Die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) sind ein Regelwerk, welches vom Verbandes der Kfz.-Versicherer zur Anwendung durch die Versicherungsunternehmen erstellt wurde. Sie stellen keine verbindliche Rechtsnorm dar, jedoch das Vertragsrecht. Werden die AKB angewendet, so beziehen sie sich immer auf das VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Sofern in den AKB aufgeführte Bestimmungen dem VVG widersprechen oder dagegen verstoßen, sind sie als unwirksam zu betrachten. Dies gilt auch für abweichende Bedingungen in Einzelverträgen.
Die AKB können als die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Versicherungsunternemen betrachtet werden und orientieren sich daher verpflichtend im Rahmen der Bestimmungen des BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) . Darüber hinaus haben sie den Vorschriften der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVVO) vollumfänglich zu entsprechen.
Mit dem Inkrafttreten eines jeweils neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 und zum 6. Juli 2016 wurde es erforderlich, auch die AKB den aktuellen Gesetzen anzupassen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) reagierte darauf mit der neuen AKB 2015 , welche seither als Vertragsgrundlage beim Großteil der Versicherer Anwendung finden. Die aktuellen AKB sind darüber hinaus nicht nur rechtlich angepasst worden, sondern erstmals so strukturiert, dass der Versicherungsnehmer als Laie mittels Fragen die für ihn relevanten Punkte einfacher finden und sich somit besser im Regelwerk orientieren kann.
Eine weitere Neuerung ist, dass fortan keine Unterscheidungen zwischen AK-Bedingungen und den Tarifbedingungen besteht. Beide Regelwerke sind nun kompakt in den neuen AKB vereint, resp. die Tarifbestimmungen ergänzend im Anhang zu finden.
AKB – Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Jetzt Termin vereinbaren
Sie suchen einen zuverlässigen Sachverständigen für Kfz-Gutachten und Fahrzeuguntersuchungen?
Dann sind wir der richtige Ansprechpartner!