Datum 25.10.2023

Die seit mittlerweile mehreren Jahren bestehende Anschnallpflicht sowie das damit einhergehende Vorhandensein von Sicherheitsgurten hat zu einer deutlichen Reduzierung der Opfer im Straßenverkehr geführt.  Diesbezüglich aussagekräftige Statistiken ersticken die Argumente von Anschnallgegnern, welche Gurtverletzungen vorbringen, bereits im Keim.
Für Taxifahrern  wurde die Ausnahmeregelung Ende Oktober 2014 abgeschafft. Wenn sie gegen die Anschnallpflicht verstoßen müssen sie mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.
Aber auch für Kraftfahrzeugführer gelten Ausnahmeregelungen in Sachen Anschnallpflicht. So besteht diese nicht, sofern nur mit Schrittgeschwindigkeit, rückwärts oder aber auf Parkplätzen gefahren wird.
Für Diskussionen sorgt immer wieder die Frage, inwieweit sich eine Verletzung der Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall auf die erlittenen Verletzungen auswirkt. Hier sind insbesondere die Gerichte stetig gefordert, den Anteil des Mitverschuldens prozentual zu beziffern.

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