dies ist relevant, wenn ein Fahrzeug infolge eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist.

 

Fahrzeugtransport nach einem Unfall – so hoch sind die Verbringungskosten

Der Fahrzeugtransport zwischen Werkstätten geht immer mit gewissen Kosten einher, die abhängig vom Fahrzeugtyp und der zurückgelegten Distanz variieren. Die Ermittlung der Höhe dieser Verbringungskosten erfolgt durch einen Kfz-Sachverständigen, der sie im Schadengutachten ausweist. Die Verbringungskosten werden als Arbeitsstunden oder als Pauschalbetrag angesetzt.

In den meisten Fällen bewegen sich die Verbringungskosten im niedrigen dreistelligen Bereich. Damit sind sie ein wesentlicher Teil der Gesamtreparaturkosten und können die Instandsetzung erheblich verteuern.

 

Gute Nachricht: Verbringungskosten sind erstattungsfähig

Die Verbringungskosten können bei einem Unfall erheblich zu Buche schlagen. Allerdings sind sie in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers erstattungsfähig, sofern die Schuldfrage geklärt ist. Das bedeutet, dass Sie als Fahrzeughalter nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben müssen – vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass die Verbringung notwendig war, um die Qualität und Sicherheit der Reparatur zu gewährleisten. 

Dabei ist es wichtig, dass Fahrzeughalter und Werkstätten eine transparente Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften pflegen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten abgedeckt werden.

 

Recht auf vollständige Kostenübernahme besteht auch ohne Reparatur 

Gut zu wissen: Ihr Anspruch auf Schadenersatz und somit die Erstattung der Verbringungskosten ist nicht an die tatsächliche Durchführung einer Reparatur gebunden. Manche Versicherer neigen dazu, diese Position besonders bei der fiktiven Schadensabrechnung aus dem Gutachten zu streichen, was jedoch nicht rechtens ist. 

Der Geschädigte hat in jedem Fall, ob mit oder ohne tatsächliche Reparatur, Anspruch auf die Erstattung dieser Kosten. Die Gerichtsurteile zu diesem Thema stärken die Position der Geschädigten erheblich und unterstreichen, dass neben Verbringungskosten auch andere häufig von Versicherungen gekürzte Schadenspositionen wie UPE-Aufschläge, Stundenverrechnungssätze und die Wertminderung voll erstattungsfähig sind. 

Somit ist es entscheidend, die Rechte von Geschädigten zu kennen und gegenüber den Versicherungen durchzusetzen, um die vollständige Kompensation aller unfallbedingten Kosten zu sichern.

 

Fazit

Verbringungskosten, die durch den Transport von Unfallfahrzeugen zwischen Werkstätten entstehen, sind ein wesentlicher Teil der Gesamtreparaturkosten. Somit spielen sie auch eine wichtige Rolle bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. 

Geschädigte haben Anspruch auf die vollständige Erstattung dieser Kosten, selbst wenn die Versicherung des Unfallverursachers zunächst zögerlich bei der Zahlung ist. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn die Reparatur am Fahrzeug nicht durchgeführt wurde. Die Rechtslage sorgt dafür, dass ihnen kein finanzieller Nachteil aus der Notwendigkeit spezialisierter Reparaturen wie etwa der Aufbereitung des Lackes entsteht.

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