Der „Fahrzeugschaden“ umfasst eine Vielzahl von individuell gearteten Schäden an Fahrzeugen, welche im konkreten Kontext näher erläutert werden.
Bevor ein Fahrzeugschaden reguliert wird, gilt es festzustellen, ob eine Instandsetzung oder Reparatur möglich ist oder aber ein, ggf. auch wirtschaftlicher Totalschaden dem entgegen steht. Zudem ist es ratsam, vorab den Ablauf der Schadensbehebung mit dem Geschädigten zu eruieren.
- Soll eine Reparatur und Instandsetzung des Schadens erfolgen?
- Nimmt die Reparatur eine Kfz-Werkstatt vor oder der Geschädigte in Eigenregie?
- Soll das Fahrzeug ohne instandgesetzte Schäden veräußert werden?
- Erfolgt eine Ersatzbeschaffung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs?
- Soll die Schadenabrechnung aufgrund der Reparaturrechnung oder fiktiv auf Basis eines Schadengutachtens erfolgen?
Grundsätzlich sind die Entschädigungen und deren Höhe abhängig davon, für welchen Ablauf und welchen Weg der Schadenregulierung sich der Geschädigte entsprechend seines Wahlrechts entscheidet.