HIS – das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer einfach erklärt
Das HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) ist eine zentrale Datenbank, in der Versicherer bestimmte Schadenmeldungen, auffällige Schäden und Risikohinweise speichern. Ziel ist es, Versicherungsbetrug zu erkennen, die Schadenhäufigkeit zu beurteilen und das Versicherungsrisiko besser einschätzen zu können – immer im Rahmen von Datenschutz und DSGVO.
Kurze Definition: Was ist HIS?
HIS steht für Hinweis- und Informationssystem der Versicherer. Es handelt sich um eine zentrale Datenbank, in der bestimmte Versicherungsdaten gespeichert werden – vor allem zu auffälligen Schäden, mehrfachen Schadenmeldungen, Totalschäden, wirtschaftlichen Totalschäden, Wildschäden, Leasing- und Mietwagensschäden sowie anderen Konstellationen, die für die Risikobewertung der Versicherung wichtig sind.
Das System dient nicht der allgemeinen Fahrzeughistorie wie ein öffentliches Versicherungsregister, sondern der Betrugserkennung, der Prüfung von Schadenhäufigkeit und der internen Risikobewertung von Versicherungsunternehmen. Es ist kein frei zugängliches Register – kein öffentliches Register –, sondern ein spezialisiertes Hinweis-System mit klaren Datenschutz– und Auskunftsregeln.
Warum gibt es das HIS? Zweck und Funktionsweise
Versicherer nutzen das HIS, um auffällige Schadenmeldungen und Konstellationen zu erkennen, die auf Missbrauch oder Versicherungsbetrug hindeuten können. Dazu zählen z. B. auffällige Schäden, Doppelschäden, sehr häufige Schäden an demselben Fahrzeug, Tachomanipulation, ungewöhnliche Mietwagen-Schäden oder Unstimmigkeiten zwischen Gutachten und Schadenablauf.
Typische Ziele des HIS:
- Betrugserkennung bei Kfz-, Sach- und anderen Sparten
- Prüfung, ob ein Schaden mehrfach gemeldet wurde (Doppelschaden HIS)
- Bewertung der Schadenhäufigkeit und des Versicherungsrisikos
- Vergleich von Gutachten und gemeldeten Vorschäden (Gutachten vs. HIS)
- Unterstützung bei der Einschätzung von Vorschäden, Totalschäden und Leasingrückgaben
Die Daten-Speicherung im HIS unterliegt strengen Grenzen. Es werden nur Daten erfasst, die für die Risikoprüfung und Versicherungsregulierung notwendig sind. Aufsichtsbehörden und Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) setzen hierfür enge Rahmenbedingungen.
Das HIS ist kein öffentliches Register und keine klassische „Auto-Historie“ für Verbraucher. Versicherer dürfen die gespeicherten Daten nur im Rahmen klarer datenschutzrechtlicher Vorgaben nutzen. Betroffene haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und – unter bestimmten Voraussetzungen – auf Löschung von Einträgen. Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Regeln.
Welche Daten speichert das HIS?
Im HIS werden je nach Sparte und Schadenkonstellation unterschiedliche Versicherungsdaten erfasst. Dabei geht es nicht um jeden Bagatellschaden oder Kleinschaden, sondern um Schadenfälle mit Relevanz für Risikobewertung, Betrugserkennung oder ungewöhnliche Muster.
Typische Datenbereiche sind:
- Fahrzeugbezogene Daten: Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Modell, Angaben zur Fahrzeughistorie wie Totalschaden, wirtschaftlicher Totalschaden, häufige Schäden, Wildschaden, Tierschaden, Vorschäden.
- Schadendaten: Datum, Art des Schadens (z. B. Unfall, Wildunfall, Diebstahl, Leasing-Schaden, Mietwagen-Unfall), Höhe der Regulierung, Auffälligkeiten.
- Vertragsdaten: Sparte (Kfz, Hausrat, Haftpflicht etc.), Versicherungsunternehmen, Risikodaten, Auffälligkeiten in der Schadenmeldung.
- Prüfdaten: Vermerke zu Prüfverfahren, Prüfberichten, Auffälligkeiten im Gutachten, Hinweise auf Manipulation oder mehrfach gemeldeten Schaden.
- Personenbezogene Daten: Nur soweit erforderlich – z. B. Versicherungsnehmer, Halter, Fahrer. Hier gelten besonders strenge Vorgaben zu Datenschutz und DSGVO.
Die gespeicherten Daten dürfen ausschließlich von teilnehmenden Versicherern im Rahmen der Risikoprüfung und Schadenbearbeitung genutzt werden. Eine allgemeine HIS Abfrage für Auto-Käufer existiert nicht.
HIS-Datenarten, typische Inhalte und Zweck
Die folgende Tabelle zeigt, welche Datenarten im HIS typischerweise gespeichert werden, welche Inhalte dahinterstehen und welchem Zweck sie dienen. Sie zeigt auch, wo Datenschutz und Aufsichtsbehörden besonders sensibel hinschauen.
| Datenkategorie | Typische Inhalte | Zweck im HIS | Besondere Hinweise |
|---|---|---|---|
| Fahrzeugbezogene Daten Kfz / Leasing / Mietwagen |
Kennzeichen, FIN, Fahrzeugtyp, Angaben zum Vorschaden, Totalschaden, wirtschaftlicher Totalschaden HIS, Wildschaden HIS, mehrfach gemeldete Schäden, Tachomanipulation. |
Prüfung, ob ein Fahrzeug bereits als auffälliger Schaden gemeldet wurde, Erkennung von Doppelschäden und häufigen Schäden, Unterstützung bei der Kfz-Prüfung auf Vorschäden. |
Relevanz bei Leasingrückgabe, beim Autokauf und bei der Bewertung von Kfz-Gutachten. Kein direkter Zugriff für Händler oder Käufer – kein öffentliches Register. |
| Schaden- und Ereignisdaten Schadenmeldung |
Art des Schadens (z. B. Unfall, Wildunfall, Glas-, Park- oder Tierschaden), Schadenhöhe, Zeitpunkt, auffällige Meldung HIS, Hinweise auf auffälligen Schaden oder Auffälligkeit HIS. |
Erkennung von ungewöhnlichen Mustern, schadenhäufigkeit und Versicherungsrisiko, Unterstützung bei der Betrugserkennung. |
Nicht jeder Bagatellschaden oder Kleinschaden führt zu einem Eintrag. Nur bestimmte Kriterien lösen eine HIS-Meldung aus. |
| Vertrags- und Risikodaten Versicherung |
Vertragsnummer, Sparte (z. B. Kfz-Versicherung), Angaben zu Risiken, besondere Auffälligkeiten bei der Schadenmeldung Versicherung. |
Einschätzung des Versicherungsrisikos, Abgleich von Angaben bei Neuabschluss oder Tarifwechsel, Vermeidung von Missbrauch und Versicherungsbetrug HIS. |
Nutzung nur durch teilnehmende Versicherer, unter Kontrolle der Aufsichtsbehörde und Einhaltung der DSGVO. |
| Prüf- und Gutachtendaten Gutachten / Prüfberichte |
Vermerke zu Prüfberichten, Ergebnissen von Prüfverfahren, Abgleich von Gutachten und Schadenmeldung, Hinweise auf Manipulation oder mehrfach gemeldete Schäden. |
Unterstützung bei der Bewertung, ob ein Gutachten zu Historie und Vorschäden passt, ob ein Doppelschaden vorliegt oder ob Unplausibilitäten bestehen. |
Wichtig für Kfz-Sachverständige, um die Fahrzeughistorie realistisch einzuschätzen. Gutachter-Tipps können helfen, mit HIS-Hinweisen umzugehen. |
| Personenbezogene Daten Datenschutz |
Name, Adresse, Geburtsdatum des Versicherungsnehmers oder Halters, soweit für Prüfverfahren notwendig. |
Zuordnung von Schäden zu Personen, Erkennung von Mustern bei Missbrauch der Versicherung oder auffällig hoher Schadenhäufigkeit. |
Strenge Grenzen durch Datenschutz HIS, DSGVO Versicherung und Aufsichtsbehörde. Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Selbstauskunft Kfz, Berichtigung und ggf. Löschung. |
| Auffällige Meldungen und Hinweise Auffälligkeit HIS |
Vermerke zu auffälliger Schaden-Konstellation, wiederholten Schäden an gleichen Teilen, möglichen Manipulationen (z. B. Tachomanipulation HIS), auffällige Leasing-Schäden oder Mietwagen-Unfälle. |
Frühwarnsystem für Betrugserkennung und risikoreiche Konstellationen, Unterstützung bei Risikobewertung Versicherung. |
Ein HIS-Eintrag bedeutet nicht automatisch Betrug – er ist zunächst ein Hinweis. Betroffene können AuskunftEintrag korrigieren. |
Wann meldet eine Versicherung Daten an das HIS?
Versicherer melden nicht jede kleine Delle an das HIS. In der Regel werden nur bestimmte, auffällige Schadensfälle oder besondere Konstellationen eingetragen. Beispiele:
- Wirtschaftlicher Totalschaden HIS oder mehrfach reparierte schwere Unfallschäden
- Wildschäden oder Tierschäden, die ungewöhnlich häufig gemeldet werden
- Mietwagen-Unfälle und Leasing-Schäden mit auffälligem Muster
- Doppelschäden HIS: mehrfach gemeldeter Schaden an derselben Stelle / am selben Fahrzeug
- Verdacht auf Manipulation oder Versicherungsbetrug HIS
- Schäden mit sehr hoher Schadenhöhe oder ungewöhnlichen Prüfergebnissen
Für Bagatellschäden, Kleinschäden oder typische Alltags-Schäden ohne Auffälligkeiten erfolgt häufig kein Eintrag. Die konkrete Praxis kann je nach Versicherer, Sparte und Risikobewertung variieren.
HIS und Kfz-Gutachten – worauf sollten Geschädigte und Gutachter achten?
Für Kfz-Sachverständige und Geschädigte spielt das HIS vor allem dann eine Rolle, wenn Vorschäden, mögliche Totalschäden oder eine auffällige Schadenhistorie im Raum stehen. Das gilt besonders bei:
- Fahrzeugen mit Leasing-Vergangenheit oder häufiger Leasing-Schaden
- Verdacht auf Vorschäden bei fiktiver Abrechnung und Fahrzeugverkauf
- Unklarheiten zwischen Gutachten und bekannten HIS-Hinweisen (Gutachten vs. HIS)
- Verdacht auf Tachomanipulation oder unplausible Laufleistung
- Prüfung von Häufige Schäden HIS an bestimmten Bauteilen
Für Gutachter gilt: Das HIS selbst ist kein öffentlich einsehbares System. Dennoch kann es sinnvoll sein, auf Vorschäden, Kleinschäden, frühere Totalschäden und Leasing- oder Mietwagennutzung besonders zu achten und Hinweise sauber im Gutachten zu dokumentieren. So lassen sich spätere Konflikte zwischen HIS-Daten und Gutachten reduzieren.
Rechte der Betroffenen: HIS-Selbstauskunft, Berichtigung und Löschung
Auch wenn das HIS kein öffentliches Register ist, haben Betroffene umfassende Auskunftsrechte. Wer wissen möchte, ob und welche HIS-Daten gespeichert sind, kann eine HIS-Selbstauskunft beantragen.
Wichtige Punkte:
- HIS Auskunft beantragen: Über ein Formular (HIS Anfrage Formular) können Sie eine Selbstauskunft Kfz bzw. Auskunft über Versicherungsdaten einholen.
- Gespeicherte Daten HIS einsehen: Sie erhalten eine Übersicht, welche Daten zu Ihnen bzw. Ihrem Fahrzeug gespeichert sind.
- Falscher HIS-Eintrag: Stellt sich heraus, dass eine falsche Meldung der Versicherung vorliegt, besteht ein Anspruch auf Korrektur oder Löschung (Eintrag korrigieren, HIS-Eintrag löschen).
- Datenschutz & Aufsichtsbehörde HIS: Bei Streit über Datenschutz HIS oder DSGVO Versicherung kann die zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden.
- Fristen HIS: Einträge werden nicht unbegrenzt gespeichert. Es gelten je nach Datenart bestimmte HIS-Fristen und Löschkonzepte.
Betroffene sollten von ihren Auskunftsrechten Gebrauch machen – insbesondere, wenn ein Versicherer sich auf HIS-Daten beruft oder eine HIS-Abfrage Auto zu einer kritischeren Einstufung geführt hat.
HIS in der Praxis: Autokauf, Leasingrückgabe und Vorschäden prüfen
Beim Autokauf wünschen sich viele Käufer eine transparente Fahrzeughistorie. Das HIS kann dafür aber nicht direkt genutzt werden, da es sich um kein öffentliches Register handelt. Händler und private Käufer haben keinen unmittelbaren Zugriff.
Trotzdem spielt das HIS in der Praxis eine Rolle:
- HIS beim Autokauf: Ein Versicherer kann bei Neuabschluss prüfen, ob das Fahrzeug bereits als Totalschaden HIS oder mit häufigen Schäden geführt wird.
- HIS Leasingrückgabe: Bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs können Leasing-Schäden und auffällige Schäden im HIS eine Rolle spielen.
- Vorschäden erkennen: Versicherer nutzen HIS-Daten, um Vorschäden zu prüfen und Vorschäden beim Auto realistischer zu bewerten.
- HIS und Abrechnung: Bei der Regulierung (z. B. fiktive Abrechnung, Totalschaden, Reparatur oder Ersatz) können HIS-Hinweise die Einschätzung beeinflussen.
- HIS Daten nutzen: Versicherer dürfen HIS-Daten nur in klar definiertem Rahmen nutzen, nicht zur beliebigen Profilbildung.
Für Verbraucher bleibt wichtig: Eine sorgfältige Kfz-Prüfung auf Vorschäden, ein unabhängiges Gutachten und gegebenenfalls eine
FAQs
Häufige Fragen rund um das HIS – Hinweis- und Informationssystem der Versicherer – kurz und verständlich beantwortet:
Was ist das HIS und wofür wird es genutzt?
Das HIS ist das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer.
Es dient dazu, auffällige Schäden, besondere Risikokonstellationen und
mehrfach gemeldete Schäden zu erkennen. Versicherer nutzen die HIS-Datenbank,
um Versicherungsbetrug zu verhindern, die Schadenhäufigkeit zu beurteilen
und das Versicherungsrisiko besser einzuschätzen. Es handelt sich nicht um ein
öffentliches Versicherungsregister.
Steht jeder Schaden im HIS oder nur „auffällige“ Fälle?
Nein, nicht jeder Schaden wird im HIS gespeichert. In der Regel werden nur Schäden eingetragen, die für die
Risikobewertung der Versicherung relevant sind – etwa Totalschäden,
wirtschaftliche Totalschäden HIS, auffällige Leasing-Schäden,
Mietwagen-Unfälle, schwere Wildschäden oder Schäden mit Verdacht auf
Manipulation. Ein einfacher Bagatellschaden oder Kleinschaden führt meist
nicht zu einem Eintrag.
Wie kann ich eine HIS-Selbstauskunft beantragen?
Sie haben das Recht, eine HIS-Selbstauskunft zu beantragen und Ihre
gespeicherten Versicherungsdaten einzusehen. Die Auskunft kann über ein
HIS-Anfrage-Formular erfolgen. In der Regel müssen Sie Ihre Identität nachweisen
(z. B. Ausweiskopie) und ggf. Fahrzeugdaten angeben. So können Sie prüfen, ob und welche
HIS-Daten zu Ihnen bzw. Ihrem Fahrzeug gespeichert sind.
Welche Datenschutzrechte habe ich im Zusammenhang mit dem HIS?
Als Betroffene oder Betroffener haben Sie umfassende Rechte nach der DSGVO und dem
Bundesdatenschutzgesetz. Dazu gehören: Auskunftsrechte über gespeicherte Daten, das Recht
auf Berichtigung falscher Einträge, unter Umständen das Recht auf Löschung
und das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Datenschutz HIS ist ein zentrales Thema – Versicherer müssen hier besonders sorgfältig arbeiten.
Kann ich einen falschen HIS-Eintrag löschen oder korrigieren lassen?
Ja. Stellt sich heraus, dass ein falscher HIS-Eintrag vorliegt – etwa durch eine fehlerhafte
Schadenmeldung der Versicherung – können Sie die Berichtigung oder
Löschung verlangen (Eintrag korrigieren, HIS-Eintrag löschen).
Dazu sollten Sie sich zunächst an die meldende Versicherung wenden. Erfolgt keine Korrektur, können Sie sich
an die Aufsichtsbehörde oder einen Anwalt wenden.
Sieht ein Autohändler oder Käufer die HIS-Daten meines Fahrzeugs?
Nein. Das HIS ist kein öffentliches Register. Weder Autohändler noch private Käufer können
direkt in der HIS-Datenbank nach einem Fahrzeug recherchieren. Die HIS-Abfrage Auto ist
Versicherern vorbehalten und dient der internen Risikoprüfung. Für den Autokauf bleiben
unabhängige Kfz-Gutachten, Sichtprüfung und seriöse Fahrzeughistorien (z. B. aus
Werkstatt- oder Herstellersystemen) entscheidend.
Welche Rolle spielt das HIS bei Totalschäden, Doppelschäden oder Wildschäden?
Schwere Schäden wie Totalschaden HIS, wirtschaftlicher Totalschaden,
Doppelschäden (mehrfach gemeldeter Schaden) oder auffällige Wildschäden
sind typische Kandidaten für eine HIS-Meldung. Solche Einträge helfen Versicherern dabei,
Vorschäden zu erkennen, manipulative Abrechnungen zu verhindern und die
Schadenhistorie eines Fahrzeugs besser einzuordnen.
Kann HIS gegen mich verwendet werden, wenn ich eine neue Versicherung abschließen will?
Versicherer dürfen HIS-Daten bei der Risikoprüfung nutzen, etwa wenn Sie einen neuen
Vertrag abschließen oder das Fahrzeug wechseln. Eine Auffälligkeit HIS kann dazu führen,
dass der Versicherer genauer nachfragt oder im Extremfall einen Antrag ablehnt. Deshalb ist es wichtig,
bei Unklarheiten eine Selbstauskunft einzuholen und ggf. einen falschen Eintrag
korrigieren zu lassen.
Welche Bedeutung hat HIS bei Leasingfahrzeugen und Mietwagen?
Bei Leasingfahrzeugen und Mietwagen ist das Risiko von
Leasing-Schäden und Mietwagen-Unfällen häufig höher.
Auffällige oder ungewöhnliche Schäden können im HIS gespeichert werden. Diese Einträge helfen Versicherern,
Schadenhäufigkeit und Risikobewertung zu verbessern und
Missbrauch zu erkennen. Für Betroffene lohnt sich daher ein genauer Blick auf
Leasingrückgabe, Protokolle und Gutachten.
Wie kann ein Kfz-Gutachter HIS-Hinweise in seiner Arbeit berücksichtigen?
Kfz-Gutachter haben keinen direkten Zugriff auf das HIS, können aber aus der Erfahrung heraus typische
HIS-Konstellationen erkennen: etwa Doppelschäden, auffällige
Vorschäden, Spuren früherer Reparaturen oder Anzeichen für Tachomanipulation.
Gute Gutachter-Tipps umfassen eine gründliche Sicht- und Messprüfung, Plausibilitätsprüfung
der Schadenabläufe und eine nachvollziehbare Dokumentation im Gutachten. Das hilft, spätere Konflikte
zwischen HIS-Daten und Gutachten zu vermeiden.