Datum 25.10.2023
Infografik: Unfalldatenspeicher (UDS) im Auto mit Pfeilen für Beschleunigungen und Drehungen in drei Raumrichtungen

Unfalldatenspeicher (UDS): Abkürzung, Funktion im Auto, Einsatz, Unterschied zum EDR und Auslesen

Fachlich geprüft von der Redaktion SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro · Stand: Oktober 2026

Unfalldatenspeicher (UDS) sind eigenständige Geräte, die in ein Fahrzeug eingebaut werden und bei Unfällen und unfallähnlichen Ereignissen Fahrzeugdaten wie Beschleunigungen, Drehungen, Geschwindigkeit, Bremse und Beleuchtung automatisch aufzeichnen und für die spätere Analyse sichern. Mit diesen Daten lässt sich nach einem Unfall genauer nachvollziehen, wie er abgelaufen ist; der Hersteller vergleicht das Gerät mit einer Blackbox im Flugzeug. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro, TÜV NORD Partner, liest Daten aus Unfalldatenspeichern aus und wertet sie aus; wie Unfalldaten aus dem Airbag-Steuergerät ausgelesen werden, beschreibt die Seite Crash Data Retrieval (CDR). Klären Sie vorab, wer die Kosten trägt.

Kurz erklärt:

  • UDS ist die Abkürzung für Unfalldatenspeicher – die gesuchte Abkürzung mit drei Buchstaben.
  • Ein Unfalldatenspeicher misst nach Angaben des Herstellers Beschleunigungen und Drehungen dreidimensional und erfasst Statussignale der Fahrzeugelektronik wie Geschwindigkeit, Bremse, Beleuchtung, Hupe und Blinker.
  • Eingesetzt wird er nach Herstellerangaben vor allem in Einsatzfahrzeugen von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr, im öffentlichen Nahverkehr und in weiteren Fahrzeugflotten.
  • Davon zu unterscheiden ist die ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR), die neue Kraftfahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2019/2144 haben müssen: Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neuer Typen seit dem 6. Juli 2022 und alle neu zugelassenen seit dem 7. Juli 2024, Busse und schwere Lkw neuer Typen ab dem 7. Januar 2026 und alle Neuzulassungen ab dem 7. Januar 2029; sie kann nicht deaktiviert werden, die Daten werden anonymisiert und können nationalen Behörden ausschließlich für Unfallforschung und ‑analyse zur Verfügung gestellt werden.

1. Was ist ein Unfalldatenspeicher und wofür steht die Abkürzung UDS?

Die Abkürzung für Unfalldatenspeicher mit drei Buchstaben lautet UDS. Gemeint ist ein Gerät im Fahrzeug, das bei Unfällen und unfallähnlichen Ereignissen die Daten kurz vor, während und nach dem Ereignis aufzeichnet, damit sich der Ablauf später rekonstruieren lässt.

Ein Unfalldatenspeicher (UDS) ist nach Angaben des Herstellers ein Gerät, das in Fahrzeugen installiert wird, um Informationen über Unfallabläufe und unfallähnliche Ereignisse automatisch aufzuzeichnen (Herstellerangaben UDS-AT Pro). In Ratgebern ist statt vom Unfalldatenspeicher auch vom Unfalldatenschreiber die Rede (bussgeldkatalog.org). Schon eine Gerätebeschreibung aus dem Jahr 1995 nannte den Unfalldatenspeicher die „Black Box für Kraftfahrzeuge“ (ELVjournal 2/1995).

Der UDS ist ein eigenes Gerät, das auch nachträglich eingebaut werden kann: Nach der Gerätebeschreibung von 1995 war er „in den verschiedensten, auch älteren Fahrzeugen einsetzbar“; heute nennt der Hersteller als Einsatzbereich fast alle Fahrzeugarten, zum Beispiel Pkw, Motorrad, Bus, Lkw und Straßenbahn (Datenblatt UDS-AT Pro). Die Fahrzeugbewegung rekonstruiert der UDS nach Herstellerangaben über interne, unabhängige Sensoren (Herstellerangaben Swoboda); Statussignale wie Geschwindigkeit, Bremse oder Blinker übernimmt er dagegen aus der Fahrzeugelektronik.

2. Wie funktioniert ein UDS im Auto und was zeichnet er auf?

Ein UDS im Auto erfasst während der Fahrt laufend Daten, speichert sie aber nur dauerhaft, wenn ein Ereignis eintritt, etwa ein Aufprall, eine heftige Beschleunigung, abruptes Bremsen oder Schleudern. Gespeichert wird dann ein Zeitfenster rund um dieses Ereignis.

Nach Angaben des Herstellers werden spezielle Fahrsituationen wie heftige Beschleunigung, abruptes Bremsen oder Schleudern im Gerät gespeichert (Herstellerangaben UDS-AT Pro). Wie das Prinzip funktioniert, beschrieb bereits die Gerätebeschreibung von 1995: Der Unfalldatenspeicher erfasst ständig Daten, überschreibt sie aber nach jeweils 45 Sekunden wieder, sofern sich in dieser Zeit kein Unfall ereignet hat (ELVjournal 2/1995). Neben den automatisch erkannten Ereignissen ließ sich die Aufzeichnung schon damals über ein externes Bedienteil auch von Hand auslösen.

Ein Unfalldatenspeicher zeichnet nach Herstellerangaben unter anderem auf:

  • Bewegung: Beschleunigungen und Drehungen in drei Raumrichtungen; das Datenblatt des aktuellen Geräts nennt für Beschleunigungs- und Winkelgeschwindigkeitssensor eine Messfrequenz von bis zu 800 Hz.
  • Statussignale: Geschwindigkeit, Bremse, Beleuchtung, Hupe und Blinker aus der Fahrzeugelektronik.
  • Zusatzdaten: optional weitere Signale aus dem CAN-Bus des Fahrzeugs und ein Satellitenempfänger (GNSS) zur Positionsbestimmung.

Die hohe Messfrequenz ist der Grund, warum sich Beschleunigungen im Nachhinein sehr detailliert analysieren lassen (Datenblatt UDS-AT Pro).

3. Wo werden Unfalldatenspeicher eingesetzt – etwa bei Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst?

Unfalldatenspeicher finden sich vor allem in Einsatzfahrzeugen von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr sowie in Bussen und anderen Fahrzeugflotten. Bei Einsatzfahrten dokumentiert der UDS nach Herstellerangaben auch, ob das Blaulicht eingeschaltet war.

Das Datenblatt des aktuellen Geräts richtet sich ausdrücklich an Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr: Der UDS dokumentiere jede Einsatzfahrt „inklusive Blaulicht, Fahrverhalten und kritischer Ereignisse“ (Datenblatt UDS-AT Pro). Über konfigurierbare digitale Eingänge lassen sich weitere Signale anschließen; die Hupe gehört bereits zu den Statussignalen, die der Hersteller nennt (Herstellerangaben UDS-AT Pro). Welche Signale ein bestimmtes Fahrzeug aufzeichnet, etwa auch das Signalhorn, hängt deshalb von Einbau und Konfiguration ab.

Daneben ist der UDS nach Angaben des Herstellers im öffentlichen Nahverkehr und in weiteren Fahrzeugflotten im Einsatz (Herstellerangaben Swoboda); als Anwendungsbereiche nennt das Datenblatt unter anderem Unfallanalyse, Ereignisdokumentation und Flottenmanagement. Wie das Büro Fuhrparks betreut, steht auf der Seite Fuhrparkmanagement.

4. Unterschied zwischen UDS und EDR: Ist ein Unfalldatenspeicher Pflicht?

Vorgeschrieben ist nach der Verordnung (EU) 2019/2144 die ereignisbezogene Datenaufzeichnung, oft Event Data Recorder (EDR) genannt, als Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge. Ein Unfalldatenspeicher (UDS) ist dagegen ein eigenes Gerät, das zusätzlich eingebaut werden kann.

Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): „Ereignisbezogene Datenaufzeichnung“ bezeichnet ein System, das ausschließlich dem Zweck dient, kritische unfallbezogene Parameter und Informationen kurz vor, während und unmittelbar nach einem Aufprall aufzuzeichnen und zu speichern (Art. 3 Nr. 13 VO (EU) 2019/2144); Kraftfahrzeuge müssen damit ausgerüstet sein (Art. 6 Abs. 1 Buchst. g). Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Klassen M1, N1) gilt das für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle neu zugelassenen Fahrzeuge seit dem 7. Juli 2024; für Busse und schwere Lkw (M2, M3, N2, N3) für neue Typen ab dem 7. Januar 2026 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Januar 2029 (Anhang II, Zeile E5). Aufgezeichnet werden können unter anderem Fahrzeuggeschwindigkeit, Abbremsen, Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße, Zustand und Grad der Aktivierung aller Sicherheitssysteme und das eCall-System (Art. 6 Abs. 4 Buchst. a). Die Aufzeichnung kann nicht deaktiviert werden, erfolgt in einem geschlossenen System, die Daten werden anonymisiert und können den nationalen Behörden ausschließlich für Unfallforschung und ‑analyse über eine Standardschnittstelle zur Verfügung gestellt werden (Art. 6 Abs. 4 Buchst. b bis d); Angaben, die Fahrzeug, Eigentümer oder Halter identifizieren könnten, darf sie nicht speichern (Art. 6 Abs. 5).

Praxis: Nach Angaben des ADAC ist der EDR meistens Teil des Airbagsteuergeräts, wo ohnehin die Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen, und speichert nur eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash (ADAC, Event Data Recorder). Der UDS arbeitet dagegen mit eigener Sensorik. Vom EDR zu unterscheiden ist auch der Fehlerspeicher der Steuergeräte, den unser Eintrag Fehlerspeicher erklärt.

5. Wie wird ein Unfalldatenspeicher ausgelesen?

Ausgelesen wird ein Unfalldatenspeicher mit spezieller Software über die Schnittstelle des Geräts; ausgewertet werden die Daten von geschulten Sachverständigen. Möglich ist das direkt im Fahrzeug oder am ausgebauten Gerät.

Das Datenblatt des aktuellen Geräts nennt als Weg „Auslesen erfolgt mit spezieller Software“ und „Analyse durch geschulte Sachverständige“ sowie eine Serviceschnittstelle über USB (Datenblatt UDS-AT Pro). Die Auswertesoftware gibt es nach Herstellerangaben in den Varianten Service, Basic und Science; mit ihr werden die gespeicherten Ereignisse ausgelesen und dargestellt (Herstellerangaben UDS-AT Pro). Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro liest und wertet die Daten mit der Auswertesoftware UDScience aus. Sind die Schäden am Unfalldatenspeicher stark und ist ein Auslesen nicht möglich, kann oft noch der Hersteller die Daten auslesen.

Die Daten ersetzen keine Unfallrekonstruktion, sondern ergänzen sie: Nach Angaben des ADAC sind EDR-Daten eine von vielen möglichen Quellen; Spurenbild am Unfallort, Lage der Fahrzeuge und deren Verformungen sind meist die Hauptquellen für ein Unfallgutachten (ADAC, Event Data Recorder). Lassen Sie Unfalldaten deshalb von Sachverständigen auswerten, die auch die Spuren und Schäden einbeziehen; klären Sie vorab, wer die Kosten trägt.

6. Fazit: Eigenes Gerät für Flotten und Einsatzfahrzeuge

Ein Unfalldatenspeicher (UDS) ist ein zusätzlich eingebautes Gerät, das Unfälle und unfallähnliche Ereignisse mit eigenen Bewegungssensoren und Signalen aus der Fahrzeugelektronik aufzeichnet; eingesetzt wird er vor allem in Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugflotten. Er ist nicht dasselbe wie die ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR) in neuen Fahrzeugen. Ist nach einem Unfall ein UDS an Bord, lassen Sie die Daten von einem Sachverständigen auslesen und zusammen mit den Spuren auswerten; klären Sie vorab, wer die Kosten trägt.

7. FAQ – Häufige Fragen zum Unfalldatenspeicher

Kann man einen Unfalldatenspeicher nachrüsten?

Ja. Ein Unfalldatenspeicher ist ein eigenständiges Gerät, das in ein Fahrzeug eingebaut wird. Nach Angaben des Herstellers kann das aktuelle Gerät in fast allen Fahrzeugarten eingesetzt werden, zum Beispiel in Pkw, Motorrad, Bus, Lkw und Straßenbahn; als Versorgungsspannung nennt das Datenblatt 12 und 24 Volt. Schon die erste Gerätegeneration war nach einer Beschreibung aus dem Jahr 1995 auch in älteren Fahrzeugen einsetzbar.

Wie lange speichert ein Unfalldatenspeicher die Daten?

Ein Unfalldatenspeicher sichert keinen ganzen Fahrtverlauf, sondern ein Zeitfenster um ein Ereignis. Bei der ersten Gerätegeneration waren das nach einer Gerätebeschreibung von 1995 je Ereignis 30 Sekunden vor und 15 Sekunden nach dem Ereignis, für bis zu drei Ereignisse. Das aktuelle Gerät bietet laut Hersteller mehr Speicherplätze für Ereignisse als frühere Modelle. Für den Event Data Recorder (EDR) nennt der ADAC fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash.

Wer darf die Daten des Event Data Recorders (EDR) auslesen?

Die Verordnung (EU) 2019/2144 sieht vor, dass die Daten der ereignisbezogenen Datenaufzeichnung den nationalen Behörden auf der Grundlage des Unionsrechts oder des nationalen Rechts ausschließlich für Unfallforschung und ‑analyse über eine Standardschnittstelle zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Zugriffsrechte, etwa für Versicherer oder Halter, nennt die Verordnung nicht. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Kann der Event Data Recorder (EDR) Fahrzeug oder Halter identifizieren?

Nach der Verordnung (EU) 2019/2144 darf die ereignisbezogene Datenaufzeichnung die letzten vier Ziffern des fahrzeugunterscheidenden Teils der Fahrzeug-Identifizierungsnummer und sonstige Informationen, die eine Identifizierung des Fahrzeugs, des Eigentümers oder des Halters ermöglichen könnten, nicht aufzeichnen und speichern. Die Daten werden anonymisiert, in einem geschlossenen System gespeichert und vor Manipulation und missbräuchlicher Verwendung geschützt.

Kann man den Event Data Recorder (EDR) abschalten?

Nein. Die Verordnung (EU) 2019/2144 schreibt ausdrücklich vor, dass die ereignisbezogene Datenaufzeichnung nicht deaktiviert werden kann. Sie muss in einem geschlossenen System erfolgen, und die gesammelten Daten werden anonymisiert und vor Manipulation geschützt. Beim zusätzlich eingebauten Unfalldatenspeicher erschwert nach Angaben des Herstellers eine verbesserte Steckersicherung mit Plombierung Manipulationen und schützt die Funktion.

9. Beratung durch unabhängige Kfz-Sachverständige in Hamburg

Wo kann ich in Hamburg einen Unfalldatenspeicher auslesen lassen? Die Kfz-Sachverständigen im SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro lesen Daten aus Unfalldatenspeichern (UDS) aus und werten sie aus. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro mit öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen ist an zwei Standorten in Hamburg für Sie da: Wandsbek und Hoheluft. Mehr zu unseren Leistungen nach einem Unfall finden Sie auf der Seite Kfz-Gutachter in Hamburg. Klären Sie vorab, wer die Kosten trägt.

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