Nach einem Fahrzeugunfall führt der Weg der Beteiligten meist in die Kfz-Werkstatt. Hier können die entstandenen Schäden fachmännisch behoben und die volle Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs wiederhergestellt werden. Dennoch bringt das Aufsuchen einer Werkstatt infolge eines Unfalls das sogenannte Werkstattrisiko mit. Dies beschreibt Fälle überhöhter Mehrkosten für die Reparatur infolge von unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeit der Werkstatt.
Zum Werkstattrisiko hat der BGH, auch Bundesgerichtshof genannt, in jüngster Zeit einige richtungsweisende Urteile gefällt, die sowohl für Fahrzeughalter als auch für Werkstätten von großer Bedeutung sind. In unserer Rolle als Kfz-Sachverständige und Kfz-Gutachter in Hamburg möchten wir Sie über wichtige Entwicklungen im Bereich des Kfz-Rechts aufklären.