Datum 08.05.2024

Kollisionsschäden sind Beschädigungen an einem Fahrzeug, die als direkte Folge eines Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrzeug, einem Objekt oder einem Fußgänger entstehen. Diese Schäden können von leichten Kratzern und Dellen bis hin zu schweren strukturellen Defekten reichen. Sie können die Sicherheit, Funktionalität und den Wert des Fahrzeugs beeinträchtigen und erfordern oft umfangreiche Reparaturen.

 

Kostspielige Zusammenstöße – wie Kollisionsschäden entstehen

Kollisionsschäden entstehen typischerweise durch Verkehrsunfälle, bei denen zwei oder mehr Fahrzeuge beteiligt sind. Sie können jedoch auch durch Zusammenstöße mit festen Objekten wie Bäumen, Schildern oder Gebäuden verursacht werden. Die Dynamik des Zusammenstoßes, einschließlich der Geschwindigkeit, des Winkels der Kollision und der beteiligten Materialien, bestimmt das Ausmaß und die Art der Schäden. 

Mechanische Systeme wie die Lenkung und die Aufhängung können ebenso betroffen sein wie die Karosserie und die Sicherheitssysteme des Fahrzeugs, was häufig komplexe Reparaturen nach sich zieht. Aus diesem Grund ist es im Falle eines Kollisionsschadens unabdingbar, das Fahrzeug unabhängig begutachten zu lassen, um alle Schäden feststellen und reparieren zu können.

 

Folgen und erste Schritte nach einem Kollisionsschaden

Die Folgen eines Kollisionsschadens reichen von verringertem Fahrkomfort und Sicherheit bis hin zu einem signifikanten Wertverlust des Fahrzeugs. Geschädigte sollten unmittelbar nach dem Vorfall die Polizei verständigen und falls erforderlich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, Fotos von der Unfallstelle und den Schäden für Versicherungsansprüche zu machen und Zeugenaussagen zu sichern.

Anschließend sollte ein unabhängiger Kfz Gutachter kontaktiert werden, der den Schaden professionell bewertet und eine Bewertung des Kollisionsschadens vornimmt. Dieses ist essenziell für die Abwicklung von Versicherungsansprüchen und hilft, die rechtlichen und finanziellen Interessen des Geschädigten zu wahren.

Die Gutachterkosten übernimmt im Fall eines fremdverschuldeten Kollisionsschadens in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

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