Insbesondere bei Massenkarambolagen auf Autobahnen, jedoch auch schon bei einer Unfallbeteiligung von mehr als zwei Kraftfahrzeugen, gestaltet sich die Haftungsverteilung ebenso schwierig wie ein ggf. erforderlicher Ausgleich der Unfallbeteiligten.
Ursächlich hierfür sind die immensen Beweisschwierigkeiten, mit welchen die Beteiligten ihre eigene Sicht und Wahrnehmung bezüglich Unfalldarstellung belegen können. Für den Fall fehlender Beweismittel und im Sinne einer fairen Entscheidung wurden zahlreiche, nicht zwingend miteinander übereinstimmende Lösungsansätze durch die Rechtsprechung erarbeitet.
Kettenunfall – Unfallverursachung durch mehrere Unfallbeteiligte – Haftung mehrerer Schädiger – Massenkaramboulage
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