Datum 25.10.2023

Typische Geschehensabläufe, vor allem im Straßenverkehr, lassen aufgrund der Erfahrungswerte zuverlässige Rückschlüsse zwischen Ereignis und Folge sowie – im Gegenzug – Folge und Ereignis zu, welche über das Verschulden sowie den Zusammenhang der Ursache Auskunft zu geben vermögen.
Dieser sogenannte Anscheinsbeweis kann ausschließlich durch nachgewiesene Tatsachen entkräftet werden, welche den individuell atypischen Verlauf ermöglicht haben. So kann beispielsweise die Einflussnahme eines weiteren Fahrzeugs vorliegen, welches nicht mittelbar Schaden verursachte, sondern durch das alleinige Vorhandensein eine Behinderung dargestellt haben.

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