Datum 25.10.2023
Kfz-Sachverständiger mit Tablet neben einem Unfallfahrzeug, im Hintergrund Besprechungstisch und Balkendiagramm als Symbol für Berufsverband und Honorarbefragung

BVSK: Verband, Mitgliedschaft und Honorarbefragung

Fachlich geprüft von der Redaktion SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro · Stand: Oktober 2026

Der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V.) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Potsdam, in dem sich freiberufliche Kfz-Sachverständige zusammengeschlossen haben. Für Unfallgeschädigte ist vor allem seine Honorarbefragung wichtig, weil Gerichte sie schon herangezogen haben, um die übliche Vergütung eines Kfz-Sachverständigen zu schätzen. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro, TÜV NORD Partner, erklärt hier, was eine BVSK-Mitgliedschaft aussagt und was die Honorarbefragung für die Kosten eines Schadengutachtens nach einem Unfall bedeutet.

Kurz erklärt:

  • Der BVSK ist nach eigenen Angaben der größte Zusammenschluss freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland; im Lobbyregister des Deutschen Bundestags nennt er 1.044 Mitglieder (Stand 27.05.2024).
  • Ordentliches BVSK-Mitglied wird nach Angaben des Verbands nur, wer eine Fachkundeprüfung (BVSK-ATR), eine Zertifizierung durch IfS oder ZAK oder eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nachweist.
  • Eine Verbandsmitgliedschaft ist keine öffentliche Bestellung: Nach Angabe der Handelskammer Hamburg kann die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.
  • Die BVSK-Honorarbefragung ist kein verbindlicher Tarif: Im Haftpflichtschaden darf die Gutachterrechnung nach dem Bundesgerichtshof nicht allein auf ihrer Grundlage gekürzt werden; ersetzt werden die Kosten nur soweit der Unfallgegner haftet (Haftungsquote nach § 17 StVG, Mitverschulden nach § 9 StVG und § 254 BGB).

1. Was ist der BVSK?

Der BVSK ist ein Berufsverband freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins; er ist beim Amtsgericht Potsdam unter der Nummer VR 7953 P im Vereinsregister eingetragen. Gegründet wurde er nach eigenen Angaben im September 1959 durch den Zusammenschluss der beiden Verbände BSK und VSK.

Nach eigenen Angaben ist der BVSK der größte Zusammenschluss von freiberuflichen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deutschlands, mit rund 1.000 Mitgliedern in 17 Landesgruppen. Im Lobbyregister des Deutschen Bundestags ist er als Berufsverband eingetragen (Registernummer R006121) und gibt dort 1.044 Mitglieder am 27.05.2024 an, ausschließlich natürliche Personen.

Vereinszweck ist nach der Selbstdarstellung des Verbands die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen von unabhängigen, qualifizierten, selbstständigen und hauptberuflich tätigen Kfz-Sachverständigen. Ein erklärtes Ziel ist, das vom Verband entwickelte Berufsbild des Kfz-Sachverständigen nachhaltig zu etablieren. Nach eigenen Angaben ist der BVSK Ansprechpartner für Justiz, Versicherer, Anwaltschaft, Verbraucherverbände und das Kfz-Gewerbe und vertritt die Interessen seiner Mitglieder auch gegenüber anderen Institutionen und in der Öffentlichkeit, etwa auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag; zu Gesetzesvorhaben nimmt er nach eigenen Angaben regelmäßig Stellung.

Seinen Mitgliedern bietet der Verband nach eigenen Angaben unter anderem Verbandsrundschreiben und Newsletter, das Mitgliedermagazin BVSKINSIDE und eine Wissensdatenbank mit Rundschreiben, Mustertexten und Urteilen. Einmal im Jahr richtet er den Kfz-Sachverständigentag aus (siehe FAQ).

2. BVSK-Mitglied werden: Welche Voraussetzungen gelten?

Wer BVSK-Mitglied werden will, muss nach der Darstellung des Verbands hauptberuflich und selbstständig als Kfz-Sachverständiger tätig sein oder in einem Mitgliedsbüro arbeiten und seine besondere Sachkunde nachweisen. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, hängt von der Mitgliedsart ab; weitere Mitgliedsformen und Anforderungen legt die Satzung des Verbands fest.

Mitgliedsart Für wen Voraussetzungen nach Angaben des BVSK
Ordentliches Mitglied hauptberuflich und selbstständig tätige Kfz-Sachverständige mindestens zwei Jahre freiberufliche Tätigkeit; Fachkundeprüfung für Kfz-Schäden und Bewertung (BVSK-ATR), Zertifizierung durch IfS oder ZAK oder öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK
Hospitant selbstständig tätige Kfz-Sachverständige, die noch keine zwei Jahre tätig sind Studium der Fahrzeugtechnik, des allgemeinen Maschinenbaus oder der Elektrotechnik oder Meisterprüfung, etwa im Kfz-Technikerhandwerk; Fachkundenachweis innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt
Büroinhaber Inhaber eines Kfz-Sachverständigenbüros selbstständige und hauptberufliche Geschäftsführung; Gutachten durch einen benannten angestellten Sachverständigen, der die Voraussetzungen eines ordentlichen Mitglieds erfüllt
Angestellte angestellte Sachverständige in einem Mitgliedsbüro vom Mitglied benannt; streben den Fachkundenachweis an

Die gemeinsame Zertifizierungsprüfung von ATR und IfS besteht nach Angaben des Verbands aus einer schriftlichen Prüfung, unter anderem zu Reparaturkalkulation, Fahrzeugbewertung sowie juristischen und versicherungstechnischen Grundkenntnissen, einer praktischen Prüfung mit Fachgespräch und eingereichten Zulassungsgutachten. Eine fundierte Berufsausbildung, insbesondere als Kfz-Ingenieur, Kfz-Techniker oder Kfz-Meister, nennt der BVSK als Eckpunkt seines Berufsbildes; seine Qualitätskriterien werden nach seinen Angaben in ähnlicher Form auch von IHKs, Zertifizierungsstellen und Versicherungen anerkannt. Mitgliedsbeiträge nennt der Verband auf den genannten Seiten nicht; Interessierte können dort eine Infomappe anfordern.

3. BVSK-Sachverständige und BVSK-Gutachter: Was sagt die Mitgliedschaft aus?

Ein BVSK-Sachverständiger ist Mitglied eines privaten Berufsverbands; die Mitgliedschaft ist weder eine öffentliche Bestellung noch eine Personenzertifizierung. Nach Angabe der Handelskammer Hamburg kann die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Nach dem Versprechen des Verbands sind BVSK-Mitglieder „qualifiziert, unabhängig, neutral“: Sie verfügen nach seinen Angaben über umfangreiche Berufserfahrung und nachgewiesene besondere Sachkunde, unterstehen keiner fremden Organisation und erstellen ihre Gutachten nach den vom BVSK anerkannten Grundsätzen und Regeln. Alle Mitglieder verpflichten sich nach Angaben des Verbands zu regelmäßiger Fort- und Weiterbildung und zur Teilnahme an Qualitätsprüfungen durch den Ausschuss für Technik und Recht (ATR), der unter anderem Fachkundeprüfungen abnimmt, Gutachten überprüft und fachliche Standards und Richtlinien erarbeitet. Diese Maßnahmen sichern nach Darstellung des Verbands die Qualität der Sachverständigenleistungen.

Den Zusatz „BVSK“ und den BVSK-Stempel dürfen ordentliche Mitglieder nach Angaben des Verbands führen, sofern der Fachkundenachweis als Sachverständiger für Schäden und Bewertung vorliegt. Auf seiner Internetseite bietet der BVSK eine Suche, in der Sachverständige aufgeführt sind. Woran Sie die Qualifikation eines Kfz-Sachverständigen insgesamt erkennen, erklärt unser Eintrag Kfz-Sachverständiger und Kfz-Gutachter.

4. BVSK-Honorarbefragung: Was sagt die Honorartabelle aus – und was nicht?

Die BVSK-Honorarbefragung ist eine Umfrage des Verbands unter seinen Mitgliedern zu ihren Honoraren, gestaffelt nach der Schadenhöhe. Gerichte können sie bei der Schätzung der üblichen Gutachterkosten heranziehen; eine bestimmte Berechnungsmethode schreibt der Bundesgerichtshof dem Tatrichter aber nicht vor.

Nach Angaben des BVSK werden alle zwei Jahre ausschließlich Mitglieder zu ihren aktuellen Honoraren in Abhängigkeit von der Schadenhöhe befragt; an der Befragung 2024 haben nach seinen Angaben 94 % der Mitglieder teilgenommen. Der Honorarrechner des Verbands gibt das Grundhonorar im Honorarkorridor V aus, in dem sich mindestens 55 % der befragten Sachverständigen befinden. Die Nebenkosten waren bei der Befragung 2024 vorgegeben, unter anderem 0,70 € Fahrtkosten je Kilometer, 2,00 € je Lichtbild, 15,00 € pauschal für Porto und Telefon sowie 1,80 € Schreibkosten je Seite.

Rechtsprechung: Der Verband selbst sieht die Befragung als anerkannte und geeignete Schätzgrundlage im Sinne des § 287 ZPO. Der Bundesgerichtshof hat 2017 ein Urteil bestätigt, in dem das Berufungsgericht die übliche Vergütung eines Sachverständigen – ohne Preisvereinbarung und nach Abtretung des Anspruchs an den Sachverständigen – anhand der BVSK-Honorarbefragung 2015 geschätzt hatte; die Schätzung selbst hatte die Revision nicht angegriffen (BGH, Urteil vom 28.02.2017, VI ZR 76/16, Rn. 4, 15). Jede Schätzung der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 Abs. 1 ZPO muss auf tragfähigen Anknüpfungspunkten beruhen und dem Einzelfall Rechnung tragen (BGH, Urteil vom 22.07.2014, VI ZR 357/13, Leitsatz b).

Die Befragung ist deshalb kein verbindlicher Tarif: Ein Gericht durfte die in Rechnung gestellten Gutachterkosten nicht allein auf der Grundlage einer Honorarumfrage eines Sachverständigenverbands kürzen; der Geschädigte muss das Ergebnis der Umfrage nicht kennen, und allein der Umstand, dass Nebenkosten die Höchstsätze der BVSK-Honorarbefragung überschreiten, belegt noch keinen Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht (BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, Rn. 9 bis 11). Für die Nebenkosten hat der Bundesgerichtshof die Bestimmungen des JVEG als Orientierungshilfe gebilligt (VI ZR 50/15, Leitsatz c), eine vom Einzelfall losgelöste Nebenkostengrenze von 100 € aber verworfen (VI ZR 357/13, Leitsatz c); die Übertragung der JVEG-Grundsätze für gerichtliche Sachverständige auf die Vergütung von Privatgutachtern hält er nicht für angebracht (VI ZR 67/06, Rn. 21). Ersetzt werden Gutachterkosten nur soweit der Unfallgegner haftet (Haftungsquote nach § 17 StVG, Mitverschulden nach § 9 StVG und § 254 BGB).

5. Darf die Versicherung das Gutachterhonorar auf BVSK-Werte kürzen?

Nicht allein deshalb, weil die Rechnung über den Werten der BVSK-Honorarbefragung liegt. Im Haftpflichtschaden gehören die Kosten eines Kfz-Gutachtens zum Schaden, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist; entscheidend für die Höhe ist vor allem, ob Sie eine deutliche Überhöhung erkennen konnten. Haben Sie die Rechnung noch nicht bezahlt, gilt das nur, wenn Sie Zahlung an den Sachverständigen verlangen, Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche gegen ihn; verlangen Sie Zahlung an sich selbst, tragen Sie das Sachverständigenrisiko (BGH, VI ZR 280/22, Rn. 16, 20). Ersetzt werden die Kosten nur soweit der Unfallgegner haftet (Haftungsquote nach § 17 StVG, Mitverschulden nach § 9 StVG und § 254 BGB); in der Kaskoversicherung gilt stattdessen Ihr eigener Vertrag (siehe unten).

Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): Ob ein Gutachten erforderlich und zweckmäßig war, beurteilt sich aus Ihrer Sicht zum Zeitpunkt der Beauftragung; die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen Sie als Geschädigter (BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03, Gründe II.5.b). Sie sind grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, und müssen den Markt nicht nach dem preisgünstigsten Sachverständigen erforschen (BGH, Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 280/22, Rn. 8, 9). Ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar kann grundsätzlich als erforderlicher Herstellungsaufwand erstattet verlangt werden (VI ZR 67/06, Leitsatz). Nur wenn Sie erkennen können, dass der ausgewählte Sachverständige Honorarsätze verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, müssen Sie einen günstigeren Sachverständigen beauftragen (VI ZR 225/13, Rn. 9). Im Haftpflichtschaden gehören die Kosten eines Gutachtens zum ersatzfähigen Schaden, soweit es zur Durchsetzung Ihres Anspruchs erforderlich und zweckmäßig war; bei einem Bagatellschaden kann das fehlen. In der Kaskoversicherung gilt stattdessen Ihr eigener Vertrag (siehe unten). Das alles gilt nur soweit der Unfallgegner haftet (Haftungsquote nach § 17 StVG, Mitverschulden nach § 9 StVG und § 254 BGB); haftet der Unfallgegner nur zu einer Quote, erstattet er die Sachverständigenkosten nur im Umfang dieser Quote (BGH, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11, Leitsatz b).

Rechtsprechung: Ihre Rechnung ist ein wesentliches Indiz dafür, welche Kosten erforderlich waren; ein einfaches Bestreiten durch den Versicherer reicht grundsätzlich nicht aus (VI ZR 225/13, Rn. 8). Einen Anhalt bildet dabei nicht die Rechnung als solche, sondern der Betrag, den Sie in Übereinstimmung mit Rechnung und Preisvereinbarung tatsächlich bezahlt haben (VI ZR 491/15, Leitsatz 2). Diese Indizwirkung entfällt, wenn die Preise auch für Sie deutlich erkennbar erheblich über den üblichen liegen (VI ZR 225/13, Rn. 8); eine gewisse Plausibilitätskontrolle der geforderten Preise obliegt Ihnen (VI ZR 50/15, Leitsatz b). Seit dem Urteil vom 12.03.2024 gelten die Grundsätze zum Werkstattrisiko auch für überhöhte Kostenansätze eines Kfz-Sachverständigen (VI ZR 280/22, Leitsatz). Ein Auswahlverschulden liegt vor, wenn der Sachverständige bei Vertragsschluss für Sie erkennbar deutlich überhöhte Preise verlangt; ein Überwachungsverschulden kommt etwa in Betracht, wenn die Rechnung für Sie erkennbar von der Honorarvereinbarung abweicht oder erkennbar überhöhte Nebenkosten enthält; die Kosten müssen zudem unfallbedingt sein (VI ZR 280/22, Rn. 15). Haben Sie die Rechnung noch nicht bezahlt, können Sie die Zahlung – wenn Sie das Sachverständigenrisiko nicht selbst tragen wollen – nur an den Sachverständigen verlangen, Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche gegen ihn (Rn. 16); verlangen Sie Zahlung an sich selbst, tragen Sie das Risiko (Rn. 20). Hat sich der Sachverständige Ihren Schadensersatzanspruch abtreten lassen, kann er sich auf das Sachverständigenrisiko nicht berufen (Rn. 22); fehlt eine Preisvereinbarung, darf das Gericht dann an die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB anknüpfen (VI ZR 76/16, Leitsatz 2). Alles gilt nur soweit der Unfallgegner haftet (Haftungsquote nach § 17 StVG, Mitverschulden nach § 9 StVG und § 254 BGB).

In der Kaskoversicherung gilt stattdessen Ihr eigener Versicherungsvertrag. Die Kosten eines eigenen Sachverständigen erstattet die Kaskoversicherung nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, A.2.5.3) nur, wenn sie die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat; klären Sie das vorab mit Ihrem Versicherer. Welche Kosten ein Gutachten verursacht und wer sie in welchem Fall trägt, erklärt unser Eintrag Gutachterkosten.

6. Fazit: Verband mit eigenen Maßstäben, Befragung ohne Bindung

Der BVSK ist ein privater Berufsverband freiberuflicher Kfz-Sachverständiger mit eigenen Aufnahmevoraussetzungen; seine Mitgliedschaft ersetzt keine öffentliche Bestellung. Seine Honorarbefragung zeigt, was Mitglieder üblicherweise berechnen, ist aber kein verbindlicher Tarif. Kürzt ein Versicherer Ihre Gutachterrechnung allein mit Verweis auf BVSK-Werte, lassen Sie die Kürzung prüfen. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

7. FAQ – Häufige Fragen zum BVSK

Darf jeder Sachverständige das BVSK-Logo verwenden?

Nein. Nach Angaben des BVSK ist sein Logo als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen, und die Nutzung ist den nach der Markensatzung berechtigten Personen vorbehalten, insbesondere den Mitgliedern des Verbands. Den Zusatz „BVSK“ und den BVSK-Stempel dürfen ordentliche Mitglieder nach Angaben des Verbands führen, wenn ihr Fachkundenachweis für Schäden und Bewertung vorliegt. Sind Sie unsicher, ob ein Sachverständiger Mitglied ist, fragen Sie beim Verband nach.

Was ist die BVSK-Akademie?

Die BVSK-Akademie ist nach Angaben des Verbands eine Einrichtung des BVSK e. V. in Kooperation mit der AWG in Kottenheim und der GTÜ in Stuttgart. Sie bietet Aus- und Fortbildungen für Kfz-Sachverständige an, darunter eine Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen, die sich nach Verbandsangaben an den Anerkennungsvoraussetzungen der Industrie- und Handelskammern für die öffentliche Bestellung und am Anforderungsprofil der IfS-Personenzertifizierung ausrichtet. BVSK-Mitglieder erhalten dort Sonderkonditionen.

Was ist der BVSK-Honorarrechner?

Der Honorarrechner ist ein Online-Werkzeug des BVSK. Nach Eingabe der Werte gibt er das Honorar nach der aktuellen BVSK-Honorarbefragung 2024 aus, und zwar das Grundhonorar im Honorarkorridor V sowie die Nebenkosten. Die Ergebnisse der Befragung sind öffentlich zugänglich; der Verband kann nach eigenen Angaben nicht ausschließen, dass sich auch Sachverständige, die nicht Mitglied sind, an ihnen orientieren. Das Ergebnis gibt nach Angaben des Verbands wieder, was BVSK-Sachverständige üblicherweise für ihre Leistungen berechnen.

Gibt es neben dem BVSK weitere Verbände von Kfz-Sachverständigen?

Ja. Der BVSK ist nach eigenen Angaben der größte Zusammenschluss freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland, aber nicht der einzige Verband: Den Kfz-Sachverständigentag 2027 richtet er nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem BVS e. V. aus. Für alle Verbände gilt nach Angabe der Handelskammer Hamburg, dass die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen kann. Fragen Sie deshalb nach der konkreten Qualifikation Ihres Sachverständigen.

Wo hat der BVSK seinen Sitz?

Die Geschäftsstelle des BVSK befindet sich laut Impressum in der Menzelstraße 5, 14467 Potsdam; erreichbar ist sie unter der Telefonnummer +49 331 23 60 59 0 und per E-Mail. Der Verein ist beim Amtsgericht Potsdam unter der Nummer VR 7953 P im Vereinsregister eingetragen. Regional ist der Verband nach eigenen Angaben in 17 Landesgruppen organisiert, deren Veranstaltungen Mitgliedern offenstehen.

Was ist der Kfz-Sachverständigentag des BVSK?

Der Kfz-Sachverständigentag ist nach Angaben des BVSK das zentrale Forum der Branche, das einmal im Jahr mit Fachvorträgen, aktuellen Branchenthemen und Diskussionen stattfindet. Im Jahr 2026 fand nach Verbandsangaben der 40. Kfz-Sachverständigentag statt. Der 41. Kfz-Sachverständigentag ist vom 3. bis 5. Juni 2027 in Lübeck angekündigt.

8. Quellen

9. Beratung durch unabhängige Kfz-Sachverständige in Hamburg

Wo finden Sie in Hamburg einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen für Ihr Unfallgutachten? Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro mit öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen ist an zwei Standorten in Hamburg für Sie da: Wandsbek und Hoheluft. Unsere Sachverständigen begutachten Unfallschäden unabhängig und dokumentieren Reparaturkosten und Schadenumfang; mehr dazu auf der Seite Kfz-Gutachter in Hamburg. Im Haftpflichtschaden gehören die Kosten eines Gutachtens zum ersatzfähigen Schaden, soweit es zur Durchsetzung Ihres Anspruchs erforderlich und zweckmäßig war; bei einem Bagatellschaden kann das fehlen. Die Kosten eines eigenen Sachverständigen erstattet die Kaskoversicherung nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, A.2.5.3) nur, wenn sie die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat; klären Sie das vorab mit Ihrem Versicherer.

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