Datum 25.10.2023

Zumeist bringt ein Unfall, wie auch anderweitige Schadenereignisse, für den Geschädigten eine Reihe von Nachteilen mit sich. Gelegentlich aber kann auch ein wenig Glück im Unglück eintreten, so dass der Geschädigte unterm Strich eine monetär betrachtet mit einem Gewinn aus dem Geschehen geht.
Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt aufgrund der erlittenen Verletzungen, so spart sich der Geschädigte durch die umfassende Verpflegung in der Klinik beispielsweise die Kosten für diese, welche ihm ansonsten entstanden wären.
Ebenso kann ein Unfallgeschädigter durch die Instandsetzung eines älteren Kraftfahrzeugs profitieren, wenn diese mit dem Einbau von Neuteilen einherging. Insbesondere was die Verschleißteile am Fahrzeug betrifft, kann hier von einer tatsächlichen Bereicherung ausgegangen werden.
Da Schäden aber eben nicht bereichern sollen, werden derlei Vorteile mittels des Vorteilsausgleichs berechnet. Neben der Schadenhöhe werden sodann die eingesparten Kosten, etwa für die Verpflegung, Verschleiß am eigenen Fahrzeug während der Mietwagennutzung oder der Abzug „Wertverbesserung“ in Anrechnung gebracht.

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