Datum 25.10.2023

Bei der Feststellung von Verstößen gegen das Verkehrsrecht werden von Polizeibeamten regelmäßig Fotos und/oder Videos angefertigt, auf welchen der Fahrzeugführer zu erkennen ist.
Die Dokumentation dieser Aufzeichnungen ermöglicht es, durch persönliche Inaugenscheinnahme oder aber durch den Abgleich mit öffentlich-rechtlich gespeicherten Vergleichsfotos (Personalausweisfoto, etc.), die Identität des beschuldigten Führers des Kraftfahrzeugs festzustellen.

Teilen Sie den Artikel
Facebook Facebook Twitter Twitter