Fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall – Anspruch, Berechnung & wichtige Tipps
Dieser Ratgeber erklärt die fiktive Abrechnung nach einem Kfz-Haftpflichtschaden: Voraussetzungen, Berechnung (Brutto-/Netto-Abrechnung), Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und typische Streitpunkte der Schadenregulierung. Außerdem erfahren Sie, wann ein unabhängiger Kfz-Gutachter oder ein Rechtsanwalt sinnvoll ist.
1. Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die Reparaturkosten auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Grundlage sind die kalkulierten Kosten aus Kfz-Gutachten oder qualifiziertem Kostenvoranschlag. Sie betrifft ausschließlich den Haftpflichtschaden.
2. Voraussetzungen für die fiktive Abrechnung
- Haftung des Unfallgegners ist eindeutig geklärt.
- Ein vollständiges Gutachten liegt vor (Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert).
- Keine Werkstattbindung – nur für Kasko relevant.
- Klärung von Vorschäden (Dokumentation).
3. Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Ein Gutachten ist bei größeren Schäden die bessere Grundlage: Reparaturweg, Stundenverrechnungssätze, Teilepreise, Lack, Nebenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert Auto. Ein Kostenvoranschlag reicht bei Bagatellschäden, ist jedoch weniger detailliert.
4. Brutto oder netto?
In der fiktiven Abrechnung wird grundsätzlich netto (ohne MwSt.) reguliert, weil keine Rechnung anfällt. Nur bei nachgewiesener Reparatur erfolgt die brutto Erstattung.
5. Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung
Auch bei fiktiver Abrechnung kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden, wenn das Fahrzeug objektiv nicht nutzbar war. Erforderlichkeit, Zeitraum und Fahrzeugklasse sind im Gutachten zu dokumentieren.
6. Fiktive Abrechnung & Wertminderung
Die merkantile Wertminderung ist auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig. Sie gleicht den Marktwertnachteil aus, der trotz ordnungsgemäßer Reparatur bleibt.
7. Fiktive Abrechnung beim Totalschaden
Beim wirtschaftlichen Totalschaden wird in der Regel der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Vertiefend: Wirtschaftlicher Totalschaden – Nachteile und Rechte.
8. Restwert & Wiederbeschaffungswert
Der Restwert ist der Wert des unreparierten Fahrzeugs; der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall. Beide Werte sind zentrale Stellschrauben der Unfall-Schadensregulierung.
9. Werkstattbindung & freie Wahl
Bei Haftpflichtschäden besteht keine Werkstattbindung. Sie entscheiden frei, ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen – z. B. nach Begutachtung durch unsere Gutachterstelle in Wandsbek.
10. Häufige Probleme
- Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen, Lack, Verbringung, UPE-Aufschlägen
- Überhöhte Restwertangebote
- Ablehnung von Nutzungsausfall oder Wertminderung
- Unklare Vorschäden
Lösung: Vollständiges Gutachten, sauber dokumentierte Abrechnung Erklärung, Fristsetzung; im Zweifel Rechtsanwalt einschalten.
11. Wann Rechtsanwalt einschalten?
Bei strittigen Punkten („Versicherung zahlt nicht“), strittigem Restwert, Wertminderung oder Nutzungsausfall ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Bei klarer Haftung hat die gegnerische Haftpflicht die erforderlichen Rechtsanwaltskosten zu tragen.
12. Verjährung
Typisch verjähren Ansprüche aus dem Haftpflichtschaden nach 3 Jahren (beginnend mit dem Jahresende des Unfalljahres). Fristen beachten!
13. Vergleichstabelle: Reparatur vs. fiktive Abrechnung
| Kriterium | Reparatur in Werkstatt | Fiktive Abrechnung |
|---|---|---|
| Auszahlung | Brutto (inkl. MwSt.) bei Rechnung | Netto (ohne MwSt.) bei Auszahlung |
| Flexibilität | Gering – Bindung an Werkstatt/Rechnung | Hoch – freie Mittelverwendung (Reparatur/Verkauf) |
| Nutzungsausfall | Bei Ausfall & Erforderlichkeit | Auch bei fiktiver Abrechnung möglich |
| Wertminderung | Bei Eignung erstattungsfähig | Ebenfalls fiktiv erstattungsfähig |
| Restwert | Bei Reparatur weniger im Fokus | Zentral bei Totalschaden (Wbw – Restwert) |
| Nachweise | Werkstattrechnung | Gutachten / qualifizierter Kostenvoranschlag |
14. FAQ (20 Fragen) – Fiktive Abrechnung im Haftpflichtschaden
1) Was ist fiktive Abrechnung?
Die Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten ohne Durchführung der Reparatur – auf Basis von Gutachten/KVA.
2) Darf ich fiktiv abrechnen?
Ja, als Geschädigter im Haftpflichtfall – wenn Haftung und Schadenhöhe feststehen.
3) Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist besser?
Ein Gutachten ist umfassender (inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert). Gutachter beauftragen.
4) Bekomme ich die Mehrwertsteuer ausgezahlt?
Bei fiktiver Abrechnung in der Regel nein (netto). Brutto nur gegen Reparaturrechnung.
5) Gibt es Nutzungsausfall trotz fiktiver Abrechnung?
Ja, bei objektivem Ausfall und Erforderlichkeit – siehe Nutzungsausfall.
6) Ist die Wertminderung fiktiv erstattungsfähig?
Ja, die merkantile Wertminderung ist erstattungsfähig, wenn sie vorliegt.
7) Wie funktioniert die Abrechnung beim Totalschaden?
Regelmäßig als Wiederbeschaffungsaufwand (Wbw – Restwert). Mehr: Totalschaden-Artikel.
8) Was ist der Restwert und wer bestimmt ihn?
Wert des unreparierten Fahrzeugs, ermittelt über Markt/Restwertbörsen. Grundlage ist das Gutachten.
9) Was, wenn die Versicherung kürzt?
Begründung prüfen, schriftlich widersprechen, Frist setzen, ggf. Anwalt einschalten. Kontakt aufnehmen.
10) Zählen überregionale Restwertangebote?
Nur marktgerechte, zumutbare Angebote. Regionalität ist zu beachten und zu prüfen.
11) Was ist mit Vorschäden?
Vorschäden offenlegen; Abgrenzung/Anrechnung möglich. Dokumentation im Gutachten ist entscheidend.
12) Verliere ich Ansprüche wegen Verjährung?
Ja, nach 3 Jahren (ab Jahresende des Unfalljahres). Fristen im Blick behalten.
13) Kann ich mir die Reparaturkosten einfach auszahlen lassen?
Ja, im Haftpflichtfall – Auszahlung netto nach Gutachten/KVA.
14) Gilt Werkstattbindung?
Nein, im Haftpflichtfall besteht freie Wahl (Werkstattbindung betrifft Kasko).
15) Brauche ich einen Anwalt?
Bei Kürzungen/Streit Ja – die gegnerische Haftpflicht zahlt bei klarer Haftung die notwendigen Anwaltskosten.
16) Was ist der Unterschied zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung?
Reparatur = Erstattung gegen Rechnung (brutto); fiktiv = Auszahlung netto ohne Rechnung (siehe Tabelle).
17) Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?
Nach Fahrzeugklasse und Tagen – dokumentiert im Gutachten. Mehr erfahren.
18) Zählt die Wertminderung auch beim Verkauf?
Ja, die merkantile Wertminderung soll den bleibenden Marktwertnachteil ausgleichen.
19) Was tun, wenn keine Einigung möglich ist?
Gutachten prüfen lassen, Nachberechnung, anwaltliche Durchsetzung – Gutachter einschalten.
20) Wo bekomme ich schnelle Hilfe?
Direkt über unsere Kontaktseite – wir unterstützen bei Gutachten, Restwert, Nutzungsausfall & Wertminderung.
15. Unterstützung bei der Schadensregulierung
Benötigen Sie Hilfe bei der fiktiven Abrechnung oder es gibt Streit mit der Versicherung? Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit zu Schadenshöhe, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall.