Kosten für Anmeldung und Abmelddung – Zulassungskosten – Kosten für Stilllegung – Kosten für Ummeldung – Verschrottungskosten
Wird ein Fahrzeug mit einem Totalschaden bei der Zulassungsstelle abgemeldet, entstehen ebenso Kosten, wie für die Zulassung, Neuzulassung, Abmeldung oder Ummeldung eines Ersatzfahrzeuges. Im Regelfall werden diese Kosten nicht nach tatsächlicher Höhe, sondern als fixe Pauschalbeträge erstattet. Die Pauschalbeträge können dabei regional, abhängig von der Beurteilung der jeweils zuständigen Gerichte, voneinander abweichen.
Unabhängig davon steht die Frage, inwieweit für die Erstattung Ummelde- oder Zulassungskosten ein Nachweis über die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges erforderlich ist, oder aber ob eben diese Kosten grundsätzlich fiktiv abzurechen sind.