Integritätsinteresse – Reparaturrecht trotz wirtschaftlichem Totalschaden

Nach einem schweren Verkehrsunfall stehen viele Geschädigte vor der Frage: Totalschaden abrechnen oder reparieren lassen? Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, liegt zwar ein wirtschaftlicher Totalschaden vor – trotzdem kann eine fachgerechte Instandsetzung zulässig sein. Grundlage dafür ist das sogenannte Integritätsinteresse des Geschädigten. Dieser Leitfaden erklärt den Begriff verständlich, zeigt Voraussetzungen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und typische Fallkonstellationen.

Kurze Definition: Was ist das Integritätsinteresse?

Unter Integritätsinteresse versteht man das Interesse des Geschädigten, sein konkretes Fahrzeug zu erhalten, statt es gegen ein anderes Fahrzeug auszutauschen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass Halter häufig aus praktischen, wirtschaftlichen oder emotionalen Gründen genau dieses Auto behalten wollen – etwa wegen niedriger Laufleistung, guter Pflege, Sonderausstattung oder persönlicher Bindung.

Das Integritätsinteresse wird besonders wichtig, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: Die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert, bleiben aber innerhalb der 130 %-Regel. In diesem Bereich kann der Geschädigte eine Reparatur auf Kosten der gegnerischen Versicherung verlangen, wenn er die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen des Integritätsinteresses erfüllt.

Merke:
Das Integritätsinteresse schützt das Recht des Geschädigten, sein Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen – bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes. Im Gegenzug sind fiktive Abrechnung und rein „billige“ Eigenreparaturen in diesem Bereich ausgeschlossen.

Restwert, Wiederbeschaffungswert und 130 %-Regel – der rechtliche Rahmen

Die Grundlage jeder Entscheidung zum Integritätsinteresse bilden die Werte im Kfz-Gutachten:

  • Wiederbeschaffungswert: Betrag, den der Geschädigte aufwenden müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug (Alter, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand) zu kaufen.
  • Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand am regionalen oder spezialisierten Restwertmarkt.
  • Reparaturkosten: Kosten einer vollständigen fachgerechten Instandsetzung nach Herstellervorgaben, wie sie der Gutachter kalkuliert.

Liegen die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor – die Frage des Integritätsinteresses stellt sich dann nicht. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, aber nicht 130 % dieses Werts, greift die bekannte 130 %-Regel:

Der Geschädigte darf sein Fahrzeug reparieren lassen und die vollen Reparaturkosten verlangen, wenn er sein Integritätsinteresse nachweist und die weiteren Bedingungen erfüllt. Andernfalls hätte er nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert).

Integritätsinteresse in typischen Konstellationen – Übersichtstabelle

Die folgende Tabelle zeigt, wie das Integritätsinteresse in der Praxis bei verschiedenen Fahrzeugarten und Situationen bewertet wird und wo die häufigsten Streitpunkte liegen. Sie dient als kompakter Ratgeber Integritätsinteresse für Geschädigte und Berater.

Konstellation Integritätsinteresse – Einschätzung Besondere Hinweise Typische Streitpunkte
Privat-Pkw mit wirtschaftlichem Totalschaden
Standardfall
Integritätsinteresse wird regelmäßig anerkannt, wenn der Geschädigte
konkret und fachgerecht reparieren lässt und das Fahrzeug
danach weiter nutzt.
Reparaturkosten dürfen maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen.
Fiktive Abrechnung ausgeschlossen; Reparaturrechnung erforderlich.
Versicherer behauptet unvollständige Reparatur, zweifelt an der
Nutzungsdauer oder verweist auf günstige Ersatzfahrzeuge.
Älteres Fahrzeug, aber technisch gut
älteres Fahrzeug
Integritätsinteresse kann trotz hohen Alters vorliegen,
wenn das Fahrzeug zuverlässig ist und regelmäßig genutzt wird.
Im Gutachten sollten Pflegezustand, Wartungen und fehlende
Vorunfallschäden dokumentiert sein.
Argument: „Integritätsinteresse älteres Fahrzeug“.
Versicherer stellt auf „wirtschaftlich verbraucht“ ab und
drängt auf reine Totalschadenabrechnung ohne Reparatur.
Fahrzeug mit niedriger Laufleistung
niedrige Fahrleistung
Starkes Integritätsinteresse, weil ein gleichwertiger Ersatz mit
ähnlicher Laufleistung schwer zu finden ist.
Integritätsinteresse niedrige Fahrleistung im Gutachten ansprechen;
Laufleistung, Historie und Zustand ausführlich erläutern.
Versicherung ignoriert die geringe Laufleistung und orientiert sich nur am Durchschnittsmarkt.
Firmenwagen / Dienstwagen
Firmenwagen / Dienstwagen
Integritätsinteresse kann beim Unternehmen (Fuhrpark) oder beim Nutzer (Dienstwagen) bestehen,
ist aber differenziert zu prüfen.
Integritätsinteresse Dienstwagen / Firmenwagen hängt von internen Regelungen,
Corporate Design, Sonderaufbauten und Einsatzprofil ab.
Versicherer argumentiert, Firmenfahrzeuge seien „austauschbare Betriebsmittel“ ohne Integritätsinteresse.
Leasingfahrzeug
Leasing
Problematisch, da Eigentümer der Leasinggeber ist.
Integritätsinteresse wird restriktiver gesehen.
Integritätsinteresse Leasing nur nach Prüfung des Leasingvertrags;
Entscheidungen zur Reparatur häufig beim Leasinggeber.
Streit, ob überhaupt Integritätsinteresse geltend gemacht werden kann;
Diskussion über Rückgabebedingungen und Restwert.
Oldtimer, Liebhaberfahrzeuge, Motorrad
Oldtimer / Motorrad
Besonders starkes Integritätsinteresse durch emotionalen Bezug, Restaurierung, Seltenheit. Zusätzliche Gutachten (z. B. Oldtimerbewertung) sinnvoll.
Integritätsinteresse Oldtimer / Motorrad gut begründen.
Versicherer stellt auf sehr hohe Reparaturkosten und seltene Teile ab;
Diskussion über Marktwerte und merkantilen Minderwert.

Voraussetzungen für das Integritätsinteresse – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Damit sich ein Geschädigter erfolgreich auf sein Integritätsinteresse berufen kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die folgende Checkliste Integritätsinteresse fasst diese Anforderungen zusammen:

  1. Wirtschaftlicher Totalschaden und 130 %-Grenze
    Die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten müssen den Wiederbeschaffungswert überschreiten, aber innerhalb der 130 %-Regel liegen. Reparaturkosten ≤ 130 % des Wiederbeschaffungswertes.
  2. Fachgerechte Instandsetzung
    Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachters erfolgen, inklusive Struktur- und Sicherheitsteilen. Billigreparaturen oder kosmetische „Schönheitsreparaturen“ reichen nicht aus.
  3. Konkrete Reparatur statt fiktiver Abrechnung
    Eine fiktive Abrechnung ausgeschlossenkonkret angefallene Reparaturkosten ersetzt. Abrechnung allein auf Gutachtenbasis ohne Reparatur ist hier nicht möglich.
  4. Weitere Nutzungsdauer geplant
    Der Geschädigte muss sein Fahrzeug nach der Reparatur noch einen gewissen Zeitraum weiter nutzen wollen. Die Rechtsprechung verlangt regelmäßig eine fortgesetzte Nutzung über mehrere Monate.
  5. Begründung des Integritätsinteresses
    Eine nachvollziehbare Begründung Integritätsinteresse hilft, Diskussionen mit der Versicherung zu entschärfen: z. B. niedrige Fahrleistung, besondere Ausstattung, verlässliche Fahrzeughistorie, individuelle Umbauten, Firmenfahrzeug im Corporate Design.
  6. Dokumentation durch Gutachter und Werkstatt
    Der Kfz-Gutachter Integritätsinteresse sollte alle relevanten Punkte im Gutachten festhalten. Die Werkstatt dokumentiert Reparaturumfang, Ersatzteile und Reparaturdauer im Gutachten / Rechnung.
  7. Rechtliche Unterstützung nutzen
    Ein Verkehrsanwalt Integritätsinteresse kennt aktuelle Gerichtsurteile Integritätsinteresse, prüft Ablehnungen („Ablehnung 130 Prozent“) und hilft, Rechte durchzusetzen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten abfedern.

Integritätsinteresse, Wertminderung und Nutzungsausfall

Wird das Fahrzeug innerhalb der 130 %-Grenze repariert, sind weitere Schadenspositionen grundsätzlich nicht ausgeschlossen:

  • Merkantiler Minderwert: Trotz fachgerechter Instandsetzung bleibt das Fahrzeug ein Unfallwagen. Wertminderung und Integritätsinteresse stehen nebeneinander – der Minderwert ist zusätzlich zum Reparaturbetrag ersatzfähig.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Für die unfallbedingte Ausfallzeit besteht Anspruch auf Nutzungsausfall Entschädigung oder Mietwagenkosten. Auch hier spielt die Reparaturdauer eine wesentliche Rolle.
  • Finanzierung und Totalschaden: Läuft eine Finanzierung oder Leasing, ist oft wirtschaftlich interessanter, das Fahrzeug zu reparieren als einen „ungelegten“ Restkredit mit einem neuen Fahrzeug zu verbinden. Hier fließt das Integritätsinteresse in eine praktische Gesamtentscheidung ein.
  • Zinsen und weitere Nebenkosten: Verzögert die Versicherung die Regulierung, können Zinsen und pauschale Nebenkosten (Telefon, Porto, Fahrtkosten zur Werkstatt) zusätzlich verlangt werden.

Das Integritätsinteresse wirkt also nicht isoliert, sondern eingebettet in die gesamte Schadensregulierung – inklusive Nutzungsausfall, Wertminderung und sonstiger Schadensersatzpositionen.

Pro und Contra: Reparatur mit Integritätsinteresse oder Abrechnung als Totalschaden?

Ob sich ein Geschädigter für die Reparatur nach der 130 %-Regel oder für die reine Totalschadenabrechnung entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. Eine grobe Abwägung:

  • Vorteile der Reparatur mit Integritätsinteresse
    • Bekanntes und vertrautes Fahrzeug bleibt erhalten.
    • Keine aufwendige Suche nach einem passenden Ersatzfahrzeug.
    • Bei niedriger Fahrleistung oder besonderer Ausstattung oft wirtschaftlich sinnvoller als ein „Durchschnitts-Ersatzfahrzeug“.
    • Emotionaler Aspekt: Viele Halter möchten ihr Auto nicht aufgeben.
  • Nachteile / Risiken
    • Längere Reparaturdauer im Vergleich zum schnellen Fahrzeugwechsel möglich.
    • Risiko von Reparaturmängeln, die erst später auffallen.
    • Beim späteren Verkauf bleibt der Stempel „Unfallfahrzeug“ mit entsprechender Wertminderung.

Ein erfahrener unabhängiger Gutachter (z. B. in Hamburg) und ein Anwalt bei Totalschaden können helfen, diese Fragen nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich zu bewerten.

FAQs

Häufige Fragen zum Integritätsinteresse und zur 130 %-Regel – kurz und verständlich beantwortet:

Was bedeutet Integritätsinteresse einfach erklärt?

Integritätsinteresse bedeutet, dass der Geschädigte sein
bisheriges Fahrzeug behalten möchte – auch wenn eine Reparatur teurer ist
als der bloße Wiederbeschaffungswert. Die 130 %-Regel erlaubt in solchen Fällen eine
Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes,
wenn das Auto vollständig und fachgerecht instandgesetzt wird und der Halter es weiter nutzt.

Kann ich trotz Integritätsinteresse fiktiv abrechnen?

Nein. Fiktive Abrechnung und Integritätsinteresse schließen sich aus.
Wer sich auf die 130 %-Regel beruft, muss die konkrete Reparatur
nachweisen – also Werkstattrechnung, Dokumentation, Fotos.
Eine reine Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne Reparatur ist in diesem Bereich nicht zulässig.

Darf ich das Fahrzeug nach der Reparatur sofort verkaufen?

Ein unmittelbarer Verkauf nach Reparatur kann das Integritätsinteresse
in Frage stellen, weil dann keine ernsthafte, langfristige Weiternutzung erkennbar ist.
In der Regel sollte das Fahrzeug noch eine angemessene Zeit genutzt werden,
bevor ein Verkauf erfolgt. Wie lang dieser Zeitraum sein muss, hängt von der Rechtsprechung
und dem Einzelfall ab – mehrere Monate sind üblich.

Spielt das Integritätsinteresse auch bei älteren Fahrzeugen eine Rolle?

Ja. Integritätsinteresse älteres Fahrzeug ist möglich,
wenn das Fahrzeug noch zuverlässig ist, regelmäßig genutzt wird und der Halter es bewusst
weiterfahren möchte. Entscheidend sind Zustand, Wartung und der dokumentierte Nutzungswille –
nicht allein das Baujahr. Versicherer stellen hier aber häufig auf den „wirtschaftlichen Verbrauch“ ab,
was sich rechtlich überprüfen lässt.

Welche Rolle spielen Vorschäden beim Integritätsinteresse?

Vorschäden und Integritätsinteresse sind kein automatischer Ausschluss,
müssen aber im Gutachten sauber dokumentiert und abgegrenzt werden.
Unsachgemäß reparierte Altschäden oder verdeckte Strukturmängel können dazu führen,
dass die 130 %-Regel nicht anwendbar ist oder die Versicherung die Reparaturkosten kürzt.
Eine klare Darstellung der Fahrzeughistorie im Gutachten ist daher wichtig.

Gilt das Integritätsinteresse auch bei einem Unfall im Ausland?

Bei einem Unfall im Ausland kommt es darauf an, welches Recht anwendbar ist.
Wird der Schaden nach deutschem Recht abgewickelt (z. B. über eine ausländische Versicherung
mit deutschem Regulierer), kann das Integritätsinteresse und die 130 %-Regel
grundsätzlich eine Rolle spielen. Gilt ausländisches Recht, können andere Regeln gelten –
hier ist anwaltliche Beratung besonders wichtig.

Brauche ich für die Durchsetzung des Integritätsinteresses einen Anwalt?

In der Praxis: Ja, fast immer. Versicherer lehnen die
130 %-Regel und das Integritätsinteresse häufig ab oder schränken es ein.
Ein spezialisierter Verkehrsanwalt kennt die aktuelle
Rechtsprechung Integritätsinteresse,
prüft Ablehnungen und setzt die Rechte des Geschädigten durch.
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die
anwaltliche Hilfe nach Unfall in der Regel als Schadenposition übernehmen.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie suchen einen zuverlässigen Sachverständigen für Kfz-Gutachten und Fahrzeuguntersuchungen?

Dann sind wir der richtige Ansprechpartner!