Datum 02.06.2017
Category Allgemein
Wie verhalte ich mich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Der Kläger macht mit der Klage letztlich noch gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrers bzw. Halters eines beteiligten Fahrzeugs Fahrzeugschadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen vom 14.10.2012 geltend.

Nach Darstellung des Klägers soll der Beklagte zu 1.) als Fahrer mit dem bei der Beklagten zu 2.) angemieteten und bei der Beklagten zu 3.) krafthaftpflichtversicherten Fahrzeug das vom Gegner gehaltene und auf dem Parkstreifen einer Straße abgestellte Fahrzeug sowie auch drei unmittelbar davor geparkte Fahrzeuge während der Vorbeifahrt in Fahrtrichtung gestreift haben.

Die Beklagte zu 3.) wandte unter anderem ein, dass der Verkehrsunfall abgesprochen gewesen sei, sodass dem Kläger infolge der erteilten Einwilligung in die Rechtsgutsverletzung keine Schadenersatzansprüche zustünden.

Im Wege der Widerklage verlangte die Beklagte zu 3.) die für das angeblich streifende Fahrzeug zu erstattenden Reparaturkosten sowie anderweitige Kosten.

Das vorinstanzliche Gericht (LG Essen) wies mit Urteil vom 29.10.2015 (AZ: 2 O 124/13) sowohl Klage als auch Widerklage ab.

Die Beklagte zu 3.) verfolgte mit ihrer Berufung ihren Widerklageantrag weiter.

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