Datum 08.05.2024

Gutachterkosten sind die Gebühren, die für die Dienstleistungen eines Kfz Gutachters anfallen. Diese Experten werden typischerweise herangezogen, um nach einem Unfall den Schaden an einem Fahrzeug zu bewerten. 

Der Gutachter prüft das Fahrzeug auf Schäden und erstellt ein detailliertes Gutachten, das den Zustand des Fahrzeugs, die Ursache und den Umfang der Schäden sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten dokumentiert. Dieses Gutachten ist entscheidend für Versicherungsansprüche und hilft dabei, den fairen Wert der Schadensersatzforderungen zu bestimmen.

 

Ein professionelles und unabhängiges Urteil über den Fahrzeugzustand

Gutachterkosten entstehen, wenn nach einem Verkehrsunfall oder bei Streitigkeiten über Fahrzeugwerte ein professionelles Urteil erforderlich ist. In der Regel wird ein Kfz-Gutachter beauftragt, um ein unabhängiges Gutachten zu erstellen, sobald ein Fahrzeug Schaden nimmt – sei es durch einen Unfall, Vandalismus oder andere Ursachen. 

Der Prozess beginnt mit der Begutachtung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen, der das Fahrzeug detailliert untersucht und alle relevanten Schäden sowie die notwendigen Reparaturen dokumentiert. Die Kosten für diese Dienstleistung können je nach Komplexität des Falles und der erforderlichen Untersuchungen variieren.

 

Wie hoch sind Gutachterkosten und wer zahlt sie?

Die Höhe der Gutachterkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Umfang des Schadens, die Art des Fahrzeugs und die Komplexität der erforderlichen Untersuchungen. 

Sie setzen sich aus einem Grundhonorar für den Kfz Gutachter, welches in der Regel mindestens 120 Euro beträgt, sowie Nebenkosten wie Telefonaten und Fahrten zusammen. Bei besonders komplexen Unfallschäden können die Gutachterkosten auch einen hohen dreistelligen, wenn nicht sogar einen niedrigen vierstelligen Betrag erreichen.

Gutachterkosten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern es sich um einen Haftpflichtfall handelt. Wenn der Fahrzeughalter jedoch ohne Verschulden einen Gutachter beauftragt, muss er die Kosten vorstrecken und kann diese später von der gegnerischen Versicherung zurückerstatten lassen. Mit einer unterschriebenen Abtretungserklärung kann der Sachverständiger seine Rechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. In manchen Fällen, insbesondere wenn es um Gerichtsverfahren geht, trägt der Auftraggeber die Kosten selbst.

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