Der Begriff „Beilackierung“ bezeichnet eine partielle Lackierung von Kfz-Teilen, bei welchem der im Schadenbereich neu aufgetragene Lack weich in den intakten Lackbereich überfließt.
Der BVSK hat in diesem Zusammenhang die Farbtonangleichung thematisiert und ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Sachverständige diese im Rahmen eines Schadengutachtens berücksichtigen muss. Die Einschätzung, ob eine Farbtonangleichung grundsätzlich erforderlich ist oder nie könne ebenso wenig getroffen werden, wie eine Beschränkung auf einzelne Lacktöne oder Lackarten.
Daher habe der Sachverständige sich nach Auffassung des BVSK stets zu einer möglichen Farbtonangleichung zu äußern. Ungeachtet dessen, ob eine Farbtonangleichung der angrenzenden Teile erforderlich oder eben nicht erforderlich ist, habe der Sachverständige grundsätzlich eine individuelle Stellungnahme dazu abzugeben.