Datum 25.10.2023
Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall, Kfz Gutachten zur Schadenfeststellung am Unfallfahrzeug, Haftpflichtschaden

Ein Kaskoschaden (Vollkasko) liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer Schäden durch einen selbst verschuldeten Unfall an seinem Fahrzeug hat und, entsprechend der Versicherungsbedingungen, diese durch seine Kaskoversicherung ersetzt werden. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Kaskoversicherung um keine Pflichtversicherung, sondern um eine optionale Zusatzversicherung, die vertraglich vereinbart sein muss (siehe AKB). Meist trägt der Versicherungsnehmer, je nach Vertrag, einen Teil des Kaskoschadens durch die vereinbarte Selbstbeteiligung, direkt.

Teilen Sie den Artikel
Facebook Facebook Twitter Twitter