Datum 25.10.2023

Das Eingeschränkte Halteverbot ist durch Zeichen 286 StVO gekennzeichnet und verbietet jegliches Halten auf einer Straße, welches länger als 3 Minuten dauert. Ausgenommen hiervon ist das Halten zum Ein- und Aussteigen sowie zu Beladen oder Entladen, wobei diese gestatteten Tätigkeiten so schnell als möglich und ohne Verzögerung zu erfolgen haben.

Teilen Sie den Artikel
Facebook Facebook Twitter Twitter