Datum 15.01.2024
Category Allgemein
Kfz-Gutachten und meine Rechte nach einem Unfall

In der Praxis der Schadensregulierung nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage, auf welcher Basis die Abrechnung des entstandenen Schadens erfolgen soll und ob dabei immer zwangsläufig die günstigste Variante gewählt werden muss. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Braunschweig (Urteil vom 20.10.2023, AZ: 6 O 1025/23) bietet hier wichtige Orientierung für Kfz-Gutachter und Geschädigte. 

Wir, die Kfz-Sachverständigen von SZH aus Hamburg, möchten Ihnen die Inhalte dieses Urteils zur Schadensregulierung nach einem Unfall im Folgenden näher bringen.

Hintergrund des Falles: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beanspruchte eine Geschädigte weiteren Schadensersatz. Der beauftragte Kfz-Gutachter ermittelte einen Totalschaden des Fahrzeugs. 

Trotz eines alternativen, günstigeren Kostenvoranschlags der Versicherung entschied sich die Geschädigte, das Fahrzeug zu verkaufen und ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Die Versicherung regulierte auf Basis der niedrigeren Reparaturkosten, während die Geschädigte den Wiederbeschaffungsaufwand ansetzte.

 

Welche Basis für die Unfall Schadensregulierung? So entschied das LG Braunschweig

Das LG Braunschweig bestätigte, dass die Geschädigte berechtigt war, auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands abzurechnen. Die Entscheidung betont das Recht des Geschädigten auf Dispositionsfreiheit, sei es durch Reparatur oder Ersatzbeschaffung.

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise verlangt zwar grundsätzlich den geringeren Aufwand als Grundlage der Schadensregulierung, jedoch muss der Geschädigte nicht die günstigste der möglichen Reparaturmethoden wählen.

 

Schadensregulierung nach Gutachten – konkrete Abrechnung und Vertrauensschutz

Von besonderer Bedeutung ist das Prinzip des Vertrauensschutzes. Ein Geschädigter darf auf das Gutachten vertrauen und auf dieser Grundlage den Schaden regulieren. Das Urteil des LG Braunschweig bekräftigt damit, dass der Geschädigte bei der Schadensregulierung durch Ersatzbeschaffung geschützt ist und das damit verbundene Werkstattrisiko auf den Schädiger übergeht. 

Im Vertrauen auf das Gutachten darf der Geschädigte die für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten geltend machen, auch wenn die Reparatur objektiv nicht erforderlich gewesen wäre.

 

Fazit: Schadensregulierung nach Unfall in der Praxis

Das Urteil des LG Braunschweig zur Schadensregulierung nach einem Unfall macht deutlich, dass Geschädigte nach einem Unfall nicht zwingend die kostengünstigste Reparaturmethode wählen müssen. Sie sind vielmehr berechtigt, auf Basis der Einschätzungen qualifizierter Kfz-Sachverständiger zu agieren und sich für eine Form der Schadensregulierung zu entscheiden.

Für Unfallopfer bedeutet dies, dass ihre Rechte nach einem Unfall gestärkt werden und sie sich auf die Professionalität und Objektivität der Kfz-Gutachter verlassen können. Für Kfz-Sachverständige und Kfz-Gutachter unterstreicht dieses Urteil die Wichtigkeit einer präzisen und marktgerechten Bewertung. Ihre Expertise bildet die Grundlage für die Entscheidungen der Geschädigten und beeinflusst das Ausmaß des Vertrauensschutzes.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, nach einem Unfall einen qualifizierten Kfz-Gutachter zu Rate zu ziehen. Nur so können die Rechte nach einem Unfall vollständig gewahrt und die bestmögliche Entschädigung erzielt werden. Sie wünschen eine persönliche Beratung zur Schadensregulierung nach einem Unfall? Das Expertenteam von SZH aus Hamburg steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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