Abschleppkosten – was sie bedeuten, wie sie berechnet werden und wer zahlen muss
Ob Panne auf der Autobahn, Unfall in Hamburg oder Abschleppen wegen Falschparken: Abschleppkosten können schnell mehrere hundert Euro erreichen. Für Autofahrer ist wichtig zu wissen, wer im Einzelfall zahlen muss – Sie selbst, die Versicherung, ein Schutzbrief oder der Unfallgegner.
Kurze Definition: Was sind Abschleppkosten?
Abschleppkosten sind alle Aufwendungen, die für das Sichern, Bergen und Transportieren eines Fahrzeugs durch einen Abschleppdienst entstehen. Dazu gehören typischerweise Grundpauschalen, Kilometerkosten (Abschleppkosten pro km), Zuschläge (z. B. Nacht- oder Wochenendzuschläge), Standgebühren sowie mögliche Kosten für eine Leerfahrt.
In der Schadenpraxis werden Abschleppkosten sowohl bei Pannen und Unfällen als auch beim Abschleppen durch Polizei, Ordnungsamt oder private Grundstückseigentümer relevant – etwa nach dem Falschparken. Je nach Konstellation übernimmt die Haftpflichtversicherung, eine Kaskoversicherung, ein Schutzbrief (z. B. von ADAC oder Versicherer) oder der Autofahrer selbst die Kosten.
Abschleppkosten im Überblick – typische Konstellationen
Abschleppkosten fallen in sehr unterschiedlichen Situationen an. Für die rechtliche und versicherungsrechtliche Einordnung ist entscheidend, warum und durch wen abgeschleppt wird:
- Panne oder technischer Defekt: klassischer Einsatzbereich von Schutzbriefen und Pannenhilfsdiensten.
- Unfall: Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher – Abschleppen zur Werkstatt oder zum Gutachter.
- Falschparken im öffentlichen Verkehrsraum: Abschleppen auf Anordnung der Polizei oder des Ordnungsamts.
- Abschleppen vom Privatgrundstück: z. B. von Supermarktparkplätzen oder privaten Stellplätzen.
- Sicherstellung/Umsetzung: z. B. durch Polizei bei Gefahr im Verzug oder behinderndem Parken.
In Großstädten wie Hamburg spielen Abschleppkosten eine besonders große Rolle, da hier die Dichte an Fahrzeugen, Parkdruck und die Häufigkeit von Falschparken deutlich höher sind.
Abschleppkosten sind in der Regel Teil des ersatzfähigen Fahrzeugschadens. Sie müssen allerdings erforderlich und angemessen sein. Versicherungen prüfen Abschlepprechnungen – insbesondere hohe Kilometerpauschalen oder lange Standzeiten – häufig sehr genau.
Abschleppkosten in der Schadenpraxis – Haftpflicht, Kasko & Schutzbrief
1. Unfall: Wer trägt die Abschleppkosten?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt grundsätzlich der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers die erforderlichen Abschleppkosten. Dazu zählen:
- Abschleppen von der Unfallstelle zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt oder zum sichergestellten Parkplatz,
- gegebenenfalls Abschleppen zum unabhängigen Gutachter oder zum Wohnort, sofern wirtschaftlich sinnvoll,
- notwendige Standkosten für einen kurzen Zeitraum (z. B. zur Gutachtenerstellung).
Für den Geschädigten ist dabei unerheblich, ob das Abschleppunternehmen eher hohe oder niedrige Tarife verlangt – entscheidend ist, ob die Kosten im Rahmen des Üblichen bleiben. Ein Kfz-Sachverständiger kann hier helfen, überhöhte Abschleppkosten zu erkennen.
2. Eigenschaden: Teilkasko/Vollkasko und Abschleppkosten
Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden (z. B. Wildschaden, Diebstahl, Brand) übernehmen
Teilkasko oder Vollkasko je nach Bedingungen ebenfalls Abschleppkosten. Meist sind
das Abschleppen vom Schadensort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sowie angemessene Bergungskosten.
Die genauen Leistungen variieren je nach Versicherer. In vielen Bedingungen ist explizit geregelt, bis zu welcher Höhe
Abschlepp- und Bergungskosten gedeckt sind. Ein Blick in die Police lohnt sich – insbesondere, wenn Sie häufiger
längere Strecken fahren.
3. Schutzbrief und ADAC: Abschleppkosten im Pannenfall
Ein Schutzbrief (z. B. über die Kfz-Versicherung) oder eine Mitgliedschaft beim
ADAC übernimmt in der Regel die Abschleppkosten nach einer Panne oder einem technischen Defekt,
häufig bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt oder bis zu einer bestimmten Entfernung.
Typische Konstellationen:
- Abschleppkosten ADAC bei Mitgliedschaft: Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt oder
je nach Tarif sogar bis zur Wunschwerkstatt im Wohnortbereich. - Abschleppkosten ADAC ohne Mitgliedschaft: Es gilt die normale Preisliste des Automobilclubs
– hier können die Kosten deutlich höher liegen als mit Mitgliedschaft. - Abschleppkosten Schutzbrief: Versicherer übernehmen häufig pauschal bestimmte Leistungen
(Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen), oft mit definierten Höchstentfernungen oder Höchstbeträgen.
Wer ohne Schutzbrief unterwegs ist, kann über seine Abschleppkosten Versicherung teilweise trotzdem
einen Teil der Kosten erstattet bekommen – etwa, wenn der Schaden unter die Teilkasko oder Vollkasko fällt.
Wie setzen sich Abschleppkosten zusammen?
Abschleppunternehmen rechnen sehr unterschiedlich ab. Für eine realistische Einschätzung hilft ein Blick auf die typischen Bestandteile. Ein Abschleppkosten Rechner im Internet kann nur grobe Richtwerte liefern – entscheidend sind immer die konkret vereinbarten Tarife und die tatsächliche Einsatzsituation.
- Grundpauschale für Anfahrt, Personal und Einsatzfahrzeug
- Abschleppkosten pro km (Abschleppstrecke vom Einsatzort zur Zieladresse)
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze oder schweres Gerät
- Bergungskosten, wenn das Fahrzeug z. B. aus einem Graben gezogen werden muss
- Standgebühren für die Unterstellung auf dem Hof des Abschleppunternehmens
- Abschleppkosten Leerfahrt, wenn der Auftrag kurzfristig entfällt oder der Fahrer nicht erscheint
Für Versicherungen und Gerichte ist entscheidend, ob diese Positionen marktüblich und erforderlich sind. Überhöhte Abschleppkosten können gekürzt werden.
Abschleppkosten bei Falschparken und auf Privatgrundstücken
Abschleppkosten Falschparken im öffentlichen Straßenraum
Wer sein Fahrzeug so parkt, dass es andere Verkehrsteilnehmer behindert oder eine Gefahr darstellt, muss mit Abschleppkosten wegen Falschparken rechnen. Die Polizei oder das Ordnungsamt beauftragt dann ein Abschleppunternehmen. Die entstehenden Kosten werden dem Halter auferlegt.
Typische Beispiele:
- Parken im absoluten Halteverbot oder in Feuerwehrzufahrten
- Zugeparkte Einfahrten oder Gehwege
- Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder des Linienverkehrs
Zusätzlich zu den Abschleppkosten fallen oft Verwaltungsgebühren und ein Bußgeld an. Die Kosten können sich je nach Stadt und Entfernung schnell auf mehrere hundert Euro summieren.
Abschleppkosten Privatgrundstück
Auch auf privaten Parkflächen – etwa vor Wohnanlagen, auf Supermarktparkplätzen oder reservierten Firmenstellplätzen –
darf ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich abgeschleppt werden. Der Eigentümer kann ein
Abschleppunternehmen beauftragen und die Kosten vom Halter ersetzt verlangen.
Die Rechtsprechung verlangt, dass die Kosten angemessen sind. Überhöhte Abschleppkosten Privatgrundstück
können auf ein marktübliches Niveau reduziert werden. Oft spielt es eine Rolle, wie weit das Fahrzeug umgesetzt wurde
(z. B. nur auf einen freien Stellplatz in der Nähe) und ob zusätzliche Positionen (z. B. überhöhte Leerfahrten)
berechnet wurden.
Abschleppkosten Polizei und Verwahrstelle
Wird ein Fahrzeug durch die Polizei sichergestellt oder umgesetzt (z. B. bei Gefahrenlagen, Unfallflucht oder
fehlender Verkehrssicherheit), entstehen ebenfalls Abschleppkosten. Diese werden meist zusammen mit den
Verwahr- und Standkosten über die zuständige Behörde abgerechnet. Wer sein Fahrzeug erst Tage später
abholt, riskiert hohe Gesamtkosten.
Vergleich: typische Abschleppkonstellationen und Kostenträger
Die folgende Abschleppkosten Tabelle gibt einen praxisnahen Überblick, wer in typischen Fällen die Kosten trägt und welche Besonderheiten zu beachten sind. Es handelt sich um Richtwerte und keine verbindliche Preisliste – regionale Unterschiede und individuelle Tarife des Abschleppunternehmens sind möglich.
| Situation | Wer zahlt? | Typische Kostenstruktur | Besonderheiten in der Praxis |
|---|---|---|---|
|
Panne oder technischer Defekt Schutzbrief / ADAC |
Meist Schutzbrief der Kfz-Versicherung oder Automobilclub (z. B. ADAC) – abhängig von Tarif und Entfernung. | Pauschale Pannenhilfe + Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt oder im Wohnortbereich; Kilometersätze teilweise begrenzt. |
Ohne Schutzbrief gelten die regulären Tarife – Abschleppkosten ADAC ohne Mitgliedschaft können deutlich höher sein als bei Mitgliedern. Vor Auftrag Kosten bzw. Tarife erfragen. |
|
Unverschuldeter Unfall Haftpflicht |
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (Schädiger) trägt die erforderlichen Abschleppkosten. | Grundpauschale + Abschleppkosten pro km + ggf. Bergung + kurze Standzeit; Abrechnung direkt mit Versicherer oder über den Geschädigten. |
Kosten müssen erforderlich und angemessen sein. Versicherer prüfen Rechnungen, insbesondere bei langen Strecken oder hohen Standgebühren. Kfz-Gutachter kann Plausibilität bewerten. |
|
Selbst verschuldeter Unfall Kasko |
Je nach Police Vollkasko oder Teilkasko, teilweise in Kombination mit Schutzbriefleistungen. | Abschleppen von der Unfallstelle zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt, eventuelle Bergungskosten, begrenzte Standzeiten. |
Bedingungen der Kaskoversicherung prüfen: gibt es Höchstbeträge oder Entfernungsgrenzen? Selbstbeteiligung bleibt zu berücksichtigen. |
|
Falschparken im öffentlichen Raum Behördliche Maßnahme |
Fahrzeughalter trägt Abschleppkosten, Verwaltungsgebühren und Bußgeld. | Pauschale behördliche Ansatzbeträge + Abschleppkosten Polizei/ beauftragtes Unternehmen + Standgebühren der Verwahrstelle. | Rechtliche Überprüfung auf Verhältnismäßigkeit möglich. Überhöhte Kosten können gerichtlich reduziert werden. |
|
Unberechtigtes Parken auf Privatgrundstück Privatrechtlich |
Grundsätzlich der Fahrzeughalter. Der Grundstückseigentümer kann Ersatz der notwendigen Abschleppkosten verlangen. | Abschlepppauschale + Abschleppkosten pro km + Standkosten; häufig Umsetzung nur auf nahegelegenen Parkplatz. |
Gerichte begrenzen überhöhte Forderungen. Bei Streitigkeiten kann geprüft werden, ob eine Abschleppkosten Leerfahrt oder andere Positionen wirklich angefallen sind. |
|
Abschleppen bei Gefahr im Verzug (z. B. blockierte Rettungswege) |
Regelmäßig der Verantwortliche/Halter, der die Gefahr verursacht hat. | Abschleppkosten + Verwaltungsgebühren; bei längerer Verwahrung zusätzliche Standgebühren. |
Häufig zeitkritische Einsätze, daher kaum Spielraum für Preisverhandlungen vor Ort. Rechtliche Überprüfung der Gesamtrechnung im Nachgang möglich. |
Abschleppkosten berechnen: Praxisnahe Hinweise
In der Praxis existiert kein einheitlicher Abschleppkosten Rechner, der für alle Fälle verbindliche Werte liefert. Trotzdem können Sie mit wenigen Fragen einschätzen, ob eine Rechnung plausibel ist:
- Wie hoch ist die Grundpauschale für den Einsatz?
- Welche Abschleppkosten pro km wurden berechnet und welche Strecke wurde tatsächlich gefahren?
- Gab es besondere Erschwernisse (z. B. Bergung aus Graben, schwer zugängliche Unfallstelle)?
- Wie lange stand das Fahrzeug beim Abschleppunternehmen, und sind die Standkosten nachvollziehbar?
- Ist eine Leerfahrt wirklich angefallen, oder wurde sie nur angesetzt?
Im Streitfall – etwa mit einer Behörde oder einem privaten Abschleppunternehmen – kann ein Anwalt für Verkehrsrecht oder ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger die Abschleppkosten prüfen. Gerade bei hohen Rechnungsbeträgen lohnt sich dies häufig.
Verjährung von Abschleppkosten
Wie lange können Abschleppunternehmen, Städte oder Grundstückseigentümer noch Zahlung verlangen? Die Abschleppkosten Verjährung hängt vom rechtlichen Hintergrund ab:
- Privatrechtliche Forderungen (z. B. Abschleppkosten Privatgrundstück) verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
- Öffentlich-rechtliche Kostenbescheide (z. B. der Stadt oder Polizei) unterliegen meist speziellen Verjährungsregelungen des jeweiligen Landesrechts. Die Fristen sind jedoch ebenfalls typischerweise mehrere Jahre.
Wer einen alten Kostenbescheid oder eine verspätete Rechnung erhält, sollte die Verjährung prüfen lassen. In vielen Fällen kann es sich lohnen, rechtlichen Rat einzuholen.
FAQs
Häufige Fragen rund um Abschleppkosten – kurz und verständlich beantwortet:
Wer muss Abschleppkosten nach einem unverschuldeten Unfall zahlen?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
die erforderlichen Abschleppkosten übernehmen. Dazu gehören Abschleppen von der Unfallstelle, notwendige Bergung und
eine kurze Standzeit, bis Gutachten oder Reparatur geklärt sind. Die Kosten müssen allerdings im Rahmen des Üblichen liegen.
Zahlt meine Teilkasko oder Vollkasko die Abschleppkosten?
Ja, je nach Versicherungstarif übernimmt die Teilkasko oder Vollkasko Abschlepp- und Bergungskosten,
wenn ein versicherter Schaden vorliegt (z. B. Wildschaden, Brand, selbst verschuldeter Unfall). In vielen Verträgen ist
die Leistung auf das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt begrenzt. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen
oder fragen Sie Ihren Versicherer direkt nach den genauen Leistungen.
Welche Vorteile habe ich bei Abschleppkosten durch einen Schutzbrief oder den ADAC?
Ein Schutzbrief oder eine ADAC-Mitgliedschaft deckt Abschleppkosten nach einer Panne häufig sehr gut ab.
Je nach Tarif werden Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen zur nächstgelegenen oder sogar zur Wunschwerkstatt im Wohnortbereich,
sowie Folgekosten wie Mietwagen oder Hotelübernachtungen übernommen. Ohne Mitgliedschaft gelten die regulären
Abschleppkosten ADAC ohne Mitgliedschaft, die deutlich höher liegen können.
Sind Abschleppkosten bei Falschparken immer zu zahlen?
Wer falsch parkt und abgeschleppt wird, muss die entstehenden Abschleppkosten grundsätzlich zahlen.
Trotzdem können einzelne Positionen (z. B. überhöhte Kilometerpauschalen oder unnötig lange Standzeiten) rechtlich
überprüft werden. Gerichte achten auf Verhältnismäßigkeit. Bei offensichtlichen Überhöhungen besteht
die Chance, dass die Kosten auf ein angemessenes Niveau reduziert werden.
Dürfen Fahrzeuge vom Privatgrundstück einfach abgeschleppt werden?
Parkt ein Fahrzeug unberechtigt auf einem Privatgrundstück, darf der Eigentümer das Abschleppen in der Regel veranlassen.
Die notwendige und angemessene Kostenforderung kann er vom Halter ersetzt verlangen. Überhöhte Abschleppkosten Privatgrundstück
sind jedoch nicht hinzunehmen – hier kann eine gerichtliche Überprüfung sinnvoll sein.
Wie kann ich überprüfen, ob eine Abschlepprechnung angemessen ist?
Prüfen Sie, ob die berechneten Positionen plausibel sind: Ist die Abschleppentfernung korrekt?
Sind die Abschleppkosten pro km realistisch? Ist eine Leerfahrt nachvollziehbar begründet?
Gibt es besondere Erschwernisse, die Zuschläge rechtfertigen? Im Zweifel können Sie die Rechnung einem
Anwalt für Verkehrsrecht oder einem Kfz-Sachverständigen zur Prüfung vorlegen.
Was ist eine Leerfahrt und muss ich dafür zahlen?
Eine Leerfahrt liegt vor, wenn das Abschleppfahrzeug anrückt, der Einsatz aber nicht durchgeführt werden kann
(z. B. weil der Fahrer nicht erscheint oder das Fahrzeug inzwischen weg ist). Viele Unternehmen berechnen dafür eine
reduzierte Grundpauschale. Ob Sie zahlen müssen, hängt davon ab, ob der Einsatz tatsächlich beauftragt war und ob Sie
den Ausfall zu vertreten haben. Überzogene Forderungen können Sie prüfen lassen.
Wie lange können Abschleppkosten nachträglich geltend gemacht werden?
Die Verjährung von Abschleppkosten richtet sich nach der Rechtsgrundlage. Privatrechtliche Forderungen, etwa eines
Abschleppunternehmens oder eines Grundstückseigentümers, verjähren meist nach drei Jahren zum Jahresende.
Bei behördlichen Kostenbescheiden gelten die Regelungen des jeweiligen Landesrechts. Erhalten Sie eine späte Rechnung
oder einen Kostenbescheid, sollte die Verjährung geprüft werden.
Kann ich mir das Abschleppunternehmen nach einem Unfall selbst aussuchen?
Grundsätzlich können Sie nach einem Unfall ein Abschleppunternehmen Ihrer Wahl beauftragen, wenn das Fahrzeug nicht mehr
fahrbereit ist. Wichtig ist, dass die Kosten im Rahmen des Üblichen bleiben. Wird die Polizei tätig, beauftragt sie häufig
den nächst verfügbaren Dienst. Sprechen Sie nach Möglichkeit vor Ort kurz über die voraussichtlichen Kosten und bewahren Sie
alle Unterlagen für die Regulierung mit der Versicherung auf.