Das Eingeschränkte Halteverbot ist durch Zeichen 286 StVO gekennzeichnet und verbietet jegliches Halten auf einer Straße, welches länger als 3 Minuten dauert. Ausgenommen hiervon ist das Halten zum Ein- und Aussteigen sowie zu Beladen oder Entladen, wobei diese gestatteten Tätigkeiten so schnell als möglich und ohne Verzögerung zu erfolgen haben.
Beladen oder Entladen im eingeschränkten Haltverbot
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