Datum 25.10.2023

Werden durch den Führer eines Kraftfahrzeuges die Vorschriften des Straßenverkehrs missachtet, so liegt es im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde und/oder in dem der durch sie autorisierten Beamten, ihn zum Verkehrsunterricht zu bestellen. Der Unterricht zum richtigen Verhalten als Kraftfahrer im Straßenverkehr kann bereits bei vermeintlich geringen und einmaligen Verstößen, wie bspw. Falschparkens, angeordnet werden.

Ebenso sind aber auch verwaltungsrechtliche Schritte gegenüber Verkehrssündern legitim, selbst wenn diese gesetzlich klar geregelt sind, so kann zum Beispiel dem Fahrer eines Liegerades gegenüber angeordnet werden, vorhandene Radwege zu nutzen.

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