Gilt es, den Schaden des Nutzungsausfalls bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder aber Fahrzeugen öffentlicher Hand zu beurteilen, so trifft man durchaus auf widersprüchliche Gerichtsurteile. Diese resultieren nicht zuletzt daraus, dass vermeintlich richtungsweisende BGH-Entscheidungen durch die Gerichte individuell interpretiert und angewandt werden.
Weitere Komplexität bei der Berechnung des Nutzungsauffalls ergibt sich sodann, wenn eine Mischnutzung aus privater und geschäftlicher Nutzung vorliegt.