Die bereits im Jahr 1973 erstmalig erstellten Gutachten „Krankheit und Kraftverkehr“ wurden um das „Gutachten psychologische Krankheiten“ ergänzt und sind heute gemeinhin als MPU bekannt. Die Gutachten werden regelmäßig durch das Bundesverkehrsministerium in Kooperation mit Psychologen und Medizinern sowie anderweitig fachkundigen Experten in einem Paritätischen Ausschuss aktualisiert und gelten als sogenannte Begutachtungsleitlinien als verbindlich anwendbar für die medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtung.
Im Jahr 2000 wurden die Begutachtungsleitlinie in der mittlerweile 6. Auflage um die psychologischen Richtlinien ergänzt, welche für die Kraftfahrereignung relevant sind. Sie berücksichtigen insbesondere die psychische Leistungsfähigkeit, den Ausgleich potentieller Eignungsmängel sowie verschiedenste Verkehrsverstöße, aber auch die Eignung zur Fahrgastbeförderung oder Ausnahmeregelungen hinsichtlich des vorgeschriebenen Mindestalters. Eine Aktualisierung wurde für die Gutachten von Suchterkrankungen vorgenommen, in welchem Alkohol- und Drogenkonsum nach neuesten psychologischen wie medizinischen Erkenntnissen bewertet werden. Darüber hinaus wurden die Passagen zu den Auswirkungen von Diabetes, organischen Erkrankungen wie Herzrhythmusstörungen oder Anfallserkrankungen wie Epilepsie überarbeitet. Die aktualisierte Fassung soll eine einheitlich Gutachtenerstellung gewährleisten und zudem sicherstellen, dass auch Einzelfälle entsprechend ihrer Individualität gewürdigt werden können, um so deren grundsätzliche Mobilität zu gewährleisten.
Begutachtungsleitlinien der MPU (Medizinisch Psychologischen Untersuchung)
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