Die Blutabnahme zur Analyse des Blutes ist im Strafrechtsbereich sowie im Führerscheinrecht von großer Bedeutung. Sie erbringt den im Verfahren verwertbaren
- Nachweis der Blutalkoholkonzentration und
- Nachweis von Drogen, Betäubungsmitteln oder anderweitigen Substanzen und deren konkrete Konzentration.
Eine Blutabnahme darf nur dann zwangsweise erfolgen, wenn diese für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten erforderlich ist.
Inwiefern es im individuellen Einzelfall der Anordnung zur Blutabnahme durch einen Richter bedarf ist hierbei oftmals strittig.