Datum 02.10.2026
Illustration: Marder im Motorraum eines Autos mit geöffneter Motorhaube und zerbissenen Kabeln – Marderschaden

Marderschaden: Teilkasko, Folgeschäden und Schadenmeldung

Fachlich geprüft von der Redaktion SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro · Stand: Oktober 2026

Ein Marderschaden ist ein Schaden am Fahrzeug, den Marder durch Bisse in Kabel, Schläuche oder Dämmmaterial im Motorraum verursachen. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem Marderbiss selbst tragen; vor den finanziellen Folgen schützt je nach Vertrag eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro, TÜV NORD Partner, begutachtet Marderschäden und ihre Folgen, wenn sie als Kaskoschaden reguliert werden. Die Kosten eines eigenen Sachverständigen erstattet die Kaskoversicherung nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, A.2.5.3) nur, wenn sie die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat; klären Sie das vorab mit Ihrem Versicherer.

Kurz erklärt:

  • Marder beißen nach Angaben des GDV von April bis Juni besonders häufig Kabel, Schläuche und Dämmmaterial durch.
  • Einen eigenen Tatbestand für Tierbisse enthalten die Musterbedingungen des GDV (AKB 2015) nicht; versichert sind in der Teilkasko Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Folgeschäden nicht. Ihr Vertrag kann abweichen.
  • Ob auch Folgeschäden wie ein überhitzter Motor ersetzt werden, hängt vom Tarif ab.
  • Nach den Musterbedingungen zeigen Sie den Schaden innerhalb einer Woche an und holen vor der Reparatur die Weisungen des Versicherers ein, soweit die Umstände dies gestatten.

1. Was ist ein Marderschaden am Auto?

Ein Marderschaden am Auto entsteht, wenn ein Marder im Motorraum Leitungen, Schläuche oder Dämmmaterial zerbeißt. Nach Zahlen des GDV beißen Marder zwischen April und Juni deutlich häufiger in Kabel und Schläuche als im Rest des Jahres.

Im Frühjahr reagieren Marder nach Angaben des GDV besonders aggressiv auf die Duftmarken von Rivalen: Parkt ein Auto abwechselnd in verschiedenen Revieren, werden die markierten Leitungen von konkurrierenden Tieren zerbissen (GDV, 12.03.2026).

2. Zahlt die Teilkasko einen Marderschaden?

Ob die Teilkasko einen Marderschaden zahlt, steht in Ihrem Versicherungsvertrag. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden am eigenen Auto.

Musterbedingungen (Stand: 30.04.2025): In den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des GDV (AKB 2015, A.2.2.1.6) sind in der Teilkasko Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss versichert; Folgeschäden sind nicht versichert. Einen eigenen Tatbestand für Tierbisse enthält die Aufzählung der Teilkasko-Ereignisse in A.2.2.1 nicht; Schäden an der Verkabelung erfasst A.2.2.1.6 nur, wenn sie durch einen Kurzschluss entstehen. Die Vollkasko umfasst nach A.2.2.2.1 die Schadenereignisse der Teilkasko. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen (A.2.5.8).

Ihr Vertrag: Die Musterbedingungen sind eine unverbindliche Bekanntgabe des GDV; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Ob Bissschäden an Kabeln, Schläuchen oder Dämmmaterial versichert sind, regelt deshalb Ihr Vertrag. Nach Angaben des GDV decken einige Tarife nur direkte Schäden ab und ersetzen nur die beschädigten Teile, andere umfassen auch Folgeschäden am Auto.

3. Was gilt für Folgeschäden nach einem Marderbiss?

Folgeschäden entstehen, wenn ein zerbissenes Teil weitere Bauteile beschädigt, etwa den Motor durch Überhitzung. Ob die Kaskoversicherung sie ersetzt, hängt vom Tarif ab.

Beispiele des GDV für Folgeschäden (GDV, Medieninformation, aktualisiert am 10.03.2025):

Bauteil Mögliche Folge
Zündkabel Angebissene Zündkabel legen den Katalysator lahm.
Kühlschlauch Undichte Kühlschläuche führen zur Motorüberhitzung.
Gummimanschette Kaputte Gummimanschetten führen im schlimmsten Fall zu Schäden an den Antriebs- oder Achsgelenken.

In den Musterbedingungen sind bei Kurzschlussschäden an der Verkabelung Folgeschäden nicht versichert (A.2.2.1.6). Ob ein Motor- oder Katalysatorschaden auf einen Marderbiss zurückgeht, kann ein Kfz-Sachverständiger im Schadengutachten beurteilen. Die Kosten eines eigenen Sachverständigen erstattet die Kaskoversicherung nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, A.2.5.3) nur, wenn sie die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat; klären Sie das vorab mit Ihrem Versicherer.

4. Wie melden Sie einen Marderschaden der Versicherung?

Melden Sie einen Marderschaden Ihrem Kaskoversicherer unverzüglich, nachdem Sie ihn bemerkt haben, und holen Sie vor der Reparatur seine Weisungen ein, soweit die Umstände dies gestatten. Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Anzeige; die Musterbedingungen nennen eine Frist von einer Woche.

Geltendes Recht (Stand: Oktober 2026): Nach § 30 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Musterbedingungen: Nach E.1.1.1 AKB 2015 sind Sie verpflichtet, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung des Versicherers führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. In der Kaskoversicherung müssen Sie vor Beginn der Reparatur die Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und sie befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist (E.1.3.2). Fristen und Pflichten in Ihrem Vertrag können abweichen.

5. Fazit

Einen Marderschaden am eigenen Auto ersetzt nicht die Kfz-Haftpflicht, sondern je nach Vertrag die Kaskoversicherung. Wie weit die Leistung bei Folgeschäden reicht, bestimmt Ihr Vertrag. Prüfen Sie deshalb Ihre Versicherungsbedingungen, melden Sie den Schaden unverzüglich und holen Sie vor der Reparatur die Weisung Ihres Versicherers ein, soweit die Umstände dies gestatten.

6. FAQ – Häufige Fragen zum Marderschaden

Wird man nach einem Marderschaden in der Teilkasko hochgestuft?

Nach den Musterbedingungen des GDV nicht. Schadenfreiheitsklassen gibt es dort nur in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung (AKB 2015, I.1). Leistet die Vollkasko für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt, gilt der Vertrag trotz Meldung als schadenfrei (I.4.1.2 d). Ihr Vertrag kann abweichende Regelungen enthalten; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.

Kann man mit einem Marderschaden weiterfahren?

Das hängt vom konkreten Fahrzeug ab. Der GDV warnt: Wird eine zerbissene Leitung zu spät bemerkt, kann das gefährliche Ausfälle der Fahrzeugtechnik verursachen. Schon ein einzelner Biss kann nach Angaben des GDV ausreichen, um wichtige Fahrzeugfunktionen zu beeinträchtigen. Leuchten Warnleuchten auf, empfiehlt sich deshalb eine Prüfung in einer Fachwerkstatt vor der Weiterfahrt.

Woran erkennt man einen Marderschaden?

Nach Angaben des GDV merken viele Autofahrer erst beim nächsten Werkstattbesuch oder wenn Warnleuchten aufleuchten, dass ein Marder im Motorraum war. Typisch sind durchgebissene Kabel, Schläuche und zerbissenes Dämmmaterial. Der GDV rät zu regelmäßigen Blicken unter die Motorhaube: Wer sein Auto regelmäßig kontrolliert und auf typische Spuren achtet, kann größere Schäden oft vermeiden.

Was kostet ein Marderschaden im Durchschnitt?

Nach Zahlen des GDV kostete ein Marderschaden im Jahr 2024 im Durchschnitt etwa 620 Euro. Die Versicherer registrierten rund 252.000 Schäden durch Marderbisse an kaskoversicherten Fahrzeugen, der Schadenaufwand lag bei rund 157 Millionen Euro. Teurer wird es bei Elektroautos: Beschädigte Hochvoltkabel erfordern oft den Austausch des gesamten Kabelsatzes, was die Reparaturkosten deutlich in die Höhe treibt.

Wie kann man einem Marderschaden vorbeugen?

Der GDV nennt mehrere Möglichkeiten. War ein Marder im Motorraum, sollte dieser gründlich gereinigt werden, um Duftmarken zu entfernen. Zusätzlichen Schutz bieten Kabelummantelungen oder engmaschige Drahtgitter unter dem Motorraum. Auch Ultraschallgeräte oder kleine Kontaktplatten, die beim Betreten leichte Stromimpulse abgeben, können Marder abschrecken, ohne die Tiere zu verletzen.

8. Beratung durch unabhängige Kfz-Sachverständige in Hamburg

Das SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro mit öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen ist an zwei Standorten in Hamburg für Sie da: Wandsbek und Hoheluft. Unsere Kfz-Gutachter in Hamburg dokumentieren die Bissschäden und beurteilen, ob weitere Schäden auf den Marderbiss zurückgehen. Die Kosten eines eigenen Sachverständigen erstattet die Kaskoversicherung nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, A.2.5.3) nur, wenn sie die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat; klären Sie das vorab mit Ihrem Versicherer.

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