Datum 25.10.2023

Aufgrund eines Verkehrsunfalls entstehen neben den direkt damit zusammenhängenden Kosten für Sach- oder Verletzungsschäden regelmäßig auch indirekte Kosten, für welche der vorangegangene Unfall ursächlich ist.
In der Praxis ist es meist schwierig, derlei Kosten mittels Rechnungen und Belege zuverlässig und nachvollziehbar zu sammeln. Die Rechtsprechung sieht daher von Nachweisen unabhängige Pauschalbeträge vor, welche unaufwändig angesetzt werden können.
Je nach Zuständigkeit der Gerichte bewegt sich die Auslagenpauschale, Unkostenpauschale bzw. Nebenkostenpauschale im Bereich von 15 Euro bis hin zu 50 Euro.

Teilen Sie den Artikel
Facebook Facebook Twitter Twitter