Datum 25.10.2023

Bedingt durch die zweite Führerscheinrichtlinie der EG entstanden im Wesentliche einheitliche Führerscheinklassen in Gesamteuropa und somit auch in Deutschland. So wurde die ehemalige Führerscheinklasse 1 beispielsweise zu A und die einstige Klasse 3 (PKW) zu B. Nach einer durchaus etwas längeren Akzeptanzphase sind die neuen Führerscheinklassen mittlerweile soweit geläufig.
Resultierend daraus, dass die ehemaligen Führerscheinklassen nicht eins zu eins übertragbar auf die neuen Klassen waren, erhielten die Inhaber der einstigen Klassen beim Umtausch ihrer Führerscheine nunmehr oftmals zusätzliche Teilklassen. Die überaus komplexe Neustrukturierung der einzelnen Fahrerlaubnisklasse sorgt mitsamt dem nicht minder ausführlichen Tabellenwerk dabei für reichlich Irritationen. Nicht zuletzt auch, da einige Klassen und Teilklassen nur zeitlich begrenzte Gültigkeit haben.

Teilen Sie den Artikel
Facebook Facebook Twitter Twitter