Kosten für Fahrwerksvermessung und Achsvermessungskosten
Je nach Unfallhergang und Kollision kann auf den ersten Blick zwar lediglich ein Blechschaden erkennbar, dennoch aber Fahrwerk und Achse geschädigt sein, so dass das Fahrverhalten des Fahrzeugs nachhaltig beeinträchtigt ist.
Sofern ein Achs- und Fahrwerksschaden aufgrund des Unfallgeschehens nicht sicher auszuschließen und eine spätere Verkehrssicherheit nicht zuverlässig gegeben ist, ist der Geschädigte dazu berechtigt, eine Achsvermessung zu veranlassen, deren Kosten durch den Unfallverursacher zu tragen sind.
Offen ist hierbei die Frage nach dem Anspruch auf die Kostenerstattung einer Achs- und Fahrwerksvermessung, wenn der Schaden nur fiktiv abgerechnet wird und die Vermessung nicht erfolgte.