Datum 25.10.2023

Der Begriff Begegnungsunfall bezeichnet eine Kollision von Fahrzeugen, die einander auf der Fahrbahn einer Straße entgegenkommen.
Nicht als Begegnungsunfall gilt ein Unfall, bei welchem ein Fahrer beispielsweise durch Abbiegen die Fahrbahn bei Gegenverkehrt verlassen möchte.
Im Regelfall handelt es sich beim Begegnungsunfall um einen Unfall, der ein Passieren von in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahrenden Fahrzeugen bedingt durch Engstellen zur Ursache hat. Aber auch eine Kollision, ausgelöst durch ein in den Gegenverkehr schleuderndes Fahrzeug wird als Begegnungsunfall gewertet.

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